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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 13. Januar 2021 

  1. Großkraftwerke: Sachverständige uneins über Grenzwerte
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung
  2. Grüne fordern Homeoffice-Pflicht
    Arbeit und Soziales/Antrag
  3. Unabhängige Mindestlohnkommission
    Arbeit und Soziales/Antrag
  4. Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen
    Inneres und Heimat/Antrag
  5. Keine Beeinträchtigung bei Schwangerschaftskonfliktberatung
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort


01. Großkraftwerke: Sachverständige uneins über Grenzwerte

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/CHB) Die Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen ist von Sachverständigen unterschiedlich bewertet worden. In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am Mittwoch, 13. Januar 2021, forderten einzelne Experten eine Verschärfung der Grenzwerte, während andere vor diesem Schritt warnten. Kritisiert wurde in der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Anhörung zudem die kurze Übergangsfrist.

Der Entwurf der Verordnung, den die Bundesregierung am 2. Dezember 2020 verabschiedet hat, setzt Vorgaben eines Beschlusses der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017 um. Damit sollen für die EU-Mitgliedsstaaten verbindlich einzuhaltende Emissionsbandbreiten für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen definiert werden. Ziel der Verordnung ist es unter anderem, die Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und die Freisetzung von Quecksilber zu verringern. Betroffen davon sind in Deutschland rund 580 Kraftwerke und andere Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung.

Von ambitionierten Zielen sprach Holger Lösch vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). In einigen Punkten würden die Vorgaben der EU sogar übertroffen. Aus Sicht des BDI sei es wichtig, die Emissionsanforderungen nicht weiter zu verschärfen, da sonst deutsche Unternehmen im Wettbewerb benachteiligt würden. Lösch forderte zudem, die bis August 2021 vorgesehene Übergangsfrist für bestehende Anlagen zu verlängern, da die Nachrüstung in der zur Verfügung stehenden Zeit kaum möglich sei.

Michael Beckmann vom Institut für Verfahrenstechnik und Umwelttechnik an der Technischen Universität Dresden bezeichnete den Entwurf der Verordnung als "gutes Werk". Die Verordnung werde zweifelsohne zu einer Verbesserung der Umwelt führen. Allerdings erschienen einzelne Vorgaben sehr ambitioniert und gingen "an die Grenze des Machbaren". Noch schärfere Vorgaben seien bei bestehenden Kohlekraftwerken unter Berücksichtigung der gegebenen Anlagetechnik nicht möglich. Grundsätzlich müsse die Anpassung der Grenzwerte dem Stand der Technik folgen, betonte Beckmann.

Noch strengere Grenzwerte würden bedeuten, über den heutigen Stand der Technik hinauszugehen, sagte auch Alfons Kather vom Institut für Energietechnik der Technischen Universität Hamburg. Deshalb könnten sie nicht rechtzeitig umgesetzt werden, zumal die Übergangsfrist extrem knapp bemessen sei. Besonders bei Neuanlagen seien die Vorgaben teilweise "sehr ambitioniert". Insgesamt bezeichnete Kather die Verordnung jedoch als "ausgewogenes Paket aus ambitionierten Grenzwertverschärfungen und den unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten in den Kraftwerken erreichbaren Emissionswerten".

In vielen Fällen werde die Zeit für die Umsetzung der neuen Anforderungen nicht ausreichen, kritisierte auch Wolfgang Konrad vom Kraftwerkunternehmen Steag. In zwei Punkten meldete er Änderungsbedarf an: Bestehende Anlagen mit weniger als 1.500 Betriebsstunden im jeweiligen Jahr sollten von der Pflicht zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte befreit werden, und die Grenzwerte für Methan sollten nicht mehrmals innerhalb weniger Jahre gesenkt werden.

Die erneute Verschärfung des erst 2019 festgelegten Grenzwerts für Methan sei ein Problem, sagte auch Tobias Ehrhard vom Maschinen- und Anlagenbauverband VDMA. Man müsse berücksichtigen, was die vorhandene Technologie zu leisten imstande sei. Grundsätzlich seien die Hersteller von Verbrennungsanlagen jedoch an ambitionierten Grenzwerten interessiert, da diese zur Weiterentwicklung der Technologie beitrügen.

Im Unterschied zu seinen Vorrednern sprach sich Hartmut Herrmann vom Leibniz-Institut für Troposphärenforschung für niedrigere Grenzwerte aus. Das gelte besonders für die Quecksilberemissionen, die "ein massives globales Problem" darstellten. Grundsätzlich erschienen die neuen Emissionsgrenzwerte allerdings als "sinnvoller Kompromiss zwischen dem Schutz der Erdatmosphäre und damit der menschlichen Gesundheit sowie dem technisch sinnvollen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen".

Noch weiter ging Christian Tebert vom Ökopol-Institut für Ökologie und Politik. Die Grenzwerte bei Quecksilber und Stickstoffoxiden seien deutlich zu hoch angesetzt, kritisierte er. Besonders die Quecksilberbelastung müsse so weit wie möglich gemindert werden, da sie bereits jetzt in allen deutschen Gewässern über dem Grenzwert liege. Tebert widersprach zudem der These, strengere Vorgaben würden über den Stand der Technik hinausgehen. Vielmehr setzte Deutschland mit der neuen Verordnung "unambitionierte Werte" um.



