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Landtag berät Gesetzentwurf der Landesregierung / Erben: Hilfe für Spielsüchtige in Sachsen-Anhalt ist Grundvoraussetzung für das neue Glücksspielrecht

Donnerstag, den 4. Februar 2021

Der Landtag von Sachsen-Anhalt beriet am heutigen Donnerstagnachmittag in erster Lesung den Regierungsentwurf zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften. Durch diesen wird der Glücksspielstaatsvertrag ratifiziert und das Glücksspielrecht des Landes angepasst. Das Gesetz ist unter anderem Voraussetzung für die Errichtung der gemeinsamen Glücksspielaufsichtsbehörde der Länder in der Stadt Halle.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben (Foto), erklärte in der Debatte die grundsätzliche Unterstützung seiner Fraktion für den Gesetzentwurf der Landesregierung. Er wies jedoch darauf hin, dass zugleich wieder ein funktionierendes System der Hilfen für Spielsüchtige in Sachsen-Anhalt installiert werden müsse. Seit mehreren Jahren fehle ein solches System, und nun habe das zuständige Innenministerium zugesagt, dass ein neues Konzept mit einem flächendeckenden Hilfsangebot in Sachsen-Anhalt kurzfristig umgesetzt wird.

Erben: „Es muss Schluss sein damit, dass die Spielsucht als hinzunehmender Kollateralschaden eines boomenden Glückspielmarktes hingenommen wird. In der Kenia-Koalition sind wir die Lobby für die Verlierer der bunten Welt des Glücksspiels. Deshalb kommt der neue Staatsvertrag nur, wenn die Hilfen für Spielsüchtige gesichert sind. Mit der Errichtung der neuen Behörde übernimmt Sachsen-Anhalt eine besondere Verantwortung für die Aufsicht über den Glücksspielmarkt, und ich erwarte, dass dem illegalen Treiben auf dem Markt nicht mehr tatenlos zugeschaut wird.“