header-placeholder


image header
image
plenum teaser sitzungsverlauf bild  1

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 13. Januar 2021 

  1. Sicherheit für Plattformarbeit
    Arbeit und Soziales/Ausschuss
  2. Ceta-Vorstoß der FDP umstritten
    Wirtschaft und Energie/Ausschuss
  3. AfD: 2021 zum Jahr der deutschen Sprache erklären
    Kultur und Medien/Antrag
  4. Anzeigen der Bundesregierung in lokalen Tageszeitungen
    Kultur und Medien/Antwort
  5. Rüstungsexporte an die Vereinigten Arabischen Emirate
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  6. Verkauf von Bundesimmobilien in Berlin
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage


01. Sicherheit für Plattformarbeit

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag zwei Anträge der Linksfraktion zur sozialen Sicherheit für Crowd- und Gig-Worker auf digitalen Plattformen abgelehnt. Den Antrag (19/16886) "Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei der ortsgebundenen Plattformarbeit" lehnte die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ab, wohingegen sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt. Für den Antrag (19/22122) "Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Crowd-Worker bei der ortsungebundenen Plattformarbeit" stimmten nur Die Linke und die Grünen, alle anderen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab.

In dem Antrag zu sogenannten Gig-Workern hatte Die Linke argumentiert, Plattformbetreibern müsse die Möglichkeit genommen werden, sich ihren Pflichten als Arbeitgeber zu entziehen. Sie verlangte von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem klarstellt, dass es sich bei Beschäftigten der Gig-Ökonomie grundsätzlich um Arbeitnehmer der Plattformbetreiber handelt. Auch sollte eine Beweislastumkehr im Statusfeststellungsverfahren eingeführt werden, die von den Plattformbetreibern verlangt, zu widerlegen, dass eine abhängige Beschäftigung existiert.

In dem Antrag zu sogenannten Crowd-Workern kritisierte die Fraktion, dass diesen zentrale Schutzrechte fehlten. Mit dem Begriff Crowd-Work würden in der Regel Dienstleistungen beschrieben, "die ortsunabhängig erbracht und über Internet-Plattformen vermittelt und koordiniert werden". Für die betroffenen Selbstständigen gelte kein Mindestlohn und kein Arbeits- oder Kündigungsschutz. Dies sei sehr problematisch, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern deshalb neben einer Mindestentlohnung auch die Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Crowd-Workern, etwa durch eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes.



02. Ceta-Vorstoß der FDP umstritten

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Zustimmung und Bedenken hielten sich die Waage, als es am Mittwoch im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um einen Gesetzentwurf (19/14783) ging, mit dem die FDP-Fraktion den Druck bei der Ratifizierung des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada (Ceta) erhöhen will. Dies zeigte sich bei einer Sachverständigen-Anhörung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke).

Gabriel Felbermayr (Institut für Weltwirtschaft Kiel) legte dar, dass Kanada ein sehr attraktiver Markt mit hoher Investitionskraft, starkem Wettbewerbsdruck und zahlungskräftigen Konsumenten sei. Es habe in den letzten Jahren eine deutlich bessere Wirtschaftsentwicklung als Europa gehabt. Ceta sei für Kanada sehr viel wichtiger als für die EU. Die deutsche Leistungsbilanz mit Kanada verzeichne einen deutlichen Überschuss. Dies gelte überraschenderweise besonders in den Quartalen der laufenden Coronakrise. Felbermayr riet dazu, den Umgang mit Ceta zu einem Reallabor zu machen.

Rupert Schlegelmilch von der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission versicherte, Ceta sei eines der ehrgeizigsten und fortschrittlichsten Handelsabkommen der EU. Es trage durch die Öffnung der Märkte und die Förderung des Handels zu Wachstum und Beschäftigung in der EU bei und bringe weitere Vorteile für die europäischen Verbraucher. Seit der vorläufigen Anwendung wachse der Handel zwischen der EU und Kanada weiter. Bisher hätten 15 Mitgliedsstaaten das Abkommen ratifiziert. Er gab sich überzeugt: "Am Ende wird alles gut ausgehen."

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüße und unterstütze den Gesetzentwurf, erklärte dessen Vertreter Wolfgang Niedermark. Vor dem Hintergrund der bisherigen wirtschaftlichen Erfolgsbilanz für die Volkswirtschaften der EU und Kanadas seit der vorläufigen Ceta-Anwendung sowie der nicht eingetretenen Befürchtungen der Ceta-Gegner gelte es, bis zur endgültigen Ratifizierung die herrschende Rechtsunsicherheit zu beenden. Die Bundesregierung solle das klare Signal an die betreffenden EU-Mitgliedsstaaten senden, die überfällige Ratifizierung ebenfalls vorzunehmen. Niedermark beschwor die positive Mitgestaltung der Globalisierung.

Franz Mayer (Universität Bielefeld) legte dar, dass seit September 2017 die im Kompetenzbereich der EU liegenden Ceta-Teile angewandt würden, es aber rechtlich keine zwingenden Vorgaben zu einer möglichen Ratifizierung der innerstaatlichen Vorschriften gebe. Dies sei vorrangig eine politische Frage. Er verwies darauf, dass in Deutschland die Ratifikationsgesetzgebung erst dann erfolgen solle, wenn das Bundesverfassungsgericht in den zu Ceta anhängigen Verfahren die offenen Rechtsfragen geklärt habe. Dieses Vorgehen sei auch sinnvoll, um in der Ratifikationsgesetzgebung gegebenenfalls auf verfassungsgerichtliche Vorgaben eingehen zu können.

Alexander Bercht (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) meinte, nicht zuletzt der politische Druck der Gewerkschaften habe wichtige Veränderungen im Text des Handelsabkommens bewirkt. Dadurch unterscheide es sich qualitativ von anderen Abkommen. Kanada habe seine Kernverpflichtungen im Bereich Arbeit - trotz mangelnder Sanktionsmöglichkeiten - im Ceta-Vertrag erfüllt. Die erreichten Standards hätten als untere Haltelinie das Potenzial, Arbeitnehmerrechte zu adressieren. Zukünftig dürfe dies aber nicht vom guten Willen der Vertragspartner abhängen.

Der frühere Bundesminister Sigmar Gabriel (Atlantik-Brücke) stellte die Frage, ob es denn politisch klug sei, dass ausgerechnet Deutschland als Bremser einer europäischen Entwicklung erscheine. Und dies bei einem Abkommen mit Kanada, das europäischer sei als mancher EU-Mitgliedsstaat. Ceta sei ein Meilenstein in der Handelsentwicklung. Gabriel regte an, beim Bundesverfassungsgericht zu erkunden, ob dies es als Provokation empfinde, falls die Ratifizierung vor Entscheidungen in einschlägig anhängigen Verfahren erfolge. Dies sei auf informellem Wege möglich.

Der Einzelsachverständige Thomas Fritz erklärte, das zentrale Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion, die Zustimmung für Ceta durch Bundestag und Bundesrat zu erzielen, sei zurückzuweisen. Mit dem Verweis auf den deutschen Exportüberschuss sah er die grundsätzliche Frage nach dem exportorientierten Wirtschaftsmodell aufgeworfen, das von Deutschland ausgehend schleichend auf den Rest der EU übertragen werde. Dazu trage Ceta bei. Der gigantische Niedriglohnsektor Deutschlands sei die Kehrseite der Exportüberschüsse. Er sehe in Bezug auf die Ceta-Umsetzung einige Wackelkandidaten in der EU. Dies stimme ihn optimistisch, dass die Ratifizierung vollständig zu Fall gebracht werde.

