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Sachsen-Anhalt-News: Wirtschaftshilfen müssen besser organisiert und ausgezahlt werden bevor es zu spät ist

Samstag, den 6. Februar 2021

Der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) Sachsen-Anhalt, Detlef Gürth (Foto), mahnt eine kritische Selbstreflektion des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums zu den stotternden Hilfen für die Wirtschaft an. Nur so kann ein notwendiges Nachsteuern erfolgen, um eine drohende Insolvenzwelle abzufedern.

„Derzeit sind zahllose Unternehmen geschlossen. Der Deutsche Einzelhandelsverband HDE rechnet mit bis zu 50.000 Insolvenzen durch Covid-19-Eindämmungsmassnahmen. Hinzu kommen zahlreiche Dienstleister und Handwerker. Dies würde die Attraktivität deutscher Innenstädte massiv betreffen und könnte eine zweite Welle von Firmenaufgaben nach sich ziehen. Die Verödung ganzer Innenstädte droht. Es fehlt eine zielgerichtete Strategie zur Aufwertung der Innenstädte vor allem in den Mittelzentren.

Bauliche Aufwertung der Aufenthaltsqualität, Unterstützung beim Aufbau von Online- Handel- und Präsentationsplattformen, welche mit den Warenwirtschaftssystemen von Inhaber geführten Geschäften kommunizieren, Call and Collect, Vernetzung von Dienstleistungen und Kultur, Lenkung von Kundenströmen usw.. Wo ist das Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium?

Die Wirtschaftshilfen des Bundes sind vom Umfang her nicht zu kritisieren, die Praxis ist aber ein Chaos, welches Unternehmer derzeit mit drohender Existenzangst bezahlen. Die vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigte Bazooka wird als Luftpistole erlebt, weil die Programme zu spät anlaufen, die Verfahren zu aufwändig und im Kleingedruckten zu viele Ko-Kriterien sind. Nicht umsonst, wurden viele Hilfen noch nicht abgerufen.

Es ist völlig unverständlich, dass im Juni 2020 vor einer „zweiten Welle“ gewarnt wurde, aber bei der Verkündung des zweiten Lock down im Oktober die versprochenen Hilfsprogramme nicht ordentlich vorbereitet waren. Die Antragsverfahren wurden verändert, die Software kam spät und funktionierte nicht. Wieso wurde im Sommer nichts vorbereitet?

Die Novemberhilfen werden erst jetzt im Februar ausgezahlt. Die „Überbrückungshilfen 3“ (Umsatzeinbrüche ab November 2020) können Anfang Februar 2021 noch immer nicht beantragt werden! Das darf doch nicht passieren! Es geht um Existenzen, um Lebenswerke und Jobs. Die erzwungene Beantragung mittels Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss dringend überdacht werden. Gerade zum Jahreswechsel sind die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Dauerstress mit Jahresabschlüssen und Jahressteuererklärungen. Kapazitätsgrenzen sind längst erreicht, die Fachleute in den Kanzleien am Limit. Kleinunternehmer verzichten unfreiwillig.

Seit der zweiten Corona-Welle sind auch Maschinen- und Anlagenbau durch unterbrochene Lieferketten, geschlossene Grenzen und verzögerte Auftragsabnahmen betroffen. Wenn die Auszahlung der Wirtschaftsbeihilfen weiter so schleppend und verspätet erfolgt, könnte sie für viele Unternehmen zu spät kommen. Die Förderbanken der Länder arbeiten ebenfalls am Limit. Der drohende volkswirtschaftliche Schaden wäre bei sorgfältiger Vorbereitung vermeidbar gewesen.“