02. Grüne fordern Homeoffice-Pflicht

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, Betriebe zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen zu verpflichten. In einem Antrag (19/25798) schreiben die Abgeordneten: "Entsprechend ist es kontraproduktiv, parallel zu den massiven Einschränkungen für einige, andere - höchstwahrscheinlich sehr infektionsrelevante - Bereiche nicht mit der gleichen Konsequenz zu beschränken. Das gilt insbesondere für Büroarbeit, wo es eine Vielzahl an Tätigkeiten gibt, die auch ohne unverhältnismäßige Nachteile im Homeoffice geleistet werden können."

Sie fordern deshalb Änderungen im Arbeitsschutzgesetz, die Unternehmen während der pandemischen Notlage verpflichten, ihren Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen, soweit es die betrieblichen Anforderungen zulassen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung soll mit Bußgeld geahndet werden. Ferner sieht der Antrag vor, Entschädigungs- und Unterstützungsleistungen für Eltern betreuungsbedürftiger Kinder planbar zu regeln.



03. Unabhängige Mindestlohnkommission

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion fordert, die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission zu garantieren. In einem Antrag (19/25793) verlangt sie von der Bundesregierung, sicherzustellen, dass eine Politisierung des Mindestlohns ausgeschlossen werde. Der Richtlinie für einen europäischen Mindestlohnrahmen solle die Bundesregierung nicht zustimmen, wenn diese die Subsidiarität verletzt, die Kompetenzen der EU überschreitet oder in die nationale Tarifautonomie eingreift, schreiben die Liberalen. Außerdem müsse die Bundesregierung die Subsidiarität in der Sozialpolitik bei Verhandlungen auf europäischer Ebene zu ihrem Kernprinzip erklären und "extensive Auslegungen" von Seiten der EU-Kommission zurückweisen.



04. Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Koalition angesichts der Corona-Pandemie die Voraussetzung dafür schaffen, dass Parteien die Benennung von Wahlbewerbern zur Bundestagswahl auch ohne Versammlungen ermöglicht werden kann. Dies geht aus einem Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/25816) hervor, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll der Bundestag feststellen, "dass die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zumindest teilweise unmöglich ist".

Eine solche Feststellung ist der Begründung zufolge Voraussetzung dafür, dass das Bundesinnenministerium "im Falle einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt" durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages "von den Bestimmungen über die Aufstellung von Wahlbewerbern abweichende Regelungen" treffen und Abweichungen der Parteien von entgegenstehenden Bestimmungen ihrer Satzungen zulassen kann, um die Benennung von Wahlbewerbern ohne Versammlungen, soweit erforderlich, zu ermöglichen.

Wie es in der Begründung weiter heißt, ist die Durchführung von Aufstellungsversammlungen als Präsenzveranstaltungen für die Parteien derzeit zumindest teilweise faktisch unmöglich. Unter Verweis auf die geltenden Kontakt- und Mobilitätsbeschränkungen schreiben die beiden Fraktionen, dass angesichts dieser erheblichen Einschränkungen für die Allgemeinheit die Durchführung von Aufstellungsversammlungen für die politischen Parteien in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar wäre.

Zugleich verweisen sie darauf, dass der Inzidenzwert von Neuinfektionen in sieben Tagen auf 100.000 Einwohner am vergangenen Montag nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts lediglich in Bremen 91 "und in allen anderen Ländern über 100, in fünf Ländern 150 oder mehr, in zwei Ländern über 200 und in weiteren zwei Ländern über 300 betragen" und der bundesweite Durchschnitt bei 167 gelegen habe. Angesichts dieser Tatsache könne Parteimitgliedern die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung nicht zugemutet werden. Dies gelte umso mehr, als in einer "nicht unerheblichen" Anzahl von Landkreisen und kreisfreien Städten aktuell der genannte Inzidenzwert von Neuinfektionen bei über 200 liege.

Die Durchführung von Versammlungen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Wahlbewerbern ist den Koalitionsfraktionen zufolge "auf absehbare Zeit ganz oder teilweise unmöglich". Aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs vor Einreichung der Wahlvorschläge am 69. Tag vor der Wahl gemäß Paragraph 19 des Bundeswahlgesetzes sei "ein Zuwarten auf den ungewissen Zeitpunkt der Möglichkeit der Durchführung von Präsenzveranstaltungen nicht angezeigt".



05. Keine Beeinträchtigung bei Schwangerschaftskonfliktberatung

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung sieht keine Beeinträchtigungen bei der telefonisch oder online durchgeführten Schwangerschaftskonfliktberatung während der Corona-Pandemie. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/25536) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24953) mit. Die in den Bundesländern zugelassenen Möglichkeiten für telefonisch oder online durchgeführte Beratungen seien lediglich neue Möglichkeiten, um die gesetzlichen Bestimmungen zur Schwangerschaftskonfliktberatung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu erfüllen und es den schwangeren Frauen zu ermöglichen, eine selbstbestimmte und verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen.

Die Bundesregierung verweist darauf, dass die gesetzlichen Regelungen zu einem straffreien Schwangerschaftsabbruch unter anderem aus der Erkenntnis erfolgt seien, dass das Leben des Kindes nicht gegen den Willen der schwangeren Frau wirksam geschützt werden könne, sondern nur mit ihrem Willen. Aus diesem Grund habe sich der Gesetzgeber für eine verpflichtende und umfassende Beratung in der Frühphase einer Schwangerschaft entschieden, die dem Schutz des ungeborenen Lebens diene.