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Bundesrat stimmt Vereinfachung bei Kindergeldanträgen zu

Plenarsitzung des Bundesrates am 27.11.2020

In der Plenarsitzung am 27. November 2020 hat der Bundesrat den Weg für Verbesserungen bei Anträgen auf Familienleistungen freigemacht: Die Länderkammer hat einem Gesetz zur Digitalisierung entsprechender Verwaltungsverfahren zugestimmt.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. In Kraft treten wird es zu großen Teilen am Folgetag, im Übrigen am 1 Januar 2022.

Entlastung von Eltern

Das Gesetz schafft Rahmenbedingungen, um den Zugang zu wichtigen Familienleistungen zu vereinfachen. Dabei geht es zunächst vor allem um das Elterngeld, das Kindergeld und die Namensbestimmung. Ziel ist es, Eltern in der Phase rund um die Geburt eines Kindes von Bürokratie zu entlasten.

Digitalisierung der Verwaltung

Das Gesetz ermöglicht es, die wichtigsten Leistungen bei der Geburt eines Kindes zu bündeln, so dass die Daten nicht mehrfach eingegeben werden müssen und Behördengänge wegfallen. Auf Wunsch der Eltern können erforderliche Daten zwischen den Behörden übermittelt werden – zum Beispiel Einkommensnachweise für den Elterngeldantrag. So soll die Rentenversicherung im Auftrag der Elterngeldstellen die Entgeltdaten bei den Arbeitgebern abfragen können. Die Bürger können dabei selbst entscheiden, ob sie solche Angebote nutzen wollen.

Begleitende Entschließung

Die Länder weisen zudem mit einer Entschließung drauf hin dass die Änderung des Onlinezugangsgesetzes auf die Artikel 91c und 84 des Grundgesetzes zu stützen ist.