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Mit der Urteilserklärung im Lübcke-Prozess endet die Aufklärungsarbeit nicht

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag -  Donnerstag, den 28. Januar 2021

Anlässlich der Urteilsverkündung im Lübcke-Prozess erklären Irene Mihalic (Foto), Sprecherin für Innenpolitik, und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Die Verurteilung von Stephan E. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld des Täters begrüßen wir ausdrücklich. Der rechtsterroristische Mord an Walter Lübcke war ein gezielter Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Durch die mit dem heutigen Urteil verbundene Abkehr von der Anklage der Bundesanwaltschaft in Bezug auf Markus H. bleibt der Blick allein auf Stephan E. fokussiert. Hierdurch besteht die Gefahr, dass auch Netzwerk- und Unterstützerstrukturen aus dem Fokus geraten. Das wäre verheerend.

Dass es bis heute nicht gelungen ist, die Strukturen hinter diesem politischen Mord ausreichend aufzuklären und juristisch zur Verantwortung zu ziehen, ist nur schwer zu ertragen. Für die Familie von Walter Lübcke muss diese Erfahrung erschütternd sein. Ihr gilt unsere ganze Solidarität. Völlig klar ist: Das heutige Urteil kann kein Schlussstrich sein. Alle Hintergründe und Strukturen dieser Tat müssen dringend weiter aufgeklärt werden. Die Fehler, die beim NSU gemacht wurden, dürfen sich hier keinesfalls wiederholen.

Wir haben die rechtsstaatliche Verpflichtung, die Netzwerke und Strukturen, die offenkundig hinter diesen rechtsterroristischen Morden stehen, konsequent sowohl parlamentarisch aufzuarbeiten als auch juristisch mit aller Entschlossenheit weiter zu verfolgen.