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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 23. Februar 2021 

  1. Höherer Kinderbonus gefordert
    Finanzen/Anhörung
  2. Verlängerung digitaler Öffentlichkeitsbeteiligung begrüßt
    Inneres und Heimat/Anhörung


01. Höherer Kinderbonus gefordert

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/AB) Die Mehrheit der Sachverständigen hat das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und der SPD positiv bewertet. Im Mittelpunkt der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) standen die Ausweitung des Verlustrücktrags für Unternehmen für 2020 und 2021, die verlängerte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie und der Kinderbonus. Nahezu alle Sachverständigen sprachen sich für eine Ausweitung der geplanten Regelung zum Verlustrücktrag aus. Ein Teil der Sachverständigen empfahl eine Verdoppelung des Kinderbonus auf 300 Euro pro Kind. Kontrovers diskutierten die Sachverständigen die Pläne zum ermäßigten Umsatzsteuersatz in der Gastronomie.

Marius Clemens vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) führte aus, dass das erneute Aufflammen der Corona-Pandemie dem Wirtschaftsaufschwung zu Beginn des Jahres 2021 einen Dämpfer versetze. Er lobte daher die geplanten Maßnahmen, die sich bereits nach dem ersten Lockdown bewährt hätten und sich damit auch in die bereits existierende Gesamtkomposition des Konjunkturprogramms einbetten würden.

Sylvia Mein vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) lobte die geplante erneute Ausweitung der Verlustverrechnung. Sie habe sich als das maßgebliche, branchenübergreifende Hilfsinstrument für Unternehmen in der Krise erwiesen. Die erneute Anhebung der Betragsgrenzen für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 im Rahmen des Verlustrücktrags stufte sie als einen richtigen Schritt zur Stärkung der Liquidität ein, was großen Unternehmen zugute komme.

Kritisch bewertete sie, dass der Rücktragszeitraum nicht ausgeweitet würde, was für kleine und mittlere Unternehmen sehr ungünstig sei. Bei diesen herrsche weiter Liquiditätsnot. Sie empfahl "dringend", den Rücktragszeitraum um drei Jahre auszuweiten.

Ähnlich argumentierte die Sachverständige Deborah Schanz vom Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Ludwig-Maximilians-Universität München, zur Ausweitung des Verlustrücktrags. Da es sich dabei um einen Stundungseffekt handele, stelle der Rücktrag für sie die mit Abstand beste Regelung sowohl aus fiskalischer Sicht als auch als Hilfsmaßnahme dar. Sie begrüßte die Ausweitung des Höchstbetrags. Ihrer Ansicht nach sollte er der Höhe nach nochmals erweitert werden. Auch sie plädierte dafür, den Rücktragszeitraum um drei Jahre auszuweiten.

Ebenso argumentierte der Sachverständige des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Bertram Kawlath. Er betonte, wie wichtig das Instrument für seine Branche sei. Sie helfe Unternehmen, die gute Geschäfte gemacht hatten, welche ausschließlich krisenbedingt gestört worden seien. Der Maschinenbau brauche das Instrument, weil nach der Krise insbesondere die Anlagenbauer erheblich vorfinanzieren müssten, sie seien auf die Möglichkeit, Gewinne und Verluste periodenübergreifend verrechnen zu können, besonders angewiesen.

Christopher Ludwig vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung lenkte den Blick auf die Mindestbesteuerung und plädierte dafür, diese für Krisenverluste auszusetzen.

Als lediglich "noch vertretbar" hatte dagegen Thomas Eigenthaler von der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) in seiner schriftlichen Stellungnahme die Ausweitung des Rücktrags bezeichnet. Forderungen nach einer stärkeren Ausweitung des Rücktrags bewertete er als finanziell nicht darstellbar. Aus Sicht der Praxis wies er auf eine zu erwartende vermehrte Arbeitsbelastung hin, weil durch die vorläufige und dann endgültige Berechnung die Fälle mehrfach in die Hand genommen werden müssten.

