header-placeholder


image header
image
plenum teaser sitzungsverlauf bild  1

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do.., 21. Januar 2021 

  1. CO2-Emissionen im Güter- und Personenverkehr
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  2. Auslastung der Kliniken beim Maßregelvollzug
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  3. Ministerium prüft Richtlinien für Kryokonservierung
    Gesundheit/Antwort
  4. Beratungsleistungen für die Autobahn GmbH des Bundes
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  5. Grüne fragen nach Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage
  6. Die Linke fragt nach Corporate Governance bei DAX-Konzernen
    Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage
  7. Grüne erfragen Fahrzeiterhöhung im Deutschlandtakt
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage


01. CO2-Emissionen im Güter- und Personenverkehr

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Die spezifischen CO2-Emissionen der unterschiedlichen Verkehrsmittel werden mit dem Rechenmodell Tremod ermittelt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/25704) auf eine Kleine Anfrage (19/25455) der AfD-Fraktion, die sich nach der Ermittlung der Werte für CO2-Emissionen im Güter- und Personenverkehr bei Bahn, Pkw, Lkw und Schiff erkundigt hat.

Bei den angegebenen Werten handelt es sich laut der Bundesregierung um die Durchschnittswerte der jeweiligen Verkehrsmittel im angegebenen Bezugsjahr in Deutschland. Für die Berechnung werden demnach die Gesamtemissionen des jeweiligen Verkehrsmittels ins Verhältnis zu den Tonnenkilometern (Verkehrsleistung) gesetzt. Wie es in der Antwort weiter heißt, erfolgt dabei keine Einzelausweisung nach bestimmten Klassen; vielmehr handelt sich um eine Gesamterfassung, die Durchschnittswerte ermittelt.



02. Auslastung der Kliniken beim Maßregelvollzug

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Auskunft zu den Zahlen der Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches (StGB) und denen in einer Entziehungsanstalt nach Paragraf 64 StGB sowie zu den Anordnungen nach Paragraf 126a der Strafprozessordnung (einstweilige Unterbringung) gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/25692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25541). Danach liegt die Zahl der Anordnungen nach Paragraf 63 aktuell (2019) mit 969 immer noch unter dem Niveau von 2007, während sich die Zahl der Anordnungen nach Paragraf 64 seither mit 3.317 nahezu verdoppelt hat. Angaben zu den Anordnungen nach Paragraf 126a ergäben sich mittelbar aus der vom Statistischen Bundesamt jährlich vorgenommen Zusammenstellung von Länderlieferungen zum Maßregelvollzug im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Danach seien 2017 1.204 Zugänge registriert worden.

Der Bundesregierung sei der zunehmende Belegungsdruck für Einrichtungen nach Paragraf 64 bekannt, heißt es in der Antwort. Dieser sei einer der wesentlichen Gründe für die Einrichtung einer gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder (JuMiKo) und der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Im Übrigen sei es nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes Aufgabe der Länder, mit einem hohen Belegungsdruck umzugehen.

Weiter heißt es, die Bundesregierung teile nicht die Einschätzung, wonach bei der Unterbringung nach den Paragrafen 63 und 64 StGB eine "Sicherung" nicht ausreichend gewährleistet werden könne. Das Ziel der "Besserung" der Patientinnen und Patienten werde in erheblichem Umfang erreicht. Die Bundesregierung sehe daher keinen Anlass, die Maßregeln nach den Paragrafen 63 und 64 insgesamt in Frage zu stellen. Ob und wie dem stetigen Anstieg der Zahl der Unterbringungen nach Paragraf 64 durch bundesrechtliche Maßnahmen begegnet werden kann, solle die Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen.



03. Ministerium prüft Richtlinien für Kryokonservierung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Richtlinie für die Kryokonservierung von Keimzellen liegt dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Prüfung vor. Das geht aus der Antwort (19/25788) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25529) der FDP-Fraktion hervor.

Der Leistungsanspruch besteht, wenn die Kryokonservierung wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie medizinisch notwendig erscheint, etwa bei einer Krebserkrankung.

