header-placeholder


image header
image
Screenshot 2021 02 08 14.03.20

Magdeburg-News: Städtischer Winterdienst im Dauereinsatz: Stadtverwaltung stellt Container für Schnee bereit

Montag, den 8. Februar 2021

Zur Unterstützung der Schneeberäumung in Wohngebieten und Anliegerstraßen stellt die Stadtverwaltung ab sofort kostenlos Container zur Verfügung. Anmeldungen für einen Container sind telefonisch von 7.00 bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 0391/ 540 4688 möglich.
 
Mit den Containern werden jene Magdeburger*innen unterstützt, die selbst aktiv werden möchten und in Anliegerstraßen und Wohngebieten Gehwege und Fahrbahnen vom Schnee befreien wollen!
 
Der städtische Winterdienst ist seit Samstag, den 6. Februar, fast rund um die Uhr im Einsatz. Insgesamt sind 20 Räumfahrzeuge für den städtischen Winterdienst unterwegs, darunter 14 von Nachauftragnehmern. Priorität haben der Magdeburger Ring, Straßen mit Buslinien, wichtige Hauptstraßen, Bereiche vor Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen. Lediglich von 23.00 bis 3.00 Uhr erfolgt der Winterdienst eingeschränkt. Nebenstraßen können aktuell vom Städtischen Winterdienst nur schwer oder gar nicht beräumt werden.
 
Der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg (SFM) war am Wochenende mit 34 Beschäftigten und 7 Räumfahrzeugen im Einsatz. Darüber hinaus sind voraussichtlich noch bis morgen früh alle verfügbaren Mitarbeiter*innen im Dienst, um Wege in Park- und Grünanlagen sowie auf Friedhöfen und Spielplätzen vom Schnee zu befreien. Zudem sind im Auftrag des SFM verschiedene Privatfirmen im Einsatz. Spaziergänger*innen werden gebeten, die Einsatzfahrzeuges des Winterdienstes passieren zu lassen und Rücksicht zu nehmen!
 
Zusätzlich sind auch 5 Räumfahrzeuge des Tiefbauamtes unterwegs, um Schnee zu räumen.
 
"Wir sind derzeit in einer schwierigen Situation, weil der Winterdienst trotz des dauerhaften Einsatzes kaum mit der Beräumung nachkommt", so der zuständige Beigeordnete Holger Platz. "Deshalb bitten wir die Magdeburger*innen um Verständnis und um Mitwirkung vor der eigenen Haustür."
 
Grundsätzlich sind bei Schneefall und Eisglätte die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke in der Pflicht. Die Streu- und Räumpflicht auf Gehwegen besteht in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee muss spätestens bis 7.00 Uhr des Folgetages geräumt werden. Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg, sondern nur an den Gehwegrand oder auf das eigene Grundstück geschoben werden!


Symbolfoto/pixabay