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SAN Statistik

Starker Rückgang der Insolvenzanträge im Vergleich zum Jahr 2019

Dienstag, den 9. Februar 2021

2020 wurden laut vorläufigen Zahlen 2 411 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den zuständigen Gerichten des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 981 Anträge (28,9 %) weniger als im Vorjahr 2019. Insgesamt wurden 2 200 Insolvenzverfahren (91,2 %) eröffnet. Die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse erfolgte 194 Mal (8,0 %), in 17 Fällen (0,7 %) wurde ein Schuldenbereinigungsplan angenommen. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger beliefen sich insgesamt auf rund 268 Mill. EUR. Das waren rund 339 Mill. EUR (55,9 %) weniger als 2019.

Im I. Quartal 2020 wurden 814 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den Insolvenzgerichten eingereicht, 290 Anträge davon allein im Monat Januar. Zwischen den Monaten April und Juni 2020 verzeichneten die Amtsgerichte 696 Anträge und damit bereits einen Rückgang um 14,5 % gegenüber dem I. Quartal 2020. Im III. Quartal war die Anzahl der Insolvenzanträge weiter rückläufig. Insgesamt wurden nur 409 Insolvenzanträge auf Eröffnung gestellt, wobei im September mit nur 76 Insolvenzanträgen die wenigsten Anträge in einem Monat registriert wurden. Im letzten Quartal 2020 wurden 492 Verfahren auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Dies führte zum Jahresende zu einem Anstieg um 20,3 % gegenüber dem III. Quartal.

2020 stellten 353 Unternehmen an die in Sachsen-Anhalt zuständigen Gerichte einen Insolvenzantrag. Die meisten Insolvenzanträge kamen aus dem Baugewerbe. Auf 66 gestellte Anträge erfolgte in 36 Fällen die Eröffnung des Verfahrens und 30 Mal eine Abweisung mangels Masse. Im Bereich Gastgewerbe wurden 44 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt (29 eröffnete Verfahren), im Bereich Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 32 Anträge (24 eröffnete Verfahren) und im Verarbeitenden Gewerbe 28 Anträge (23 eröffnete Verfahren). 

Die Gesamtzahl aller zum Zeitpunkt der Antragstellung betroffenen Beschäftigten belief sich 2020 auf 2 429 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Vergleich zum Vorjahr (3 924 Beschäftigte) kam es zu einem Rückgang um 38,1 %. Mit insgesamt 643 Beschäftigten war der Bereich sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen am stärksten betroffen. Dazu zählen u. a. allgemeine Gebäudereinigungen (484 Beschäftigte), Vermittlung von Arbeitskräften (43 Beschäftigte), Hausmeisterdienste (24 Beschäftigte) und Reisebüros (20 Beschäftigte). Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger an die Unternehmen beliefen sich auf rund 148 Mill. EUR.

Neben den Unternehmen beantragten 2 058 weitere Schuldnerinnen und Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich in 1 631 Fällen um Verbraucherinnen und Verbraucher. Das waren 30,7 % weniger Fälle als im entsprechenden Vorjahreszeitraum mit 2 355 Fällen. Die Zahl der Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen verringerte sich um 26,3 % auf insgesamt 395 Anträge. Die übrigen 32 Insolvenzanträge betrafen Nachlässe, Gesamtgut und natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä. Insgesamt belaufen sich die voraussichtlichen Forderungen der weiteren Schuldnerinnen und Schuldner auf rund 120 Mill. EUR.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der Corona-Pandemie wurde mit inhaltlichen Anpassungen mehrfach verlängert. Zuletzt wurde angekündigt, die Aussetzung der Insolvenzpflicht bis zum 30. April 2021 für Schuldnerinnen und Schuldner zu verlängern, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht.