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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 20. Januar 2021 

  1. Häufigste Ursachen für gestörte Personenaufzüge an Bahnhöfen
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  2. Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  3. Bundesregierung will Antwort zum Lärmschutz nachreichen
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  4. Erstattungsansprüche wegen fehlerhafter Lkw-Maut
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  5. Keine Anbindung Neubrandenburgs an den Fernverkehr geplant
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  6. Noch kein detailliertes Störfallkonzept für Stuttgart 21
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. Häufigste Ursachen für gestörte Personenaufzüge an Bahnhöfen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind die häufigsten Ursachen für Ausfallmeldungen von Personenaufzügen an Bahnhöfen zu ungefähr gleichen Anteilen Vandalismus, unsachgemäße Behandlung, Materialermüdung und Materialfehler. Weitere Ursachen für Ausfälle der Anlagen, wie beispielsweise Stromausfall, kämen deutlich seltener vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/25622) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24746).

Der Antwort zufolge bleiben in einem Großteil der Vandalismusfälle die Verursacher - trotz Anzeige - unbekannt oder können mangels Beweisen nicht haftbar gemacht werden. "In den vergangenen vier Jahren konnten nur in Fällen in einem niedrigen zweistelligen Bereich Schadensersatzforderungen der DB AG gegen bekannte Verursacher von Schäden an fördertechnischen Anlagen gestellt werden", schreibt die Bundesregierung. Die gestellten Schadensersatzforderungen in mittlerer fünfstelliger Höhe hätten nur zu einem geringen Anteil realisiert werden können, heißt es weiter.



02. Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 11. November 2020 veröffentlichte "Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge" dient der weiteren Konkretisierung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030 mit Bezug zum Straßengüterverkehr und der Realisierung des Ziels, dass bis 2030 ein Drittel der Fahrleistung von schweren Nutzfahrzeugen elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erbracht wird. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/25777) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25271) hervor.

Das Maßnahmenpaket des BMVI beinhalte drei Kernmaßnahmen, schreibt die Regierung: Neben den Kaufprämien zur Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit klimaschonenden, alternativen Antrieben gehe es um die Steuerung des Aufbaus der notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur für alternativ angetriebene Nutzfahrzeuge sowie die Schaffung eines geeigneten regulatorischen Umfelds. "Insbesondere setzt sich das BMVI für eine Differenzierung der Lkw-Maut nach dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge ein", heißt es in der Antwort.

Für die Umsetzung der beiden relevanten Maßnahmenbündel aus dem Klimaschutzprogramm 2030 ("CO2-arme Lkw auf die Straße bringen" und "Tank- und Lade- und Oberleitungsinfrastruktur ausbauen") stehen den Angaben zufolge aus dem Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds (EKF) bis Ende 2023 für die Anschaffungsförderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben etwa 1,2 Milliarden Euro und für Zuschüsse zur Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur etwa 4,1 Milliarden Euro zur Verfügung. "Vorgaben zur Zuordnung von Anteilen aus dem Gesamtbudget für einzelne Antriebstechnologien werden durch die Bundesregierung nicht getroffen", wird mitgeteilt.



03. Bundesregierung will Antwort zum Lärmschutz nachreichen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Eine Beantwortung der Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion zum Lärmschutz an Bahntrassen im Saarland (19/25332) war laut Bundesregierung in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da die Deutsche Bahn AG (DB AG) eine dazu benötigte Stellungnahme innerhalb der Frist nicht habe vorlegen können. "Die Antwort wird daher schnellstmöglich nachgereicht", teilt die Regierung mit (19/25662).



04. Erstattungsansprüche wegen fehlerhafter Lkw-Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Höhe etwaiger Erstattungsansprüche aufgrund der laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) unzulässigen Einrechnung der Kosten für die Verkehrspolizei in die Errechnung der Lkw-Mautsätze kann laut Bundesregierung erst nach rechtskräftigem Abschluss des Ausgangsverfahrens am Oberverwaltungsgericht Münster beziffert werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/25710) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25056) hervor.

Auf die Frage, wie die Bundesregierung sicherstellen will, "dass zukünftige Wegekostenrichtlinien EU-rechtskonform ausgestaltet werden", heißt es in der Antwort: Die Bundesrepublik Deutschland habe alle Wegekostengutachten seit 2002 bei der EU-Kommission notifiziert. Die Anlastung der Kosten der Verkehrspolizei sei nie beanstandet worden. Der EuGH habe in seinem Urteil ausdrücklich die zustimmenden Stellungnahmen der EU-Kommission vom 10. Dezember 2014 und vom 16. Januar 2019 erwähnt. "Deshalb konnte die Bundesrepublik Deutschland darauf vertrauen, dass die Anlastung der Kosten der Verkehrspolizei europarechtskonform ist", schreibt die Bundesregierung.



05. Keine Anbindung Neubrandenburgs an den Fernverkehr geplant

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Eine Anbindung von Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern mit Zügen des Fernverkehrs ist nach Angaben der Bundesregierung im dritten Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt nicht vorgesehen. Im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 sei eine Ausbaustrecke (ABS) Neustrelitz - Neubrandenburg - Stralsund vorgeschlagen worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/25702) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25391). Diese sei in der Erstbetrachtung ausgeschieden, da für den Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr die Alternativstrecke Berlin - Angermünde - Stralsund, "auf der keine Kapazitätsengpässe zu erwarten sind", wirtschaftlich vorteilhafter sei.



06. Noch kein detailliertes Störfallkonzept für Stuttgart 21

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Da der Inbetriebnahmefahrplan für den Bahnhof Stuttgart 21 noch nicht final zwischen allen Beteiligten abgestimmt ist, liegt laut Bundesregierung noch kein detailliertes zukünftiges Störfallkonzept vor. Der neue Stuttgarter Hauptbahnhof verfüge aber über ausreichende Kapazitäten für weitere Verkehre, um etwa Notfallkonzepte aufzunehmen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25402) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/23871).

Unter Bezugnahme auf Auskünfte der Deutschen Bahn AG (DB AG) teilt die Bundesregierung außerdem mit, dass die Betriebszentrale des Bahnhofs über mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgestimmte Notfallkonzepte verfügt, die bei Eintritt einer großen Störung aufgerufen werden. "Wenn im Rahmen einer Großstörung die S-Bahn-Stammstrecke gesperrt werden muss, werden bestimmte S-Bahn-Linien bereits im Zulauf gekürzt, ein Teil der S-Bahnen über Stuttgart-Hauptbahnhof geführt und bestimmte Linien über die sogenannte Panoramabahn Richtung Stuttgart-Vaihingen umgeleitet", heißt es in der Antwort. Sollte die Weiterführung in Richtung Flughafen beziehungsweise Böblingen ebenfalls eingeschränkt sein, sei im Rahmen der nicht durch die Störung betroffenen Infrastruktur über Ersatzmaßnahmen zu entscheiden. Nach Auskunft der DB AG könne bei Großstörungen, die Stuttgart-Hauptbahnhof betreffen, auch die sogenannte Schusterbahn genutzt werden - so beispielsweise bei Umleitungen von Fernverkehrszügen.