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Heute im Bundesrat: Mehr Strom aus Offshore-Windparks

Plenarsitzung des Bundesrates am 27.11.2020

Grünes Licht für den Ausbau von Offshore-Windparks: Am 27. November 2020 billigte der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag, das verschiedene Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Windenergie auf See enthält. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.

Ausbauziel: 20 Gigawatt bis 2030

Der Anteil der Stromerzeugung aus Offshore-Windanlagen soll von derzeit fünf Prozent auf 15 bis 20 Prozent bis zum Jahr 2030 und in den Folgejahren noch weiter steigen. Das Gesetz hebt das Ausbauziel von 15 auf 20 Gigawatt Leistung bis zum Jahr 2030 an.

Straffere Verfahren

Um das zu erreichen, sollen die langjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windparks und deren Netzanbindung beschleunigt werden - unter anderem durch straffere Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. So ist das Bundesverwaltungsgericht künftig erstinstanzlich für Klagen gegen die Planfeststellung von Offshore-Anbindungsleitungen und damit zusammenhängende Entscheidungen zuständig. Damit setzt der Bundestag eine Forderung des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom 3. Juli 2020 um.

Höchstwert für Gebote

Ein neues Verfahren beim Ausschreibungs-Höchstwert für Gebote soll verhindern, dass nur noch Null-Cent-Gebote abgegeben werden - wie dies nach geltendem Recht drohe, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der Höchstwert wird künftig auf Grundlage ökonomischer Berechnungen anhand der Technologiekosten sowie unter Berücksichtigung der kostenrelevanten Eigenschaften der auszuschreibenden Flächen festgelegt. Null-Cent-Gebote können künftig wettbewerblich differenziert werden.

Ergänzungen zum Kohleausstieg

Darüber hinaus enthält das Gesetz ergänzende Regelungen zur Umsetzung der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Kohleausstieg. Sie betreffen unter anderem den Fall, dass Beihilfegenehmigungen aus Brüssel nicht rechtzeitig erteilt werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Am Tag darauf tritt es in Kraft.