Markus Krajewski (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) machte bei den vorgesehenen Investitionsschutz-Standards verfassungsrechtliche Bedenken aus, da sich nur ausländische, also kanadische Investoren auf sie berufen könnten. Einheimische oder EU-Unternehmen seien davon ausgeschlossen. Insofern führten sie zu einer Besserstellung kanadischer Investoren, die zu einer Inländerdiskriminierung führen könne. Denn Investoren aus den EU-Mitgliedsstaaten könnten sich weder auf die materiellen Schutzstandards des Ceta-Abkommens noch auf die zusätzliche Rechtsschutzmöglichkeit der Investor-Staat-Streitbeilegung berufen.



03. AfD: 2021 zum Jahr der deutschen Sprache erklären

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Anlässlich des 500. Jahrestages des Beginns der Bibelübersetzung durch Martin Luther soll nach dem Willen der AfD-Fraktion 2021 zum "Jahr der deutschen Sprache" erklärt werden. In einem entsprechenden Antrag (19/25801) fordert sie die Bundesregierung auf, ein Programm aufzulegen, mit dem bundesweit mit Festveranstaltungen, Symposien und Diskussionen an die Bibelübersetzung erinnert wird. Im Rahmen des Programms soll die Bundesregierung in einen Dialog mit Bürgern und Wissenschaftlern über Gegenwart und Zukunft der deutschen Sprache eintreten und die Ergebnisse dieses Dialogs publizieren.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion ist die deutsche Sprache bedroht. In der Wirtschaft, in der Wissenschaft und im Alltag kommunizierten immer weniger Menschen auf Deutsch.



04. Anzeigen der Bundesregierung in lokalen Tageszeitungen

Kultur und Medien/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung hat 2020 bis zum 1. Dezember Anzeigen mit einem Volumen von rund 4,9 Millionen Euro in lokalen Tageszeitungen mit einer Auflage von bis zu 100.000 Exemplaren geschaltet. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/25595) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24844) mit. Spitzenreiter unter den Bundesministerien sei das Gesundheitsministerium mit einem Anzeigenvolumen von rund 2,38 Millionen Euro gewesen, gefolgt vom Wirtschaftsministerium mit einem Volumen von rund 1,14 Millionen Euro. Nach derzeitigem Stand plane das Gesundheitsministerium für 2021 Anzeigen mit einem Volumen von rund 201.000 Euro zu schalten. Die Regierung verweist allerdings darauf, dass die Entscheidung über solche Anzeigen meist anlassbezogen und kurzfristig gefällt würden.



05. Rüstungsexporte an die Vereinigten Arabischen Emirate

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Der deutsche Botschafter in Libyen hat nach Angaben der Bundesregierung den libyschen Außenminister Mohamed Siala am 27. Mai 2020 um die Übermittlung weiterer Informationen im Hinblick auf Pressemeldungen gebeten, wonach die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) Militärfahrzeuge des deutschen Herstellers MAN beziehungsweise RMMV nutzen und im Libyen-Krieg im Einsatz sein sollen. Auf ihnen sollen die Luftverteidigungssysteme vom Typ Pantsir S1 montiert sein. Es seien Informationen erbeten worden, die es der Bundesregierung ermöglichten, den Produktionsursprung der Fahrzeuge feststellen zu können, schreibt sie in einer Antwort (19/25284) auf eine Kleine Anfrage (19/24843) der Fraktion Die Linke. Wann sie diese erhalten habe, könne sie jedoch nicht offen beantworten. Die Informationen würden derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, "dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt", heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung betont weiter, sie beobachte auch die Entwicklungen in Jemen und der Region genau. Die Genehmigungspraxis für die Vereinigten Arabischen Emirate sei seit dem Aufkommen des Konflikts in Jemen zunehmend restriktiver gehandhabt worden. Laut einer Auflistung der Bundesregierung wurde zuletzt im Jahr 2017 eine Exportgenehmigung für Lkws und Transportfahrzeuge im Wert von 2,94 Millionen Euro erteilt.



06. Verkauf von Bundesimmobilien in Berlin

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte wissen, wie viele Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in Berlin in den Jahren 2019 und 2020 verkauft worden sind. Darüber hinaus interessieren sich die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (19/25759) für Käufer und Verkaufspreis.