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SAN Statistik

Im November 2020 wurden gut 1/3 weniger Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt als im November 2019

Dienstag, den 12. Januar 2021

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, wurden im November 2020 bei den Insolvenzgerichten in Sachsen-Anhalt insgesamt 161 Eröffnungen von Insolvenzverfahren beantragt. Darunter waren 115 Anträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern, 18 Anträge von Unternehmen sowie 28 von ehemals selbstständig Tätigen. Insgesamt wurden damit 35,6 % weniger Anträge als im November 2019 (250 Anträge) und ähnlich viele Anträge wie im Oktober 2020 (160 Anträge) gestellt. 

Von den im November 2020 beantragten 161 Insolvenzverfahren wurden 147 (91,3 %) eröffnet. 14-mal (8,7 %) wurden die Verfahren mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger aus beantragten Insolvenzverfahren bezifferten die Amtsgerichte für November 2020 auf rund 9,8 Mill. EUR. Im November 2019 hatten diese bei rund 123,8 Mill. EUR gelegen.

Gegenüber November 2019 halbierte sich die Anzahl der Insolvenzanträge von Unternehmen von 36 auf 18. Von den 18 wurden 10 Insolvenzanträge eröffnet, in den übrigen 8 Fällen wurden die Anträge mangels Masse abgewiesen. Einzelunternehmen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ohne Unternehmensgesellschaften) reichten jeweils 8 Anträge ein, gefolgt von 2 Anträgen von Unternehmensgesellschaften. Zum Zeitpunkt der Antragstellung beschäftigten die betroffenen Unternehmen 63 Personen. Das waren 283 Beschäftigte weniger als im November 2019 mit 346 Beschäftigten.

Ferner beantragten 143 sonstige Schuldnerinnen und Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dabei handelte es sich in 115 Fällen um Insolvenzanträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern, wovon alle eröffnet wurden. Im Vergleich zum November 2019 waren das 1/3 (168 Anträge) und gegenüber Oktober 2020 etwas mehr als 1/4 (112 Anträge) weniger beantragte Insolvenzverfahren. 28 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgten durch ehemals selbständig Tätige. Die voraussichtliche Forderungssumme aller sonstigen Schuldnerinnen und Schuldnern betrugen ca. 6,0 Mill. EUR.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der Corona-Pandemie wurde mit inhaltlichen Anpassungen mehrfach verlängert, zuletzt bis Ende Januar 2021.