Bevor die Leistung in die Regelversorgung eingeht, muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Voraussetzungen sowie Art und Umfang der Kryokonservierung in einer Richtlinie konkretisieren. Der G-BA habe das Verfahren zur Anpassung der Richtlinien für die künstliche Befruchtung 2019 eingeleitet, beschlossen und den Beschluss im Dezember 2019 nochmals angepasst. Die Beschlüsse lägen dem BMG nun zur Prüfung vor.



04. Beratungsleistungen für die Autobahn GmbH des Bundes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die von der FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23621) erbetenen Auskünfte und Aufschlüsselungen über Beratungsleistungen für die Autobahn GmbH des Bundes enthalten laut Bundesregierung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter und können im Rahmen der Beantwortung nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Im Wesentlichen würden Umsätze, Vergütungssummen, Laufzeiten und Leistungsinhalte der Auftragnehmer genannt, die weitere Rückschlüsse auf Honorare und Stundensätze zuließen, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen könne, heißt es in einer ergänzenden Antwort der Regierung (19/25832). Die öffentliche Kenntnis über diese Informationen könne sich nachteilig für die Auftragnehmer und die Auftraggeber auswirken, schreibt die Bundesregierung. "Das wirtschaftliche Handeln aller Vertragspartner sowie insbesondere der Autobahn GmbH des Bundes und damit auch das fiskalische Interesse des Bundes wären in der weiteren Zusammenarbeit beeinträchtigt."



05. Grüne fragen nach Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHB) Detaillierte Fragen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland und zu möglichen Fristverlängerungen stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/25751). Die Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass in den EU-Mitgliedsstaaten bis Ende 2027 die Gewässerschutzziele erreicht werden. In Erfahrung bringen wollen die Fragesteller unter anderem, ob die Bundesregierung die Ansicht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) teilt, wonach eine fristgerechte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 nicht machbar sei.



06. Die Linke fragt nach Corporate Governance bei DAX-Konzernen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Mit der Corporate Governance (Unternehmensführung) bei DAX-Konzernen im Licht des Wirecard-Skandals befasst sich eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25804). Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob der Wirecard-Skandal nach ihrer Auffassung eklatante Schwächen bei der Wahrnehmung der unternehmensinternen Aufsicht über den Vorstand durch den Aufsichtsrat offenbart hat und wenn ja, wie diese konkret abgestellt werden sollen. Weiter fragen sie, ob der Corporate-Governance-Kodex (CGK) aus Sicht der Bundesregierung überhaupt geeignet und sinnvoll ist, um die Kontrolle von Aufsichtsrat, Vorstand und Wirtschaftsprüfern bei börsennotierten Unternehmen effektiv zu organisieren, da seit 2000 auch damit keine großen Bilanz- und Unternehmensskandale hätten verhindert werden können. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob der Wirecard-Skandal in Zusammenarbeit mit der Regierungskommission CGK aufgearbeitet wird.



07. Grüne erfragen Fahrzeiterhöhung im Deutschlandtakt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Warum sich die Reisezeit zwischen Stuttgart und Nürnberg über die Remstalbahn im dritten Gutachterentwurf des Deutschlandtaktes im Vergleich zur heutigen Situation verlängert, möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Bundesregierung wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/25917) verweisen die Abgeordneten darauf, dass im zweiten Gutachterentwurf noch eine Fahrzeit von 1:51 Stunden zwischen Stuttgart und Nürnberg vorgesehen war, während der dritte Gutachterentwurf eine Fahrzeit von 2:18 Stunden (über die Remstalbahn heute 2:11 Stunden) beziehungsweise eine Fahrzeit von 2:23 Stunden (über die Murrbahn heute 2:25 Stunden) erreiche. Dies bedeute im Vergleich zur heutigen Situation keine Reisezeitreduzierung. Im Vergleich zum zweiten Gutachterentwurf stelle dies sogar eine deutliche Erhöhung der Fahrzeit dar, wird kritisiert.