Berlin: (hib/HAU) Auf Grundlage des Angebotskonzepts im zweiten Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt wurde basierend auf der geltenden Verkehrsprognose 2030 laut Bundesregierung festgestellt, "dass der Deutschlandtakt eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen ermöglicht". So heißt es in der Antwort der Regierung (19/25774) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25070). Eine neue Langfrist-Verkehrsprognose befinde sich im Vergabeverfahren, teilt die Bundesregierung mit. "Die in der Verkehrsprognose zu berücksichtigenden verkehrs- und umweltpolitischen Ziele und Prämissen werden zu Beginn der Prognosearbeiten mit den Gutachtern abgestimmt", heißt es.
Mithilfe des Deutschlandtakts würden Umsteige- und Reisezeiten durch bessere Abstimmung der Züge gesenkt. Der dritte Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt binde insbesondere Großstädte gut an das überregionale Fernverkehrsnetz an, schreibt die Regierung. Der Zielfahrplan bilde die Grundlage für die künftige Infrastrukturplanung des Bundes. "Die Erbringung der Verkehrsleistungen im Fernverkehr und damit auch die Bedienung von Großstädten mit Fernzügen obliegen auch im Rahmen des Deutschlandtakts den Fernverkehrsanbietern", heißt es in der Vorlage.
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung beabsichtigt nach eigenen Angaben, noch in dieser Legislaturperiode das Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (EU-Drohnenführerschein) in den Bundestag einzubringen. Das Gesetz werde auch die notwendigen Anpassungen der Luftverkehrs-Ordnung enthalten, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25712) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25473). Aktuell befinde sich der Entwurf noch in der Ressortabstimmung. Die Länder- und Verbändeabstimmung sei bereits eingeleitet worden, schreibt die Bundesregierung.
Berlin: (hib/HAU) Für die Schleusen am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) werden laut Bundesregierung "in einem für den zuverlässigen Betrieb ausreichenden Umfang" Ersatzteile vorgehalten. Der Betrieb beider großer Schleusenkammern in Brunsbüttel und Kiel könne durch die Vorhaltung von jeweils zwei Ersatz-Schiebetoren auch dann kurzfristig wieder aufgenommen werden, wenn es während einer planmäßigen Instandsetzung eines Schiebetores zu einer schweren Toranfahrung kommt, die einen Torersatz notwendig macht, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25660) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25457). Darüber hinaus weitere Ersatz-Schiebetore vorzuhalten, könne in Anbetracht der hohen Kosten für die Anschaffung eines Tores in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags und der laufenden Instandhaltungsaufwendungen bei der geringen Eintrittswahrscheinlichkeit von Havarien in Ausnahmesituationen und den nur in diesen Ausnahmesituationen eintretenden nachteiligen Folgen für die Schifffahrt nicht vertreten werden, schreibt die Bundesregierung.
Berlin: (hib/HAU) Sechs Personen sind nach Angaben der Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode aus einem Beschäftigungsverhältnis bei der Fraktion der CDU/CSU beziehungsweise bei einem Abgeordneten der Fraktion der CDU/CSU in ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewechselt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/25713) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25437) hervor. Sieben Personen aus einem Beschäftigungsverhältnis mit der Unionsfraktion oder einem ihrer Abgeordneten seien im gleichen Zeitraum in ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewechselt, heißt es weiter.
Die Besetzung von Dienstposten erfolge in der Regel durch Stellenausschreibungen im Rahmen der Bestenauslese, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Die Vorbeschäftigungen von erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern würden nicht statistisch erfasst. Gezielte Recherchen hätten die oben aufgeführten Zahlen ergeben. Ein Anspruch auf Vollständigkeit bestehe nicht.
Berlin: (hib/HAU) Die staatliche Förderung von Plug-in-Hybrid-Pkw thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/25912). Darin heißt es, die Subvention der Plug-in-Hybrid-Pkw erfolge bislang ohne Konditionierung an die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges, "also unabhängig davon, ob und zu welchem Anteil tatsächlich elektrisch gefahren wird, und damit auch unabhängig vom tatsächlichen Beitrag für den Klimaschutz".
Die Bundesregierung wird gefragt, welcher elektrische Fahranteil aus ihrer Sicht mit einem Plug-in-Hybrid-Pkw absolviert werden sollte, um den mit der staatlichen Förderung dieser Fahrzeuge verbundenen Zielsetzungen gerecht zu werden. Wissen wollen die Grünen auch, ob die Bundesregierung plant, bei einer Novellierung des Elektromobilitätsgesetzes die geforderte elektrische Mindestreichweite für Plug-in-Hybridfahrzeuge, für die Förderungen und Bevorrechtigungen in Anspruch genommen werden können, anzuheben.
Berlin: (hib/HAU) Für die Ergebnisse des Feldversuches mit Oberleitungs-Lkw (E-Lkw) interessiert sich die AfD-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/25894) erkundigen sich die Abgeordneten bei der Bundesregierung unter anderem nach der Höhe der Fördergelder, die bisher für die Projekte "Oberleitungs-Lkw" freigegeben wurden. Gefragt wird auch, ob es bislang Unfälle auf den Teststrecken gegeben hat, die in Verbindung mit den Oberleitungs-Lkw stehen.
Berlin: (hib/HAU) Eine Bilanz der Privatisierung im Bundesfernstraßenbau durch Öffentlich-Private-Partnerscha