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Barmittel wurden nicht angezeigt: Zoll entdeckt 52.000 Euro in Fahrerkabine

Sonntag, den 13. Dezember 2020

Bereits am 6. Dezember 2020 führten Beamte einer mobilen Kontrolleinheit des Hauptzollamts Berlin verdachtsunabhängige Kontrollen auf der Autobahn 10 durch. Gegen 16:45 Uhr kontrollierten sie auf dem Parkplatz Uckleysee einen Kleintransporter mit ungarischen Kennzeichen, der aus Polen kommend auf dem Weg nach Berlin war.

Bei der intensiven Kontrolle der Fahrerkabine entdeckten die Zöllnerinnen und Zöllner im Staufach des Beifahrersitzes 52.000 Euro. Diese bestanden aus gebündelten 100- und 200-Euro-Banknoten sowie zehn einzelnen 200-Euro-Banknoten.

Der Fahrer gab die Barmittel trotz mehrfachen Befragens durch die Beamten nicht an. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Barmittel wurden sichergestellt.

Die weitere Bearbeitung hat die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des Zollfahndungsamts Berlin-Brandenburg und des Landeskriminalamts Berlin übernommen.

Hintergrund:

Bei Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Reisende, die diese nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigen, handeln ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Ziel der Anzeigepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen.