Freitag, den 22. Januar 2021
Wer im Homeoffice arbeitet, nutzt hierfür meist technische Geräte. Deren Anschaffungskosten können zur Hälfte von der Steuer abgesetzt werden. Eine Änderung der Abschreibungspraxis verkürzt nun diesen Prozess. Statt über mehrere Jahre, können die Kosten für technische Arbeitsgeräte nun sofort abgeschrieben werden. Finanzminister Scholz erhofft sich dadurch einen Schritt hin zur beschleunigten Digitalisierung der Gesellschaft.