Freitag, den 27. November 2020
Miserable Arbeitsbedingungen und heruntergekommene Unterkünfte - solche Zustände in der Fleischbranche sollte das Arbeitsschutzkontrollgesetz verhindern. Doch die Union forderte Ausnahmen und die SPD wollte sich ihren Entwurf nicht verwässern lassen. Jetzt hat sich die Koalition auf einen Kompromiss geeinigt: Beim Schlachten und Zerlegen dürfen keine Leiharbeiter mehr eingesetzt werden. Doch für drei Jahre gilt eine Ausnahmeregel: Bei besonders großer Auftragslage dürfen Unternehmen befristet davon abweichen, wenn für ihre Beschäftigten ein Tarifvertrag gilt.