header-placeholder


image header
image
flag 699859 960 720

Reise-News: Schweiz: Reise- und Sicherheitshinweise

Freitag, den 12. Februar 2021

Aktuelles (Einreise, Beschränkungen im Land)

Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, fallen bei Einreise aus Risikoländern jedoch unter die Quarantänepflicht. Reisende aus Risikoländern müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für alle Flugreisenden, selbst wenn sie aus einem Land einreisen, das nicht zu den Risikogebieten zählt. Ohne negativen PCR-Test dürfen Fluggesellschaften Passagieren das Einsteigen ins Flugzeug nicht mehr erlauben.

Für Staatsangehörige aus Drittstaaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. 

Für Reisende aus Risikogebieten (dazu gehören das Bundesland Thüringen und ab dem 22. Februar 2021 auch die Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt) gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Schweizer Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert.

Grundsätzlich müssen alle Personen, die mittels Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus in die Schweiz einreisen ihre Kontaktdaten in einem elektronischen Einreiseformular erfassen. Die Quarantänepflicht bleibt davon unberührt.

Die Quarantäne für Reisende aus Risikogebieten kann mit Zustimmung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch einen negativen PCR-Test ab dem siebten Quarantänetag verkürzt werden. Detaillierte Informationen zu möglichen Ausnahmen für bestimmte Personengruppen bietet die COVID-19-Verordnung Maßnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs. Dazu gehören beispielsweise Personen, die aus wichtigen beruflichen oder medizinischen Gründen und ohne Möglichkeit eines Aufschubs in die Schweiz reisen müssen.


Beschränkungen im Land

Der Schweizer Bundesrat fordert die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken und auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge verzichten.

Gastronomiebetriebe sind zunächst bis Ende Februar 2021 geschlossen. Lediglich Einrichtungen zur Verpflegung von Hotelgästen, sowie Abholservices und Lieferdienste dürfen geöffnet bleiben. Es dürfen nur noch Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, öffnen. Sportbetriebe, sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Private und öffentliche Veranstaltungen mit mehr als fünf Personen, Kinder eingeschlossen, sind nicht erlaubt.

Informationen zu aktuell geltenden weiteren Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden.