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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 22. Februar 2021 

  1. Kritik an Vorlage zum Baulandmobilisierungsgesetz
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Anhörung
  2. EU-Harmonisierung der Erhebung von Verbrauchsteuern
    Finanzen/Anhörung
  3. Handel mit Crystal Meth
    Gesundheit/Kleine Anfrage
  4. Impfstoffversorgung als Daseinsvorsorge
    Gesundheit/Kleine Anfrage
  5. Schutzmasken für vulnerable Gruppen
    Gesundheit/Kleine Anfrage


01. Kritik an Vorlage zum Baulandmobilisierungsgesetz

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Anhörung

Berlin: (hib/PEZ) Die bisherigen Bemühungen zur Beschleunigung des Bautempos reichen nach Expertenansicht nicht aus. Zu diesem Fazit kam die Mehrheit der Teilnehmer einer öffentlichen Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz (19/2483819/26023) am Montag. Sie forderten Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf, wenn auch mit unterschiedlicher Stoßrichtung.

So zielte ein Teil der Stellungnahmen darauf ab, dass im Gesetzentwurf Maßnahmen enthalten seien, die nicht zur Baubeschleunigung beitragen und eher andernorts geregelt werden sollten. Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), erklärte beispielsweise, das Umwandlungsverbot habe nichts mit Baulandmobilisierung zu tun. Es gehöre nicht in dieses Gesetz. Auch die vorgesehenen stärkeren Zugriffsmöglichkeiten von Kommunen passten nicht zum Ziel des Gesetzentwurfs, ergänzte Ibel. Lösungen zur Lärmproblematik in verdichteten Lagen fehlten hingegen. Die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ergänzte, Mieterschutz solle im Mietschutzrecht geregelt werden.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Johannes Bohl von der Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit ist auch die Neuauflage der erleichterten Bebauung in Außenbereichen nicht zielführend für mehr bezahlbaren Wohnraum. Von dieser Ausnahmeregelung machten vorwiegend kleinere Gemeinden für Einfamilienhausbebauung Gebrauch, sagte er. Geschosswohnungsbau, noch dazu in Ballungsräumen, sei damit bisher kaum entstanden.

Till Kemper von HFK Rechtsanwälte PartGmbB sagte ebenfalls, es sei fraglich, inwieweit durch das Gesetz wirklich neues Bauland mobilisiert wird. Er riet dazu, andere Disziplinen mit zu berücksichtigen und den Brückenschlag zu suchen, etwa zur Flächennutzungsplanung. Auch Handhabungen im Rahmen der Musterbauordnungen müssten mehr mitbedacht werden.

Aygül Özkan, Geschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), erklärte, die angedachten Regelungen verzögerten Wohnungsbau eher, das sei sinnwidrig. Sie würden stark in das Marktgeschehen eingreifen, das widerspreche auch den Regelungen im Koalitionsvertrag. Özkan plädierte eindringlich für weniger Regulierung, auch angesichts der Corona-bedingten Herausforderungen. Sie thematisierte außerdem einen zweiten Kritikpunkt der Expertenrunde: Begrifflichkeiten seien teils unscharf, so dass Rechtsstreitigkeiten drohten. Die ZIA-Geschäftsführerin führte das Beispiel "angespannte Wohnungsmärkte" an, ein Terminus, der verwirre und für den gerichtsfeste Kriterien fehlten.

Ansonsten ging es im Verlauf der dreistündigen Anhörung viel um die Frage, wie Eigentumsrechte und Handlungsmöglichkeiten von Kommunen austariert werden können. NRW-Ministerin Scharrenbach sah in vorgesehenen Maßnahmen wie dem sektoralen Bebauungsplan einen weiteren Eingriff in Eigentumsrechte. Mit dem Instrument sollen Gemeinden festlegen können, dass auf bestimmten Flächen im Innenbereich nur Wohnraum mit konkreten Vorgaben entstehen darf.

Kai H. Warnecke, Präsident von Haus und Grund Deutschland, sagte, die derzeitige Regelung zu Baugeboten sei ausreichend. Die geplante Neuregelung könnte zu einem Automatismus hin zu einer Enteignung führen. Beim Streit um das Umwandlungsverbot sah er einen Kompromiss im Einziehen einer objektbezogener Grenze, so dass das Verbot erst ab einer bestimmten Zahl von Wohnungen gilt.

Hilmar von Lojewski, Beigeordneter und Leiter des Dezernats Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr beim Deutschen Städtetag, wies hingegen darauf hin, dass das Baugebot in der derzeitigen Form für Kommunen kaum durchsetzbar sei. Daher müsse man an den Grundlagen arbeiten, was im vorliegenden Entwurf zumindest im ersten Ansatz geschehen sei. Beim Vorkaufsrecht sei die Lage ähnlich. Er erinnerte daran, dass Kommunen erst dann Bauland gemeinwohlorientiert in Wert setzen könnten, wenn sie es besitzen.

Friederike Mechel, Leiterin des Bereichs Recht bei der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, äußerte sich bezüglich der Problematik bei der gesetzlichen Ausgestaltung von Baugeboten. Im Vorkaufsrecht fehlt ihr der Aspekt eines Preislimits. Gemeinden müssten zum Verkehrswert kaufen können, das wäre im Sinn einer gemeinwohlorientierten Ausrichtung sehr zu begrüßen.

Stephan Reiß-Schmidt von der Münchner Initiative für ein soziales Bodenrecht, hielt das geplante Umwandlungsverbot für ein zentrales Element des Gesetzes. Allerdings seien die Formulierungen im jetzigen Entwurf "löchrig wie ein Schweizer Käse", das helfe niemandem. Reiß-Schmidt forderte die Streichung der Befristung und weniger Schlupflöcher, und zwar auch in den Erhaltungssatzungen.

Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, appellierte an Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) bei dem Thema hartnäckig zu bleiben. Auch Siebenkotten fand die bisherigen Formulierungen nicht ausreichend. So solle eine Genehmigung erteilt werden, wenn an zwei Drittel der Mieter verkauft werden soll. Die Frage sei, wer das kontrolliere, so Siebenkotten. Außerdem sei der Begriff der Zumutbarkeit nicht definiert.

Ebenfalls vertreten waren Kay Ruge, Beigeordneter für Verfassung, Europa, Neue Medien, Bauen und Umwelt beim Deutschen Landkreistag, sowie Bernd Düsterdiek, Referatsleiter Städtebau beim Deutschen Städte- und Gemeindebund. Über den Gesetzentwurf hinaus lagen der Anhörung neun Oppositionsanträge zugrunde (19/2619019/1683319/1604319/2259419/1415619/1604719/1914319/2153119/15121).



02. EU-Harmonisierung der Erhebung von Verbrauchsteuern

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/PST) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/25697) zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses auf Kritik im Detail gestoßen. Mit der Neuregelung sollen Richtlinien der Europäischen Union, die den Handel mit verbrauchssteuerpflichtigen Produkten wie Tabak, Alkoholgetränken, aber auch Strom und anderen Energieerzeugnissen innerhalb der EU erleichtern sollen, in nationales Recht umgesetzt werden. Bei den Richtlinien geht es nicht darum, die unterschiedlichen Steuersätze für solche Produkte in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern anzugleichen, sondern die Struktur der Verbrauchssteuern zu vereinheitlichen und Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung solcher Produkte anzugleichen. Ein wesentlichen Punkt dabei ist die Umstellung von Begleitdokumenten in Papierform auf ein elektronisches Kontrollsystem. Dabei geht es um die Überwachung des steuerrechtlich freien Verkehrs vom Hersteller bis zum Endverkäufer, der erst die Verbrauchsteuer abführen muss. Neben der Umsetzung der EU-Richtlinien enthält der Gesetzentwurf einige weitere Neuregelungen, darunter eine Steuerbefreiung, wenn an sich verbrauchssteuerpflichtige Produkte für Zwecke der Wissenschaft und Forschung verwendet werden.

Für die Generalzolldirektion begrüßte Sabine Schröer-Schallenberg, dass mit den EU-Richtlinien und dem Gesetzentwurf bestehende Regelungen zu den Energiesteuern nun auf alle Verbrauchsteuerarten übertragen werden sollen. Zudem sei das einzuführende elektronische Kontrollsystem weniger missbrauchsanfällig, und Entlastungen von der Steuerpflicht könnten schneller gewährt werden. Zu der schon vorab in mehreren schriftlichen Stellungnahmen geäußerten Kritik an unklaren Rechtsbegriffen in dem Gesetzentwurf erklärte sie, dass diese nach Verabschiedung des Gesetzes in Verwaltungsvorschriften näher ausgeführt werden müssten.

Thomas Liebel von der Zoll-und Finanzgewerkschaft BDZ drängte darauf, solche Unklarheiten "schnellstmöglich" zu beseitigen, schon um finanzgerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Vor allem aber war es Liebel wichtig darauf hinzuweisen, dass der Verbrauchsteuerbereich in der Zollverwaltung bereits jetzt unterbesetzt sei. Er komme mit der Umsetzung zahlreicher in dieser Legislaturperiode beschlossener Änderungen von Gesetzen und Verordnungen kaum hinterher, und mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf kämen zahlreiche weitere Umstellungen auf die Verwaltung zu. Die Erfüllung anderer Aufgaben käme dadurch zum Erliegen.

In dieselbe Kerbe hieb auch Judith Stader von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Die Angaben im Gesetzentwurf zum Personalbedarf seien nicht nachvollziehbar. Für die Umsetzung des Gesetzentwurfs forderte sie, externe Experten einzusetzen, statt intern umzustrukturieren. "Löcher aufreißen, um andere Löcher zu stopfen, ist die falsche Lösung", sagte Stader.

Für den Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure begrüßte Thomas Peterka das Vorhaben, verbrauchssteuerpflichtige Produkte, die für wissenschaftliche Zwecke, etwa Laboruntersuchungen, verwendet werden, von der Steuer zu befreien, wie dies für Tabakprodukte bereits der Fall sei. Er bemängelte aber teilweise kaum zu erfüllende Nachweispflichten.

Der Deutsche Kaffeeverband schlug vor, Kaffee, der an karitative Einrichtungen wie Tafeln gespendet wird, von der Kaffeesteuer zu befreien. Sein Geschäftsführer Johannes Hielscher erläuterte, dass für Kaffee eine Mindesthaltbarkeitsfrist von 18 Monaten gelte, er danach aber immer noch gut sei. Bei einer Spende würden pro Kilogramm 2,19 Euro Kaffeesteuer zuzüglich Umsatzsteuer fällig. Deshalb würde abgelaufener Kaffee kaum gespendet, sondern vernichtet.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie, Michael von Foerster, begrüßte im Wesentlichen den Inhalt des Gesetzentwurfs, insbesondere die Umstellung auf elektronische Verfahren. Er bemängelte lediglich Details, etwa dass es, im Gegensatz zur Regelung für Zigaretten, Unklarheiten über Verfahren bei der Steuererhebung auf Feinschnitt gebe.

Grit Köthe von der BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begrüßte die Umstellung auf elektronische Verfahren, wies aber darauf hin, dass IT-Systeme immer ausfallen könnten. Ersatzweise solle es daher immer auch Papierverfahren geben. Außerdem wies Köthe darauf hin, dass es im Bereich der verbrauchsteuerpflichtigen Genussmittel viele Kleinhersteller gebe. Ihnen sollte es ermöglicht werden, die erforderlichen Unterlagen durch Dritte, also Berater oder Bevollmächtigte, einreichen zu lassen.

Zu einer sachfremden Frage, die aber im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens mitgeregelt werden soll, nahm Marko Uhl von der awb Rechtsanwaltsgesellschaft Stellung. Ein Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion hatte in einer Frage ausgeführt, dass bei der Anhebung der Ehrenamtspauschale mit dem letzten Jahressteuergesetz versäumt worden sei, das Haftungsprivileg für Vereinsvorstände entsprechend anzuheben. Uhl sieht hierin eine Gefahr, dass ehrenamtliche Vorstände persönlich haftbar gemacht werden können. Gerade im Verbrauchsteuerbereich gehe die Zollverwaltung erfahrungsgemäß sehr schnell auf Geschäftsführungen zu. Bis April, wenn der Gesetzentwurf in Kraft treten soll, bestehe eine "Haftungslücke", erläuterte Uhl und äußerte den Wunsch, dass die Zollverwaltung davon "keinen Gebrauch macht".



03. Handel mit Crystal Meth

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/26727) nach dem Handel und Konsum von Crystal Meth in Deutschland. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie viel Methamphetamin seit 2012 durch staatliche Behörden beschlagnahmt wurde.



04. Impfstoffversorgung als Daseinsvorsorge

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Corona-Impfstoffversorgung als öffentliches Gut ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/26722) der Linksfraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, inwiefern die Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen eine Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge ist.



05. Schutzmasken für vulnerable Gruppen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Ausgabe von Schutzmasken an vulnerable Gruppen befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/26726). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, welche Kosten der Entwurf, der Druck und der Versand der Masken-Gutscheine jeweils verursacht hat und wer die Kosten trägt.