header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 05 08 07.49.07

Reise-News: Schweden: Reise- und Sicherheitshinweise

Donnerstag, den 24. Dezember 2020

Epidemiologische Lage

Schweden ist von COVID-19 stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau während des Sommers, ist die Zahl der Neuinfektionen wieder stark gestiegen. In allen Provinzen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage deutlich, weshalb Schweden als Risikogebiet eingestuft wurde.

Einreise

Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen grundsätzlich keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet. Schweden hat am 21. Dezember 2020 allerdings ein Einreiseverbot für Reisende aus Dänemark und Großbritannien kommend, eingeführt. Dieses Verbot gilt vorerst bis 21. Januar 2021. Ausgenommen sind schwedische Staatsangehörige, jedoch nicht deren nicht-schwedische Familienangehörige, sowie Personen, die in Schweden arbeiten oder leben. Außerdem gibt es eine Ausnahme für Personen, die dringende familiäre Gründe für die Reise haben, sowie für einige besondere Berufsgruppen. Ausgenommen sind bei Einreisen aus Dänemark außerdem Personen, die auf Bornholm leben oder dort im Gesundheitssektor arbeiten und die durch Schweden reisen müssen sowie für Krankentransporte.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Schweden ist grundsätzlich möglich. Neben der nur noch eingeschränkt möglichen Einreise aus Dänemark müssen jedoch die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. 

Beschränkungen im Land

Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Die schwedischen Behörden appellieren gleichwohl an die Bevölkerung, unnötige Reisen zu unterlassen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen, sollen bei Reisen aber möglichst kontaktarme Reisemittel wählen, den öffentlichen Nahverkehr nach Möglichkeit meiden und während der Reise und am Zielort keine neuen Kontakte knüpfen. Für Personen, die nach dem 12. Dezember 2020 aus Großbritannien nach Schweden eingereist sind, gilt eine Test- und Quarantäneauflage.

Die Skigebiete sind geöffnet. Die Betreiber der Skigebiete wurden jedoch dazu aufgerufen, einen kontaktarmen und sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. in Restaurants nur Tischbedienung, Beschränkung der Personenanzahl an einem Tisch auf vier Personen und kein Barbetrieb. Öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Badeanstalten, staatliche Museen haben geschlossen. Auch privat betriebene Freizeitparks und Museen haben geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen (in der Regel durch zwingend erforderliche Voranmeldung online). Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen geöffnet.