header-placeholder


image header
image
flag 699859 960 720

Reise-News: Schweiz: Reise- und Sicherheitshinweise

Freitag, den 29. Januar 2021

Aktuelles (Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln)

Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich uneingeschränkt in die Schweiz einreisen, fallen bei Einreise aus Risikoländern jedoch unter die Quarantänepflicht. Reisende aus Risikoländern müssen mit Wirkung ab 8. Februar 2021 bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch für alle Flugreisenden, selbst wenn sie aus einem Land einreisen, das nicht zu den Risikogebieten zählt. Ohne negativen PCR-Test dürfen Fluggesellschaften ab dem 8. Februar 2021 Passagieren das Einsteigen ins Flugzeug nicht mehr erlauben.

Beschränkungen im Land

Der Schweizer Bundesrat fordert die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben. Die Menschen sollen ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken und auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge verzichten.

Gastronomiebetriebe sind zunächst bis Ende Februar 2021 geschlossen. Lediglich Betriebskantinen und Einrichtungen zur Verpflegung von Hotelgästen, sowie Abholservices und Lieferdienste dürfen geöffnet bleiben. Es dürfen nur noch Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten, öffnen. Sportbetriebe, sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Private und öffentliche Veranstaltungen mit mehr als fünf Personen, Kinder eingeschlossen, sind nicht erlaubt.

Die Skigebiete können grundsätzlich für den inländischen Tourismus öffnen, benötigen jedoch Sondergenehmigungen, die an eine Reihe von Vorbedingungen geknüpft sind. Informationen zu aktuell geltenden weiteren Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden.

Hygieneregeln

Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Pflicht, einen Nasen-Mundschutz zu tragen, gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Ab dem 1. Februar 2021 werden Zuwiderhandlungen gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Epidemie explizit als Straftatbestände aufgeführt und können teilweise mit Ordnungsbußen bis zu 200 CHF bestraft werden. Mit einer Ordnungsbuße muss beispielsweise rechnen, wer sich nicht an die Maskenpflicht hält, an unzulässigen Veranstaltungen teilnimmt oder verbotene private Veranstaltungen durchführt. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen.