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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo.., 22. Februar 2021 

  1. Umgang mit den Sicherheitsgesetzen im Fokus
    Inneres und Heimat/Ausschuss
  2. Experten bewerten geplante Stärkung der Agrar-Lieferketten
    Ernährung und Landwirtschaft/Anhörung
  3. Experten für regelmäßige Bewertung der epidemischen Lage
    Gesundheit/Anhörung
  4. Homosexuelle Soldaten sollen rehabilitiert werden
    Verteidigung/Gesetzentwurf
  5. Fördermittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort
  6. Kosten der Meisterprüfung
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  7. Mehr als 360.000 Anträge auf Entschädigung
    Gesundheit/Antwort


01. Umgang mit den Sicherheitsgesetzen im Fokus

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Ein Vorstoß der FDP-Fraktion zum Umgang mit den Sicherheitsgesetzen ist von Experten überwiegend zurückhaltend bis kritisch betrachtet worden. Im Ausschuss für Inneres und Heimat ging es bei einer öffentlichen Anhörung unter Leitung von Andrea Lindholz (CSU) um einen Antrag der Liberalen (19/23695), mit dem sie auf eine "Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte" drängen.

Benjamin Bremert (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) legte dar, das Bundesverfassungsgericht habe mit Blick auf die Schaffung neuer Sicherheits- und Überwachungsgesetze auf eine rote Linie hinsichtlich des zulässigen Maßes der Gesamtüberwachung verwiesen. Es habe sich der Begriff der "Überwachungsgesamtrechnung" etabliert. Er sehe in dem Urteil einen Arbeitsauftrag an den Gesetzgeber zur umfassenden Prüfung der Überwachungsgesamtsituation. Wie der konkret umgesetzt werden könne, müsse ausgearbeitet werden. Davon abgesehen sollte es seiner Meinung nach dem Selbstverständnis eines rechtsstaatlichen Gesetzgebers entsprechen, sich proaktiv für den Schutz von Grundrechten einzusetzen statt erst nach gerichtlichen Entscheidungen im Einzelfall zu reagieren.

Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, betonte, die Sicherheitsbehörden hätten in den letzten Jahren kontinuierlich weitere Befugnisse erhalten. Das Bundesverfassungsgericht habe immer häufiger geurteilt, dass die Vorschriften enger gefasst werden müssten, weil Grundrechte negativ betroffen seien. Ersichtlich müsse es eine Gesetzgebungspraxis geben, die bezüglich der Grundrechte alle Zusammenhänge in den Blick nehme. Bei einer Überwachungsgesamtrechnung seien wissenschaftliche Methoden und empirische Belastbarkeit nötig. Statt vorschnellen Rufen nach neuen Gesetzen, wenn denn ein Ereignis große Aufmerksamkeit erregt habe, sei zuerst eine Bestandsaufnahme notwendig. Abzulehnen seien insbesondere Maßnahmen, die in die Grundrechte eingriffen, ohne wirklich die Sicherheitslage zu verbessern.

Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung beschrieb, dass der Antrag für die Entwicklung einer Methodik zur Erfassung des gesamten Bestands an sicherheitsbehördlichen Überwachungsbefugnissen und deren Auswirkungen auf den Grundrechtsschutz werbe. Der rechtswissenschaftliche Diskurs zu dieser Thematik mit ihrem hohem Komplexitätsniveau befinde sich noch ganz am Anfang. Der Begriff "Überwachungsgesamtrechnung" beinhalte derzeit nicht mehr als eine vage Idee und sei ein programmatisches Schlagwort. Er eigne sich nicht, um aktuell notwendige Reformen im Sicherheitsrecht zu suspendieren. Er stelle auch keine Alternative zu notwendigen Grundrechtseinschränkungen dar, könne aber helfen, deren Verhältnismäßigkeit genauer zu bewerten.

Markus Möstl von der Universität Bayreuth setzte sich kritisch mit einer Überwachungsgesamtrechnung auseinander. So seien Teilaspekte dessen, was damit angestrebt werde, seit jeher selbstverständlicher Bestandteil einer grundrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung in Bezug auf jede neue Überwachungsmaßnahme. Der Sachverständige lenkte den Blick auf das im Antrag angesprochene Sicherheitsgesetz-Moratorium, das sich etwa notwendigen Weiterentwicklungen der Überwachungsbefugnisse prinzipiell verschließe, solange bestimmte Bedingungen wie die Etablierung einer Überwachungsgesamtrechnung nicht erfüllt seien. Dies berge die Gefahr einer strukturellen Schutzpflichtverletzung staatlicher Organe infolge einer selbst auferlegten Untätigkeit, sollte es tatsächlich zu neuen Gefährdungslagen kommen, die zusätzliche Maßnahmen erfordern.

Ralf Poscher erläuterte, in seiner Abteilung am Freiburger Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht werde seit Herbst 2020 ein Konzept erarbeitet, mit dem sich die Überwachungsgesamtrechnung operationalisieren lasse. Es befinde sich noch in einem sehr frühen Stadium. Grundidee sei, einen Weg aufzuzeigen, wie sich eine größere Transparenz in Bezug auf staatliche Überwachungsmaßnahmen herstellen lasse. Am Ende solle ein Überwachungsbarometer erstellt werden, das einen Eindruck von dem Gesamtüberwachungsstatus durch die Sicherheitsbehörden vermittele.

Kyrill Alexander Schwarz (Julius-Maximilian-Universität Würzburg) sah in dem Antrag zunächst eine staatsrechtliche Selbstverständlichkeit, nämlich die Tatsache, dass der Staat zur Rechenschaft gegenüber dem Souverän verpflichtet sei. Im Grunde hätten Gedanken wie der einer Gesamtrechnung durchaus Berechtigung. Sie könnten aber bei ihrer Umsetzung im Einzelfall auf ganz erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Das in dem Antrag angestrebte Sicherheitsgesetz-Moratorium begegne durchgreifenden Bedenken, weil es im Ergebnis eine Selbstverpflichtung des Gesetzgebers zur Zurückhaltung begründen solle, die dem Wesen demokratischer Gesetzgebung diametral entgegengesetzt sei. Sowohl aus der Staatsaufgabe Sicherheit als auch aus den grundrechtlichen Schutzpflichten könnten Handlungspflichten des Gesetzgebers folgen, bei denen er bezüglich der Maßnahmen über einen weitreichenden Gestaltungs- und Beurteilungsspielraum verfüge.



02. Experten bewerten geplante Stärkung der Agrar-Lieferketten

Ernährung und Landwirtschaft/Anhörung

Berlin: (hib/EIS) Die Mehrheit der Sachverständigen befürwortet die von der Bundesregierung geplante Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes (19/26102). Ob die in der Neuregelung vorgesehenen Maßnahmen ihre volle Wirkung entfalten können, wurde von den Experten am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft indes kritisch beurteilt. Grundlage der Anhörung bildete zusammen mit dem Regierungsentwurf ein von der FDP-Fraktion vorgelegter Antrag (19/25794).

Die Sachverständige Birgit Buth befürwortete die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/633 (UTP-Richtlinie) in deutsches Recht. In der Vergangenheit habe es sich gezeigt, dass eine Regulierung erforderlich ist, um mehr Fairness zu garantieren. Doch der faire Handel dürfe nicht an Umsatzgrenzen gekoppelt sein, sondern müsse für alle Unternehmen auf jeder Stufe gelten. Derzeit sehe der Gesetzgeber eine Umsatzgrenze von rund 350 Millionen Euro vor. Für Expertin Buth hängt fehlendes Gleichgewicht nicht von Umsatzstaffeln ab, sondern vom individuellen Verhältnis der betroffenen Marktpartner. Die Sachverständige plädierte für eine Aufhebung der Umsatzgrenzen.

Der Sachverständige Hans Foldenauer begrüßte mit Blick auf die Landwirte die geplante Umsetzung der UTP-Richtlinie. Zu kritisieren sei allerdings, dass der Blick zu stark auf den Handel gelegt werde. Mit der Richtlinie könne keine Verbesserung der Marktstellung der Primärerzeuger erreicht werden, sagte der Experte. 99 Prozent der Primärerzeuger hätten keinen direkten Zugang oder direkte Beziehungen zum Einzelhandel. Die wirtschaftliche Situation der Primärerzeuger könne nicht verbessert werden, wenn kaum neue Abnehmer gefunden werden, die andere Bedingungen anbieten. Die Standards würden durch die Abnehmer diktiert. Foldenauer sah unter anderem die Ursache der Problematik darin, dass die Agrarpolitik darauf ausgerichtet sei, die Verarbeitungsebene mit billigen Rohstoffen zu versorgen.

Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) bezeichnete den Lebensmittelhandel als den wichtigsten Absatzkanal von rund 6.000 Herstellern, denen wenige Händler gegenüber überstehen würden. Dies gehe in der Praxis oft über harte Verhandlungen hinaus, die die Produzenten durch den übermächtigen Handel überbeanspruchen würden. Ein Problem sei, dass die Unternehmen Angst vor Abstrafung hätten, ihre Listungen entfallen und daraus folgende wirtschaftliche Ausfälle nicht mehr kompensiert werden können. Insofern könnten in Zukunft verbotene Handelspraktiken geeignet sein, mehr Fairness zu bewirken. Feller mahnte, dass der Lieferkettenschutz für alle Lieferanten gelten sollte. Er wandte sich gegen den Plan, den Geltungsbereich auf einen Schwellenwert von 350 Millionen Euro Umsatz festzulegen.

Erzeuger könnten oft nur zeitverzögert auf veränderte Nachfrage reagieren, stellte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, fest. In den vergangenen Jahren sei dies besonders bei Fleisch und Milch zu beobachten gewesen. Ob die mit der UTP-Richtlinie vorgesehenen Verbote bestimmter unfairer Handelspraktiken die Situation der Erzeuger verbessern und inwiefern diese Maßnahmen wirksam sein werden, sei aus Sicht des Bundeskartellamts schwer einzuschätzen. Um eine Verbesserung der Verhandlungen auf Augenhöhe zu erreichen, schlug Mundt mehr Kooperationen auf Erzeugerseite vor. Die Erzeuger könnten ihr Angebot bündeln, um ihr Gewicht zu stärken. Das deutsche und auch das europäische Kartellrecht würden solchen Kooperationen nur in seltensten Fällen entgegenstehen.

Auch Bernhard Krüsken begrüßte die geplante nationale Umsetzung der EU-Richtlinie. Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) müsse aber der Schutz vor unlauteren Handelspraktiken unabhängig von der Größe der jeweiligen Akteure für alle gelten. Es sei problematisch, dass die geplanten Regelungen nur für Unternehmen bis zu einer Umsatzgröße von 350 Millionen Euro gelten sollen. Viele von Landwirten getragene Vermarktungs- und Verarbeitungsbetriebe würden oberhalb dieser Schwelle liegen und seien dennoch mit unlauteren Handelspraktiken konfrontiert. Der steigende Preis- und Kostendruck in der Lebensmittellieferkette und der viel zu geringe Anteil der Landwirte an der Wertschöpfung verdeutliche die Notwendigkeit der Erweiterung des Schutzes.

In seiner Stellungnahmen betonte Kim Manuel Künstner, dass eine Verbesserung des Tier-, Gesundheits- und Umweltschutzes für die Landwirte unter den aktuellen Bedingungen nicht zu finanzieren sei. Insofern bedürfe es einer Mindestumsetzung der UTP-Richtlinie. Allerdings würde selbst eine konsequente Durchsetzung der Richtlinie die Erlössituation im Agrarsektor nicht verbessern. Die Verbote würden nichts an der Verteilung der Erlöse entlang der Lieferkette ändern und auch nicht direkt zur Erhöhung der Gesamteinnahmen der Lieferkette beitragen. Es würden besondere Risikoverlagerungen zulasten der Lieferanten reguliert. Letztlich bleibe es verhandlungsmächtigen Käufern möglich, der Lieferantenebene durch entsprechende Preisverhandlungen die vermeintlichen Vorteile zu entziehen.

Dezidiert gegen die Umsetzung der Richtlinie sprach sich der sachverständige Peter Schröder aus, weil die Regeln in die Vertragsfreiheit eingreifen würden. Damit sei die Gefahr von Effizienzverlusten verbunden und es würde die Gefahr schwerer Marktstörungen steigen. Im Ergebnis könnten am Ende auch Nachteile für die Verbraucher entstehen. Schröder plädierte für die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf kleinere Lieferanten, weil dies der Empfehlung des Bundeskartellamts entspreche. Eine Erweiterung könnte dagegen zu einer Ertragsverbesserung multinationaler Unternehmen der Lebensmittelindustrie führen und Konzentrationstendenzen verschärfen. Internationale Großkonzerne seien auch nicht schutzbedürftig, weil diese Margen erzielen könnten, die um ein Vielfaches über denen des Lebensmitteleinzelhandels liegen würden.

