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Sachsen-Anhalt-News: Corona-Pandemie wird zum Existenzrisiko für Kliniken – Hohe Verluste werden nicht aufgefangen

Montag, den 22. Februar 2021


Halle – Eine aktuelle Umfrage der KGSAN bei den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt hat alarmierende Ergebnisse zur wirtschaftlichen Situation der Kliniken im Land gezeigt. Die Ergebnisse lassen den Rückschluss zu, dass alle Krankenhäuser unter erheblichen wirtschaftlichen Problemen leiden. Ohne Nachbesserungen des Rettungsschirms wird sich die Situation im Jahresverlauf dramatisch verschärfen.

Allein im Januar 2021 mussten die Kliniken ein Einnahmedefizit von knapp 55 Millionen Euro hinnehmen. Gegenüber dem Januar 2020 verzeichneten sie im stationären Bereich durchschnittliche 26 Prozent Erlösausfälle. Damit verbunden war ein Belegungsrückgang von ebenfalls 26 Prozent. Zu dem daraus resultierenden Verlust von rund 55 Millionen Euro allein im ersten Monat des Jahres kommen weitere 33 Prozent Einnahmeausfälle, das sind mehr als 3,4 Millionen Euro, im Bereich der ambulanten Leistungen und Wahlleistungen. Für das gesamte Jahr 2021 erwarten die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Referenzjahr 2019 einen Belegungsrückgang von über 18 Prozent. An der Umfrage haben sich ca. 50 Prozent der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt beteiligt, sie kann deshalb als repräsentativ bewertet werden.

Dr. Gösta Heelemann (Foto), Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt erklärt dazu: „Im Ergebnis zeigt sich, dass dringende Nachbesserungen am Rettungsschirm erforderlich sind, da sowohl die Krankenhäuser, die Ausgleichszahlungen erhalten haben, als auch die anderen Krankenhäuser erhebliche Defizite nicht ausgleichen können. Alle Krankenhäuser erwarten signifikante Belegungsrückgänge für das Jahr 2021.“

Auch Krankenhäuser, die keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, mussten planbare Behandlungen und Eingriffe verschieben. Gründe für diese Verschiebungen sind insbesondere Hygienemaßnahmen, zurückgehende Krankenhauseinweisungen und ein COVID-bedingter Ausfall von Personal. Daher kann in allen Krankenhäusern auf lange Sicht kein Regelbetrieb gefahren werden. Hinzu kommen Mehrkosten durch die Versorgung von COVID-19 Patientinnen und Patienten und Erlösausfälle in anderen Versorgungsbereichen wie etwa Ambulanzen. Den sinkenden Erlösen steht ein gestiegener Personalaufwand durch Hygieneschulungen, Zeitaufwand für Hygienemaßnahmen, Schulung für den Einsatz in intensivmedizinischen Bereichen und durch Krankheit und Ausfallzeiten gegenüber. Auch in der Psychiatrie entstehen hohe Erlösausfälle; neben den oben genannten Aspekten können z. B. Therapien nur in kleineren Gruppen angeboten werden.

Der aktuelle Rettungsschirm der Bundesregierung bietet den Krankenhäusern für 2021 bislang keine Absicherung ihrer Budgets gegen pandemiebedingte Erlösausfälle. Gesundheitsminister Spahn beabsichtigt, die aktuelle Regelung nun bis zum 11. April 2021 zu verlängern. „Dies löst jedoch die Probleme der Krankenhäuser nicht“, so Heelemann, „Setzt sich erfreulicherweise die Tendenz einer Unterschreitung der Inzidenzschwelle von 70/100.000 Einwohner in 7 Tagen fort, wird dies binnen kurzer Frist dazu führen, dass die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt keine Ausgleichszahlungen mehr erhalten, obwohl die Belastungen andauern und ein Übergang zur Regelversorgung noch lange nicht absehbar ist.“ Die Berechtigung für Ausgleichszahlungen sollte deshalb von Bedingungen wie der Indikationsschwelle entkoppelt werden und grundsätzlich für alle Krankenhäuser gelten. Besonders dringlich ist dies für den Bereich der Psychiatrie und Psychosomatik. Neben den Liquiditätshilfen benötigen die Kliniken einen Gesamtjahresausgleich für das Jahr 2021 wie in 2020. Dieser muss auf Bundesebene gesetzlich geregelt werden, damit die Krankenhäuser für das laufende Jahr wirtschaftliche Sicherheit erhalten.

„Ein vernünftiger finanzieller Rettungsschirm muss her: Er muss die Liquidität aller Krankenhäuser durch auskömmliche Ausgleichszahlungen erhalten, finanzielle Sicherheit für das zweite Krisenjahr 2021 geben, weniger Bürokratie sowie flexiblen Personaleinsatz ermöglichen“, fasst Dr. Gösta Heelemann die zentralen Forderungen der Krankenhäuser zusammen.