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Reise-News: Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 16. Januar 2021

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Frankreich wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Beschränkungen im Land

Es gilt landesweit eine bußgeldbewehrte Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. In Gebieten mit erhöhter Viruszirkulation gelten verschärfte Ausgangsbeschränkungen. Die regional geltenden Regelungen befinden sich auf der Webseite der französischen Regierung.

Ab dem 16. Januar 2021 gilt die Ausgangssperre landesweit von 18 bis 6 Uhr. 

Bestimmte Ausnahmetatbestände können in dringenden Fällen und unter Mitführung einer Ausgangsbescheinigung geltend gemacht werden. Die Bescheinigungen können als Leerformular zum Ausdruck, online oder in der französischen Corona-App „Tous Anti Covid" ausgefüllt werden. Da die französische und die deutsche Corona-App derzeit nicht miteinander kompatibel sind, sollten regelmäßige Pendler oder Grenzgänger bis auf Weiteres beide Apps gleichzeitig installieren und nutzen.

Gastronomiebetriebe, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Diskotheken und ähnliche Veranstaltungsorte sind derzeit geschlossen.


Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten

Für die Einreise nach Korsika ist, bußgeldbewehrt, bis voraussichtlich 8. Februar 2021 ein negativer COVID-19-Test (PCR- oder Antigentest) sowie eine diesbezügliche schriftliche Erklärung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Präfektur von Korsika.

Reisende nach Guadeloupe, Martinique, St. Martin, St. Barthélemy und La Réunion müssen bei Abflug ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen sowie eine Selbsterklärung zur Symptomfreiheit. Anderenfalls kann die Reise nicht angetreten werden. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise besteht aktuell nicht, teilweise empfehlen die französischen Behörden die Durchführung eines zweiten Tests sieben Tage nach Einreise sowie besondere Sorgfalt bei der Einhaltung von Abstandsregeln in der ersten Aufenthaltswoche.

Im Hinblick auf die Verbreitung regionaler Corona-Virusvarianten müssen Reisende aus Französisch-Guyana mit dem Ziel Französische Antillen oder Festlandfrankreich vor Abflug ein negatives Testergebnis vorweisen, gleiches gilt für Reisende aus Mayotte und La Réunion.

Reisende nach Französisch-Polynesien benötigen ebenfalls vor Abflug ein höchstens 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis, und die Selbsterklärung zu Symptomfreiheit. Darüber hinaus ist eine u.a. COVID-19 abdeckende Krankenversicherung oder eine Kostenübernahmezusage erforderlich, sowie eine Online-Registrierung mit den eigenen Reise- und Aufenthaltsdaten (ETIS – Electronic Travel Information System). Bei Einreise erhalten Reisende einen Testkit für einen COVID-19-Selbsttest, der vier Tage nach Einreise vorzunehmen ist. Nähere Informationen finden sich beim Hochkommissariat (Präfektur) von Französisch-Polynesien.

Über Bedingungen, zu denen die grundsätzlich nicht gestattete Einreise nach Neu-Kaledonien ausnahmsweise möglich ist, informiert die Regierung von Neu-Kaledonien.