Für die Sachverständige Marita Wiggerthale ist eine Beschränkung des Machtungleichgewichts eine wichtige Voraussetzung für faire Preise, um die strukturellen Überschüsse in der landwirtschaftlichen Produktion zu vermeiden. Dies müsse mit Blick auf das daraus resultierende Agrardumping der EU beendet werden. Andernfalls würden die Bemühungen zur Hungerbekämpfung in den Ländern des globalen Südens konterkariert.

Mit dem Gesetzentwurf (19/26102) will die Bundesregierung die EU-Richtlinie gegen unfaire Praktiken des Lebensmitteleinzelhandels (UTP-Richtlinie) in deutsches Recht umsetzen. Laut Regierung wird damit zum 1. Mai 2021 innerhalb der Europäischen Union ein einheitlicher Mindestschutzstandard zur Bekämpfung von unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette geschaffen. Somit sollen künftig unter anderem etwa kurzfristige Stornierungen von Bestellungen nicht mehr erlaubt sein. Auch einseitige Änderungen von Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen sowie der Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung sollen der Vergangenheit angehören. Um zu vermeiden, dass über unlautere Handelspraktiken an anderen Stellen der Lieferkette ein zu starker Druck auf Landwirte ausgeübt wird, sollen die beschlossenen Schutzmaßnahmen für alle Unternehmen der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung bis zu einem Jahresumsatz von 350 Millionen Euro gegenüber jeweils größeren Unternehmen der Lebensmittelverarbeitung beziehungsweise des Lebensmittelhandels greifen. Vorgesehen ist, das bestehende Agrarmarktstrukturgesetz um die Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken zu erweitern. Darüber hinaus soll es in "Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz)" umbenannt werden.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/25794), "land- und forstwirtschaftliche Betriebe vor zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen und Verboten" zu schützen. Als Beispiel nennen die Liberalen das Insektenschutzgesetz, das den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Nähe von Gewässern künftig vollständig untersage. Es sei daher an der Zeit, das im April 2020 "vereinbarte Belastungsmoratorium endlich ernst zu nehmen", schreiben die Abgeordneten.



03. Experten für regelmäßige Bewertung der epidemischen Lage

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Die geplante Neufassung der gesetzlichen Grundlage zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird von Experten im Grundsatz begrüßt. Vor allem die Regelung, wonach der Bundestag alle drei Monate die epidemische Lage erneut feststellen muss und diese andernfalls als aufgehoben gilt, findet breite Unterstützung, wie am Montag eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über den Gesetzentwurf (19/26545) der Fraktionen von Union und SPD ergab. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Angesichts der dynamischen Infektionslage, auch bedingt durch Mutationen, sei es nötig, die Geltung der gegenwärtigen Regelungen und Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern und zugleich für künftige pandemische Lagen die rechtlichen Grundlagen zu erhalten, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Der Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg erklärte, es sei zu begrüßen, wenn der Bundestag künftig in regelmäßigen Zeitabständen die epidemische Lage von nationaler Tragweite feststelle. Er riet jedoch dazu, die Konstruktion, wonach durch einen einfachen Feststellungsbeschluss des Parlaments Regelungsbefugnisse der Exekutive ausgelöst würden, zu überprüfen.

Grundsätzliche Zustimmung zu den Neufassungen kam von der Bundesärztekammer (BÄK), die erneut für gesetzliche Regelungen plädierte, um rechtliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der in der Sache richtigen Entscheidung auszuräumen. Grundlegende Entscheidungen müssten im Parlament getroffen werden, Detailfragen könnten der Exekutive überlassen werden.

Auch der Sozialverband Deutschland begrüßte die gesetzliche Verankerung der konkreten Impfziele sowie auch die geplante wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage. Die Pandemie verdeutliche die Stärken und die Notwendigkeit des Sozialstaates und seiner Sicherungssysteme. Bei der Evaluation müssten daher auch Weiterentwicklung, Ausbau und Stabilisierung des Sozialstaates im Zentrum stehen. Es müsse sichtbar werden, was die Menschen in der Krise erlebt hätten und welche Probleme aufgetreten seien.



04. Homosexuelle Soldaten sollen rehabilitiert werden

Verteidigung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Homosexuelle Soldaten der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR sollen nach dem Willen der Bundesregierung rehabilitiert und entschädigt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf (19/26835) sieht vor, dass alle wehrdienstrechtlichen Verurteilungen von Soldaten in beiden deutschen Armeen wegen ihrer homosexuellen Orientierung, wegen einvernehmlichen homosexuellen Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlicher Identität per Gesetz außer Kraft gesetzt werden. Alle anderen Benachteiligungen der Soldaten sollen per Verwaltungsakt als Unrecht eingestuft werden.

Die Betroffenen sollen eine Geldentschädigung in Höhe von je 3.000 Euro für jede aufgehobene Verurteilung sowie einmalig für dienstliche Benachteiligungen erhalten. Die Bundesregierung rechnet in den kommenden fünf Jahren mit etwa 1.000 Rehabilitationsverfahren und Gesamtkosten von rund sechs Millionen Euro.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Soldaten der Bundeswehr bis zum Jahr 2000 wegen ihrer Homosexualität, einvernehmlichen homosexuellen Handlungen oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität systematisch dienstrechtlich benachteiligt wurden. Mit Erlass des Verteidigungsministeriums vom 13. März 1984 seien diese Benachteiligungen, die bis zur Entlassung führen konnten, nochmals im Einzelnen festgelegt worden. Die Soldaten in der Nationalen Volksarmee der DDR seien ebenfalls solchen Benachteiligungen ausgesetzt gewesen.



05. Fördermittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung informiert über die 2018, 2019 und 2020 abgerufenen Fördermittel für energieeffizientes Bauen. Aus der Antwort (19/26011) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25728) geht hervor, dass besonders im KfW-Programm 154 mehr gefördert worden ist. Insgesamt betrage das Kreditvolumen 2020 rund 19,1 Millionen Euro, in den beiden Vorjahren habe es bei etwa 7,6 Millionen Euro gelegen. Die durch Neubau und Sanierung vermiedenen CO2-Emissionen seien in den letzten Jahren ebenfalls angewachsen, 2020 lagen sie bei 629.400 vermiedenen Tonnen, rund 41.000 Tonnen mehr als 2018. In der Antwort sind die bewilligten Fördermittel der KfW-Programme 151, 152, 153, 166, 167, 420, 431, 433 und des Marktanreizprogramm Wärme aufgeschlüsselt.



06. Kosten der Meisterprüfung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Kosten für die Meisterprüfung schwanken je nach Handwerk stark. Es können Prüfungsgebühren zwischen 590 und 3.100 Euro anfallen, besonders belastet sind Gewerke mit hohen Materialkosten, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/24551) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/24154). Finanzielle Unterstützung gebe es von den Ländern, die Boni zwischen 1.000 und 2.000 Euro vergeben würden. Bundesweit stehe zudem das Aufstiegs-BAföG zur Verfügung. In den letzten Jahren haben über 99 Prozent der Prüflinge die Meisterprüfung bestanden, 2019 lag die Quote bei 99,8 Prozent, heißt es in der Antwort weiter. Nennenswerte Unterschiede zwischen den Gewerken gebe es beim Prüfungserfolg nicht. In Zukunft sollen vor allem die ehrenamtlichen Prüfer entlastet werden, indem das Prüfungsrecht flexibilisiert werden soll, schreibt die Bundesregierung.



07. Mehr als 360.000 Anträge auf Entschädigung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) können derzeit in zwölf Ländern über ein Internet-Portal (isfg-online.de) beantragt werden. Online-Anträge nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG (Schließung von Kita oder Schule) und Paragraf 56 Absatz 1 IfSG (Quarantäne) seien seit Mai 2020 möglich, heißt es in der Antwort (19/26715) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25969) der FDP-Fraktion.

Bis zum 25. Januar 2021 sind den Angaben zufolge über das betreffende Portal insgesamt 363.298 Online-Anträge eingegangen, darunter 342.022 nach Paragraf 56 Absatz 1 IfSG und 21.276 Anträge nach Paragraf 56 Absatz 1a IfSG.