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CDU Sachsen-Anhalt: Kommunale Handlungsfähigkeit muss gesichert werden

Donnerstag, den 18. Februar 2021

Zu den geplanten Änderungen der Kommunalverfassung erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull (Foto):

„Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass die kommunalen Gremien, wie Stadträte und Kreistage und deren Ausschüsse, auch in Form einer Hybridsitzung tagen können. So soll den Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet werden, in Präsenz an der Sitzung teilzunehmen, während andere per Video zugeschaltet sind. Wir wollen damit die Handlungsfähigkeit der Kommunen, auch unter den aktuellen Bedingungen, sicherstellen. Die Praxiserfahrungen, zum Beispiel auch in Aschersleben, machen deutlich, dass diese Option vor Ort gewünscht und gebraucht wird.

Hinzukommen weitere Erleichterungen, wie z. B. die Absenkung der Hürden zur Durchführung von elektronischen bzw. schriftlichen Abstimmungen. Unser Ziel ist, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und zu sichern. Die Kommunen müssen auch in Pandemiezeiten arbeits- und entscheidungsfähig bleiben.“