Die Sachverständige Deborah Schanz lobte den Doppeleffekt des Kinderbonus. Zum einen helfe der Bonus Familien in schwieriger Lage. Andererseits bewirke er einen Konjunktur-Impuls, der sehr hoch eingeschätzt werde. Dazu helfe der Bonus gezielt Haushalten mit niedrigem bis mittleren Einkommen, weil er auf den Kinderfreibetrag angerechnet werde. Sie sprach sich angesichts der hohen Lasten der Familien in der Corona-Krise für eine Anhebung des Betrags auf 300 Euro aus.

Der DSTG-Sachverständige Thomas Eigenthaler hielt den geplanten Betrag von 150 Euro pro Kind ebenso für zu gering. Der Betrag sei unverständlich, da die Belastungen der Familien nach dem abermaligen Lockdown härter seien als im Jahr 2020, in dem der Kinder-Bonus 300 Euro betragen hätte. Er plädierte für eine Auszahlung von zwei Mal 150 Euro.

Der Sachverständige des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Raoul Didier, schloss sich der Forderung an und plädierte dafür, sicherzustellen, dass der Kinderbonus möglichst zielgenau dort ankomme, wo die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, wenn sie nicht mit beiden Eltern im gemeinsamen Haushalt lebten. Er forderte die Bundesregierung auf, bis zur Auszahlung eine gesetzliche Regelung dazu umzusetzen.

Ingrid Hartges vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) schilderte die aus ihrer Sicht schwierige Situation der Branche und der getränkelastigen Betriebe. Sie erklärte die Erwartungshaltung der Gastronomen, dass Getränke unter die Regelung des verminderten Umsatzsteuersatzes fallen sollen.

Kritisch äußerte sich dazu Marius Clemens (DIW). Die Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie werde zu keinen wesentlichen Konjunktureffekten führen, anders als bei einer generellen Mehrwertsteuersenkung. Die Daten zeigten zudem, dass die Senkung nicht an die Haushalte weiter gegeben werde.

Ähnlich argumentierte die Sachverständige Mein vom Deutschen Steuerberater-Verband. Mit der Verlängerung des reduzierten Steuersatzes würden zusätzliche Steuer-Mindereinnahmen wegen bestimmter Branchen in Kauf genommen, ohne Konjunkturimpulse zu setzen.



02. Verlängerung digitaler Öffentlichkeitsbeteiligung begrüßt

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/WID) Die Koalition will weiterhin sicherstellen, dass die Öffentlichkeit an Planungs- und Genehmigungsverfahren auch in digitaler Form beteiligt werden kann, und findet damit unter Sachverständigen deutlich überwiegenden Zuspruch. In einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat bezeichneten Teilnehmer am Montag die geplante Verlängerung des einschlägigen Planungssicherstellungsgesetzes als unentbehrlich für die Fortsetzung laufender Verfahren.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hatte der Bundestag das Gesetz im Mai vergangenen Jahres verabschiedet. Es ermöglicht, Termine, die bis dahin die persönliche Anwesenheit der Betroffenen erforderten, durch Online-Konsultationen oder Videokonferenzen zu ersetzen. Die Geltungsdauer des Gesetzes war zunächst bis zum 31. März befristet. Durch einen Entwurf der Regierungsfraktionen (19/26174) soll sie bis zum 31. Dezember nächsten Jahres verlängert werden.

"Begrüßenswert" nannte in der Anhörung der Rechtswissenschaftler Christian Ernst von der Hamburger Helmut-Schmidt-Universität die "pandemiebegründete Verlängerung". Sie diene einem demokratischen Ziel und einem rechtsstaatlichen Erfordernis. Herkömmliche und neuartige, also digitale, Elemente seien in der Beteiligung der Öffentlichkeit grundsätzlich gleichwertig. Allerdings warnte Ernst davor, die Anwendungsdauer des Gesetzes allzu weit über die aktuelle pandemische Notlage hinaus auszudehnen. Das Gesetz sei durch die Pandemielage zu rechtfertigen, künftig werde das "sehr viel schwieriger".

Für den Deutschen Städtetag übermittelte Eva Maria Niemeyer die "sehr positive Einschätzung" des Gesetzes durch die kommunalen Spitzenverbände. Allein die Möglichkeit einer rechtssicheren digitalen Mitsprache der Öffentlichkeit habe im vergangenen Jahr verhindert, dass Planungsverfahren ins Stocken gerieten. Namentlich für die Bauleitplanung, die "ohne Sorgen wegen Formverletzungen" ins Internet habe verlagert werden können, sei das Gesetz "sehr hilfreich" gewesen. Die Städte hätten dennoch "maßvoll" davon Gebrauch gemacht, auch aus Rücksicht auf "digital nicht affine" Bürger.

"Ausdrücklich" begrüßte auch Matthias Otte von der in Bonn ansässigen Bundesnetzagentur die beabsichtigte Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes: "Nur so sind wir als Genehmigungsbehörde überhaupt handlungsfähig." Otte verwies auf gute Erfahrungen mit Videokonferenzen als Alternative zum Präsenzzwang bei Erörterungsterminen und Anhörungen. Zwar sei zu berücksichtigen, dass nicht jeder mitsprachewillige Bürger mit der digitalen Technik gleichermaßen vertraut sei: "Man muss das ernst nehmen." Es handele sich seiner Erfahrung nach aber "eher" um Einzelfälle. Viele Menschen wüssten auch die Bequemlichkeit digitaler Beteiligungsformate zu schätzen.

Aus Sicht eines Antragstellers, der eine große Infrastrukturmaßnahme vor den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit zu vertreten hat, sprach sich Matthias Palapys von der Duisburger Hafen AG für den Gesetzentwurf aus: "Wir unterstützen das ohne Einschränkung." Für den Wirtschaftsstandort Deutschland sei es "elementar und unabdingbar wichtig", ein Zeichen zu setzen, "dass wir in überschaubaren Zeiträumen handlungsfähig sind". Nach seiner Beobachtung seien auch ältere Leute "heute schon sehr gut in der Lage, mit neuen Medien umzugehen", so Palapys.

Der Bonner Rechtsanwalt Professor Olaf Reidt stellte die Frage, was geschähe, wenn die Laufzeit des Gesetzes nicht verlängert würde: "Dann würde eine Reihe von Planungsverfahren abrupt gestoppt." Das könne in niemandes Interesse sein. Reidt riet davon ab, die Verlängerung abhängig von der Dauer des aktuellen Pandemienotstands zu befristen. Ohnehin sei keineswegs ausgemacht, dass ein Erörterungstermin mit persönlicher Anwesenheit immer den Vorzug vor Online-Formaten verdiene. Es gebe Menschen, die sich vor dem heimischen Computer unbefangener artikulieren könnten als in einem großen Saal vor Publikum.

Michael Zschiesche vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen in Berlin bemängelte, dass keine Evaluierung der bisherigen Erfahrungen mit der neuen Gesetzeslage vorliege. Es sei versäumt worden, auf einer solchen Basis nicht nur die Geltungsdauer des Gesetzes zu verlängern, sondern es auch inhaltlich zu verbessern. Die Digitalisierung werde ohnehin eine "fundamentale Änderung von Beteiligungsprozessen" mit sich bringen: "Corona ermöglicht es, bestimmte Dinge vorzuziehen."

Grundsätzliche Kritik äußerte allein der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann. Die Erfahrungen mit dem Gesetz seien "nicht nur positiv". Es handele sich um eine Restriktion des Mitspracherechts der Öffentlichkeit: "Der aktive Teil der Bevölkerung ist beunruhigt, dass diese Restriktion auf Dauer angelegt ist."