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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 22. Februar 2021

  1. Geteiltes Echo auf Anträge zur Zukunft von Minijobs
    Arbeit und Soziales/Anhörung
  2. Nachbesserungswünsche an überfälliger Reform
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung
  3. Anhörung zu IT-Sicherheitsgesetz 2.0
    Inneres und Heimat/Anhörung
  4. Stand bei EU-China-Investitionsabkommen
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
  5. Export von Kleinwaffen im Jahr 2020
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
  6. Export von Leichtwaffen im vergangenen Jahr
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage
  7. Wirtschaftliche Folgen des dritten Lockdowns
    Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage


01. Geteiltes Echo auf Anträge zur Zukunft von Minijobs

Arbeit und Soziales/Anhörung

Berlin: (hib/SAS) Kontrovers haben Experten drei Anträge der Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke beurteilt, die sich mit der Zukunft der "Minijobs" beschäftigen. Uneinig waren die Sachverständigen dabei nicht nur in ihrer Einschätzung der generellen Stoßrichtung der Anträge, sondern auch in ihrer Kritik in Detailfragen. Das zeigte eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales unter der Leitung von Matthias Bartke (SPD) am Montagmittag.

Während sich die AfD-Fraktion (19/25807) und FDP-Fraktion (19/24370) in ihren Anträgen für eine Anhebung der Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte sowie eine Dynamisierung aussprechen, fordert die Fraktion Die Linke(19/24003) die Abschaffung von Minijobs in der jetzigen Form. Konkret fordert die AfD-Fraktion, die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte zunächst auf 500 Euro im Monat anzuheben sowie dynamisch an die Inflation zu koppeln. Die FDP-Fraktion plädiert für eine Festlegung der Verdienstgrenze auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. Die Linke wiederum verlangt, dass jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen soll.

Diese Forderungen der Fraktion Die Linke unterstützte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ausdrücklich. Das ursprüngliche Ziel bei der Einführung von Minijobs, vor allem nicht erwerbstätige Frauen an den Arbeitsmarkt heranzuführen und ihnen ein Sprungbrett in reguläre Beschäftigung zu schaffen, sei nicht erreicht worden. Im Gegenteil: Minijobs wirkten eher als eine Beschäftigungsbremse, so der DGB in seiner Stellungnahme. Es bestehe daher klar "Reformbedarf", betonte Johannes Jakob, Abteilungsleiter Arbeitsmarktpolitik beim DGB.

Eine Dynamisierung und Anhebung der Verdienstgrenze, wie sie die AfD und FDP vorschlagen, sei aber der falsche Weg, sagte Markus Grabka, Senior Researcher am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Deutschland habe bereits einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa. Eine Dynamisierung würde die Zahl der Minijobber weiter anwachsen lassen - und damit auch die Zahl der Menschen in prekärer Beschäftigung. Minijobber hätten häufig keinen oder nur einen befristeten Arbeitsvertrag, keinen bezahlten Urlaub oder keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, unterstrich der Sozialwissenschaftler.

Auch die Rente falle später sehr gering aus - zudem könnten bei geringfügiger Beschäftigung keine Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrente erworben werden, darauf wies Reinhold Thiede, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund hin.

Eine ähnliche Auffassung wie Grabka vertrat auch Claudia Weinkopf, stellvertretende Geschäftsführende Direktorin am Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen: Sie plädierte für ein "stimmiges Gesamtkonzept" mit dem Ziel, Minijobs "abzuschmelzen" und perspektivisch in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen. Für diesen Prozess solle es Übergangsfristen sowie Ausnahmen für bestimmte Gruppen von Minijobbern, darunter Studierende und Rentner, geben.

Ulrich Walwei, Vize-Direktor am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, sprach sich in seiner Stellungnahme ebenfalls gegen eine "Erweiterung des Geltungsbereichs der Minijobs" durch eine Erhöhung der Geringfügigkeitsschwelle aus. Dies würde viele heute bestehende Probleme der Minijobs vergrößern. Eine Abschaffung, wie von der Fraktion Die Linke gefordert, lehnte der Wirtschaftswissenschaftler jedoch ab: "Es scheint nicht praktikabel, auf eine Bagatellgrenze zu verzichten."

So sah das auch der Rechtsanwalt Heribert Jöris, der betonte, Minijobber "gehörten dazu". Es brauche diese Beschäftigungsverhältnisse. Allerdings dürften sie nicht zu Ungleichbehandlung führen, mahnte er. Minijobber müssten genauso vergütet werden wie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Auch in puncto Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall dürften Minijobber nicht schlechter gestellt werden.

Susanne Wagenmann, Leiterin Abteilung Soziale Sicherung, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), widersprach der Kritik an geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen: Minijobs sorgten für Flexibilität am Arbeitsmarkt. Gerade kleinen Unternehmen böten sie die Möglichkeit, Beschäftigung passgenau zu organisieren, so Wagenmann, etwa um Auftragsspitzen abzufedern. Eine Abschaffung widerspräche somit den Interessen der Arbeitgeber - aber auch der geringfügig Beschäftigten selbst. Die BDA-Vertreterin sprach sich klar für eine regelmäßige Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze entsprechend der Lohn-und Gehaltsentwicklung aus.

Diese Forderung unterstützte auch Sandra Warden, Arbeitsmarktexpertin beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband): Sie argumentierte, es brauche dringend Anpassungen bei der gegenwärtigen Geringfügigkeitsgrenze, um die Minijobs nicht schleichend zu entwerten. Bislang führten Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns stets dazu, dass Minijobber auf 450-Euro-Basis weniger Stunden arbeiten dürften. Zudem widersprach sie dem Argument, das zuvor auch der DGB vertreten hatte, Minijobs begünstigten eine Aufsplitterung von Arbeitsverhältnissen. Das Gastgewerbe zeige, dass Minijobs sogar dazu beitragen könnten, reguläre Beschäftigung zu sichern, so Warden. "Dort wo Minijobs zunehmen, wächst auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung."

Peggy Horn, stellvertretende Leiterin der Minijob-Zentrale Deutschland, betonte, Minijobs hätten sich bewährt: Ihre Einführung habe zur Senkung von Arbeitslosigkeit und Zurückdrängung von Schwarzarbeit geführt. Minijobs seien heute eine "akzeptierte, flexible und auch im Umfang konstante Beschäftigungsform."

Dem widersprach Johannes Bungart, Geschäftsführer Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks. Er betonte, Minijobs seien aus Sicht seines Verbands die "teuersten und unflexibelsten Arbeitsverhältnisse" überhaupt. Sämtliche Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre seien bei vielen Beschäftigten, die an der 450-Euro-Grenze arbeiten, immer nur in Form von Arbeitszeitkürzungen angekommen, so auch seine Kritik. Deswegen habe sein Verband sich ursprünglich für eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ausgesprochen. Da sich dies aber wohl kaum bald umsetzen lasse, plädierten die Gebäudereiniger nun ebenfalls für eine Dynamisierung.



02. Nachbesserungswünsche an überfälliger Reform

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung

Berlin: (hib/AW) Die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe stößt bei Verbänden und Experten auf ein geteiltes Echo. Begrüßt wird einhellig deren inklusiver Ansatz, kritisch hingegen werden die zu niedrig kalkulierten Kosten gesehen. Dies war das weitestgehend einhellige Urteil der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (19/26107) und einen Antrag der FDP-Fraktion (19/26158) zur Abschaffung der sogenannten Kostenbeteiligung von Pflegekindern im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Alle Sachverständigen begrüßten einhellig die angestrebte und überfällige Reform der Kinder- und Jugendhilfe, forderten aber an verschiedenen Stellen Nachbesserungen an der Gesetzesnovelle.

Elke Alsago von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) monierte vor allem die Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit. Bislang habe sich das SGB VIII durch einen Hilfe- und Schutzauftrag, verbunden mit einem dialogischen Verständnis von Kinderschutz, ausgezeichnet. Der Gesetzentwurf weise jedoch auf einen Paradigmenwechsel hin, welcher bei Fachkräften der Sozialen Arbeit auf deutliche Ablehnung stoße. Statt Kooperation von Fachkräften und Berufsgeheimnisträgern werde der Kinderschutz auf die Kontrolle und Weitergabe von Informationen an das Jugendamt verkürzt. KKG). Das Handeln der Fachkräfte stehe damit nicht mehr unter der Prämisse der Prävention und Hilfe, sondern der Gefahrenabwehr, argumentierte Alsago. Dieser Kritik schloss sich Karin Böllert von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) an. Sie warnte vor einer Veränderung des Schutz- und Hilfeauftrags des Jugendamts hin zu einer polizeilichen Gefahrenabwehrbehörde. Es sei mehr als nur fragwürdig, wenn Berufsgeheimnisträgern unterstellt werde, sie würden gewichtige Anhaltspunkte für eine Kinderwohlgefährdung leichtfertig übergehen und wenn sie jetzt zu einer Meldung an das Jugendamt verpflichtet würden. Das Angebot von Vertraulichkeit sei für etliche Akteure im Kinderschutz die zentrale Voraussetzung, um Kinder und Jugendliche schützen zu können. In diesem Sinne argumentierte auch Hubert Lautenbach vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Durchgängig von allen Sachverständigen begrüßt wurde das Vorhaben, die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen stufenweise in der Kinder- und Jugendhilfe des SGB VIII zu bündeln. Eine inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe sei nach mehr als zehn Jahren nach der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überfällig, um jungen Menschen mit Behinderungen und ihren Familien einen gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten und Leistungen dieses Hilfesystems zu eröffnen, führte Christiane Möller vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) aus. Unterschiedlich bewertet wurde hingegen die siebenjährige Frist, in der dies geschehen soll. Während Stefan Hißnauer vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und Koralia Sekler vom Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET) diese Frist als angemessen bezeichneten, bewerteten sie Markus Dostal von "Projekt Petra", der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert vom Universitätsklinikum Ulm und der Rechtswissenschaftler Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin als zu langfristig. Vor allem sei der Stufenplan zur Umsetzung zu unverbindlich formuliert, monierte Wiesner.

Ebenso durchgängig kritisiert wurde von allen Sachverständigen, dass die Kosten der Reform als deutlich zu niedrig kalkuliert seien. Es sei völlig illusorisch, dass dies unter dem Aspekt der Kostenneutralität zu realisieren sei, wie dies die Bundesregierung offenbar anstrebe, lautete das einhellige Urteil. Vor allem werde mehr Personal benötigt. So schlug Sabine Gallep vom Deutschen Verein vor, eine Personalbedarfsbemessung für die Sozialen Dienste der Kinder- und Jugendhilfe in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Jörg Freese von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände forderte die Bundesregierung auf, einen Finanzierungsweg zu finden, wie die Länder in Höhe der Mehrkosten entlastet werden können.



03. Anhörung zu IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um den Regierungsentwurf "eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme" (19/26106) sowie um zwei Anträge der AfD-Fraktion geht es am Montag, den 1. März 2021, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten "IT-Sicherheitsgesetz 2.0" soll der mit dem IT-Sicherheitsgesetz vom Juli 2015 geschaffene Ordnungsrahmen "entsprechend dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode" erweitert werden. Zu den mit dem Gesetz geplanten Änderung zählt den Angaben zufolge eine Verbesserung des Schutzes der IT der Bundesverwaltung unter anderem durch weitere Prüf- und Kontrollbefugnisse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Festlegung von Mindeststandards durch das BSI. Auch sollen Befugnisse zur Detektion von Schadprogrammen zum Schutz der Regierungsnetze geschaffen werden.

Vorgesehen ist zudem die Abfrage von Bestandsdaten bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten, um Betroffene über Sicherheitslücken und Angriffe zu informieren. Ebenso soll das BSI die Befugnis erhalten, Sicherheitslücken an den Schnittstellen informationstechnischer Systeme zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen zu detektieren sowie Systeme und Verfahren zur Analyse von Schadprogrammen und Angriffsmethoden einzusetzen.

Ferner soll mit dem Gesetz eine Anordnungsbefugnis des BSI gegenüber Telekommunikations- und Telemedienanbietern zur Abwehr spezifischer Gefahren für die Informationssicherheit geschaffen und die Pflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen und weiterer Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse ausgeweitet werden. Weitere Änderungen betreffen die Schaffung von Eingriffsbefugnissen für den Einsatz und Betrieb von kritischen Komponenten sowie die Etablierung von Verbraucherschutz im Bereich der Informationssicherheit als zusätzliche Aufgabe des BSI. Darüber hinaus sollen die Voraussetzungen für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen geschaffen werden, das die IT-Sicherheit der Produkte sichtbar macht, und das Bußgeldregime überarbeitet werden.

Die AfD-Fraktion kritisiert in ihrem ersten Antrag (19/26225) "die Unterlassung der gesetzlichen Verpflichtung zu einer Evaluierung" des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 durch einen im Einvernehmen mit dem Bundestag bestellten wissenschaftlichen Sachverständigen. Zugleich dringt sie in der Vorlage darauf, die Ergebnisse einer solchen Evaluierung in das jetzige Gesetzesvorhaben einfließen zu lassen.

In ihrem zweiten Antrag (19/26226) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, im Rahmen des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 eine endgültige Entscheidung zu treffen, "ob staatsnahe Netzwerksausrüster aus undemokratischen Ländern" am Ausbau kritischer 5G-Infrastruktur beteiligt werden dürfen. Zudem soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge unter anderem die Rechts- und Planungssicherheit für Mobilfunknetzbetreiber dahingehend herstellen, "dass für die Folgen eines möglichen Ausschlusses von Herstellern kritischer Komponenten eine hinreichende Absicherheit für die Mobilfunkbetreiber in Form von entsprechenden Kompensationsregelungen im Gesetz mit aufgenommen wird".



04. Stand bei EU-China-Investitionsabkommen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Um ein Investitionsabkommen zwischen der EU und China geht es in einer Kleinen Anfrage (19/26636) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten möchten wissen, bis wann ein Vertragstext vorliegt. Sie fragen auch nach Aspekten, die eine Ratifizierung des EU-China-Investitionsabkommens (CAI) verzögern könnten.



05. Export von Kleinwaffen im Jahr 2020

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion fragt nach Genehmigungen für den Export von Kleinwaffen im vergangenen Jahr. In einer Kleinen Anfrage (19/26644) geht es darüber hinaus um Zahlen zu Kleinwaffenteilen und entsprechender Munition.



06. Export von Leichtwaffen im vergangenen Jahr

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Linksfraktion fragt nach Genehmigungen für den Export von Leichtwaffen im vergangenen Jahr. In einer Kleinen Anfrage (19/26643) geht es darüber hinaus um Zahlen zu Leichtwaffenteilen und entsprechender Munition.



07. Wirtschaftliche Folgen des dritten Lockdowns

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion thematisiert die wirtschaftlichen Folgen des dritten Lockdowns in einer Kleinen Anfrage (19/26617). Die Abgeordneten erkundigen sich nach der Zahl der von Schließung betroffenen Unternehmen. Sie fragen auch nach Nachbesserungen bei den verschiedenen Hilfsmaßnahmen.