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Reise-News: Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Montag, den 11. Januar 2021

Epidemiologische Lage

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Zudem wurde in England eine neue Variante von COVID-19 festgestellt, die offenbar eine noch größere Ansteckungsgefahr besitzt.

Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, Gibraltar sowie dem Überseegebiet Bermuda, aber mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man, beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiete eingestuft wurden.

Einreise

Reisen aus touristischen Gründen sind in und nach Großbritannien und Nordirland untersagt.

Die britische Regierung hat auch für zwingend notwendige Reisen angekündigt, dass voraussichtlich ab 14. Januar 2021 bei Einreisen aus allen Ländern mit Ausnahme Irlands ein negativer COVID-19-Test vorzulegen ist, der ab der Testentnahme und bis zur Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bisher ist die Maßnahme auf Einreisen nach England und Schottland beschränkt. Ausgenommen von der Testpflicht sind nach jetzigem Kenntnisstand Kinder unter 11 Jahren. Details zu weiteren Ausnahmen und zur Art des COVID-19-Tests wurden von britische Regierung noch nicht bekanntgegeben.
Für Reisende aus Deutschland gilt zwingend eine 10-tägige Quarantänepflicht und die Pflicht, sich elektronisch anzumelden.

Für Einreisen nach England (Schottland, Wales und Nordirland sind ausgenommen) besteht die Möglichkeit, sich nach fünf Tagen von der Quarantäne zu befreien. Voraussetzung ist ein negativer COVID-19-Test. Der Test ist kostenpflichtig und muss bei einem von der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland lizenzierten Labor durchgeführt werden. Es ist mit Kosten von 80 bis 300 GBP/Test zu rechnen. Nähere Informationen bietet die britische Regierung.

Reiseverbindungen

Flugverbindungen und zum Teil auch Zug- und Fährverkehr sind ausgedünnt. Der Eurotunnel nach Frankreich ist unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Vorlage eines negativen COVID-19-Tests) wieder geöffnet, die Niederlande, Belgien und Frankreich erlauben die Einreise bestimmter Personengruppen unter bestimmten Voraussetzungen sukzessive wieder. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit zum Teil langen Wartezeiten zu rechnen.

Es gilt bis mindestens 20. Januar 2021 ein allgemeines Beförderungsverbot für Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland. Es ist Beförderungsunternehmen grundsätzlich untersagt, Reisende aus dem Vereinigten Königreich nach Deutschland zu befördern. In Ausnahme dieses Grundsatzes dürfen folgende Personen wieder befördert werden:

-  deutsche Staatsangehörige unabhängig von ihrem Wohnsitz.

-  freizügigkeitsberechtigte EU-Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland.

-  gemäß Teil zwei des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (2019/C 384 I/01) berechtigte britische Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland. Dies sind britische Staatsangehörige, die vor dem 31. Dezember 2020 einen Wohnsitz in Deutschland hatten, sich dort dauerhaft aufgehalten haben und somit vorübergehend von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Drittstaatsangehörige befreit sind.

-  Drittstaatsangehörige mit festem, ggf. beim Check-In/Boarding/Grenzübertritt nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland, die einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt für Deutschland besitzen.

-  Personen, die sich ausschließlich im Flughafentransitbereich aufhalten, nicht nach Deutschland einreisen, und die dafür erforderlichen Voraussetzungen, wie ein bestätigter Weiterflug und soweit erforderlich, ein Flughafentransitvisum, erfüllen.

Die Bundespolizei muss die Flüge einzeln genehmigen. Diese Genehmigung holt die Fluggesellschaft ein. Reisende benötigen keine einzelnen Genehmigungen.

Reisende müssen bei Einreise (mit dem Flugzeug beim Check-in/Boarding) nach Deutschland den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher oder englischer Sprache mitführen. Es dürfen maximal 48 Stunden zwischen der Testentnahme und der Einreise vergangen sein. Es werden sowohl PCR- als auch Antigentests anerkannt. Antigentest müssen bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Der Test kann nicht mehr bei oder unmittelbar nach der Einreise nachgeholt werden. Beförderungsunternehmen wurden von der Bundesregierung aufgefordert, nur Personen zu befördern, die bei Reiseantritt den Testnachweis vorlegen.