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Burghard Grupe Portraet

Magdeburg-News: Geänderte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung: Handwerk ist von nicht kommunizierter Verschärfung betroffen

Montag, den 25. Januar 2021

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind die geltenden Einschränkungen in Sachsen-Anhalt vorerst bis zum 14. Februar 2021 verlängert worden. Dies hat das Kabinett am Freitagnachmittag (22.01.2021) beschlossen. Vorab wurden die Verlängerung sowie weitere Änderungen der neunten SARS-CoV-2-Eindämmungesverordnung in Pressekonferenzen und Pressemitteilungen kommuniziert. Jedoch wurde die Verschärfung bezüglich der medizinisch notwendigen Fußpflege verschwiegen.

Kosmetiker bieten unter anderem sowohl kosmetische Fußpflege (am gesunden Fuß) als auch medizinische Fußpflege an. Bisher gaben die Eindämmungsverordnungen des Landes vor, dass medizinisch notwendige Fußpflege stattfinden darf. Mit der jetzt in Kraft getretenen Änderung dürfen diese Tätigkeiten nur noch Podologen ausführen. Unter medizinisch notwendiger Fußpflege wird nicht nur verordnete Fußpflege bei Diabetikern verstanden, sondern auch Fußpflege für Menschen, die sich nicht mehr allein in diesem Bereich pflegen können.

„Das ist eine unglaubliche Diskriminierung. Unsere Kosmetiker laufen Gefahr, einen Teil ihrer Kundschaft dauerhaft zu verlieren. Denn die Behandlungen sind zwingend notwendig und werden jetzt durch Podologen ausgeführt. Ob die Kunden nach der Pandemie zum Handwerk zurückkehren, ist fraglich. Schließlich möchte man nicht ständig den Behandler wechseln“, kritisiert Burghard Grupe (Foto), Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg.

„Ich bin mir sicher, dass die im Handwerk tätigen Fußpfleger genauso wie die Podologen ihr Möglichstes tun, um die Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden. Uns ist kein Fall bekannt, bei dem die geltenden Arbeitsschutzstandards und Hygienemaßnahmen nicht umgesetzt wurden“, ergänzt Grupe und sagt außerdem: „Warum die Verschärfung nun umgesetzt wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar. Vorab wurde weder das Gespräch mit uns gesucht, noch gab es eine Information, damit wir unsere Betriebe in Kenntnis setzen konnten.“

Grupe: „Die Situation in den Friseur- und Kosmetikbetrieben ist ohnehin schon katastrophal. Den Inhabern und Arbeitnehmern steht das Wasser bis zum Hals. Die Reserven sind aufgebraucht, die Hilfen greifen kaum, Unternehmerlohn und damit verbundene Ausgaben für Krankenversicherung und Altersvorsorge werden nicht ausreichend berücksichtigt etc. Die erneute Schließung dieser Betriebe ist nicht verhältnismäßig. Daher muss das Arbeitsverbot umgehend aufgehoben werden!“

Foto: Burghard Grupe © Handwerkskammer Magdeburg