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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr.., 15. Januar 2021

  1. Dobrindt zur Pkw-Maut: Scheuer hatte Umsetzungsauftrag
    2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  2. Rückzug der BayernLB bei Wirecard bereits 2018
    2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss
  3. Rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Ehepaare
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort


01. Dobrindt zur Pkw-Maut: Scheuer hatte Umsetzungsauftrag

2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Die Pläne für die Pkw-Maut sind nach Angaben des ehemaligen Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) innerhalb der Großen Koalition "mit unterschiedlicher Leidenschaft" vorangetrieben worden. Die Parteivorsitzenden von CDU und SPD hätten sich aber hinter das in der Koalitionsvereinbarung von 2013 festgelegte Ziel gestellt, eine Pkw-Maut einzuführen, die keinen deutschen Autohalter zusätzlich belasten sollte. Dies sagte Dobrindt in seiner Vernehmung im 2. Untersuchungsausschuss ("Pkw-Maut"), die in den frühen Morgenstunden am Freitag stattfand. Dobrindt war von 2013 bis 2017 Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur und ist jetzt Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag.

Schon 2014 habe die Diskussion mit der Europäischen Kommission begonnen, wie man die Maut europarechtskonform gestalten könne, führte Dobrindt aus. "Dass es eine Reihe von Hürden gibt, war allen bekannt", sagte er. Schon bei seinem ersten Treffen mit dem damaligen EU-Verkehrskommissar Siim Kallas in Brüssel sei der Grundsatz "No linkage between tax and toll" (keine Kopplung zwischen Steuer und Maut) Thema gewesen. Diese Forderung habe die Bundesrepublik ernst genommen und umgesetzt.

Auf die Frage, ob er als CSU-Landesgruppenchef Minister Scheuer aufgefordert habe, die Pkw-Maut umzusetzen, erklärte Dobrindt, es habe ein Gesetz gegeben und damit einen Umsetzungsauftrag für den zuständigen Bundesminister. In seiner Funktion als Landesgruppenchef habe er keine Detailgespräche mit Minister Scheuer geführt. Auch seien die ersten Eckpunkte für die Pkw-Maut 2014 im Bundesverkehrsministerium und nicht, wie gelegentlich behauptet, in der bayrischen Staatskanzlei formuliert worden.

Den Austausch mit der ab 2014 amtierenden EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc bezeichnete Dobrindt als "etwas konfrontativ". Grund dafür sei gewesen, dass die Kommission lange keine begründete Stellungnahme zur deutschen Pkw-Maut abgegeben habe. Dobrindt bat deshalb Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker um einen Termin. Juncker und sein Kabinettchef Martin Selmayr hätten den Prozess "sehr positiv" begleitet. Tatsächlich stellte die Kommission dann 2017 ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ein.

In einem Punkt widersprach Dobrindt jedoch der Darstellung, die Selmayr im Ausschuss gegeben hatte. Selmayr zufolge setzte der Bund den mit der Kommission gefundenen Kompromiss nicht so um, wie sich das die Kommission vorgestellt hatte. Dies habe maßgeblich zum Scheitern Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beigetragen. "Es hat keine Signale für eine Enttäuschung der Kommission gegeben", sagte hingegen Dobrindt.



02. Rückzug der BayernLB bei Wirecard bereits 2018

2. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/LL) In seiner zweiten öffentlichen Sitzung der Woche am Donnerstagnachmittag, 14. Januar 2021 befragte der 3. Untersuchungsausschuss ("Wirecard") unter Vorsitz von Kay Gottschalk (AfD) Vertreter der Banken, die dem insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard im Rahmen eines Konsortialkredits Geld geliehen hatten.

Als Zeuge berichtete unter anderem Marcus Kramer, Mitglied des Vorstands der BayernLB, wie er und sein Haus zwischen 2016 und 2018 zu der Überzeugung gelangten, sich nach zwei Jahren aus dem kreditgebenden Konsortium zurückzuziehen.

Man sei zunächst froh gewesen, ein schnell wachsendes Unternehmen in einem wachsenden Markt zu unterstützen. Wirecard habe sich im bargeldlosen Zahlungsverkehr technologisch eine Nische erarbeitet. Wenn man sich online von zu Hause aus per Kreditkarte Schuhe kaufe, stecke hinter diesen Zahlungsflüssen vom Kunden zum Verkäufer eine Menge Technik. Wirecard habe auf diesem Gebiet etwas vorzuweisen gehabt, das damals "state of the art" gewesen sei.

Mit dem kleinsten Anteil von zunächst 45 und schließlich 60 Millionen Euro sei man Teil eines Konsortiums international renommierter Banken gewesen, sagte Kramer. Aber mit der Zeit hätten die Ungereimtheiten rund um Wirecard zugenommen, die Zweifel bei der BayernLB seien gewachsen.

2018 sei seine Bank dann nicht mehr bereit gewesen, ein Folgeengagement über 150 Millionen Euro einzugehen. Das Geschäftsmodell von Wirecard habe zu viele Fragen aufgeworfen und mit den Konditionen des neuen Vertrags sei man nicht mehr einverstanden gewesen, so der Zeuge. Bei einem Geschäftskunden, den man gerade erst einmal zwei Jahre kenne, sei das Risiko einfach zu hoch gewesen.

Man sei allerdings trotz der negativen Presse gegenüber Wirecard jahrelang nicht davon ausgegangen, dass in dem Unternehmen kriminelle Energien am Werk seien. In einem schnell wachsenden Unternehmen laufe oft am Anfang nicht alles perfekt, da gehe es zunächst um Wachstum und man ziehe die internen Strukturen dann nach.

Außerdem habe es sich um ein im Deutschen Aktienindex gelistetes Unternehmen gehandelt. "Wir sind einfach davon ausgegangen, dass es bei einem börsennotierten Unternehmen keine kriminellen Machenschaften gibt." Den von den Wirtschaftsprüfern zertifizierten Berichten habe man vertraut. "Wenn wir einen Erstbericht sehen, haben wir überhaupt keine Zweifel, dass das, was darin steht, nicht stimmt."

"Wir dachten, wir würden das Geschäftsmodell über die Zeitschiene besser verstehen." Aber es habe immer mehr Fragen und immer weniger überzeugende Antworten gegeben. "Unplausibilitäten konnten nicht geklärt werden."

Wann ihm denn erste Zweifel gekommen seien, dass die Geschäfte von Wirecard auf kriminellen Machenschaften beruhten, wollten die Ausschussmitglieder wissen.

Die Antwort des Zeugen: Als sich im Zuge der Veröffentlichung des Berichts der Wirtschaftsprüfer von KPMG der Vorstand im Juni 2020 vor der Presse als Opfer darstellt habe: "Da habe ich gedacht: An den Vorwürfen ist was dran."



03. Rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Ehepaare

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Einen Überblick über die Situation gleichgeschlechtlicher Ehepaare gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25590) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25052). Die Antwort enthält unter anderem Tabellen, aus denen der Anteil der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen an allen Eheschließungen und der Anteil gleichgeschlechtlicher Ehen an bestehenden Ehen ersichtlich ist.

Zu der Frage nach Problemen bei der Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts schreibt die Bundesregierung, diese seien durch das Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 18. Dezember 2018 geregelt worden. Eventuelle Umsetzungsprobleme auf Landes- und Kommunalebene fielen aufgrund der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes nicht in die Zuständigkeit des Bundes.

Zu einer Behebung der im Abstammungsrecht bestehenden rechtlichen Unterschiede im Hinblick auf die Eltern-Kind-Zuordnung der zweiten Elternstelle heißt es, die Meinungsbildung zur Reform des Abstammungsrechts sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Weitere rechtliche Unterschiede für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Ehepaare gebe es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland nicht.