Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt (19/24445). Wie es darin heißt, ist im Wesentlichen unter anderem eine neue Struktur vorgesehen. Im Vormundschaftsrecht soll der Mündel mit seinen Rechten als Subjekt im Zentrum stehen. Die Rechte der Pflegeperson sollen gestärkt werden. Die Reform der materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften des Betreuungsrechts sei auf das zentrale Ziel ausgerichtet, eine konsequent an der Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Betroffenen orientierte Anwendungspraxis zu gestalten, die sie im Wege der Unterstützung zur Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit befähigt.
Wie es in dem Entwurf heißt, stammt das Vormundschaftsrecht in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen sei es unübersichtlich geworden und bilde die aktuelle Praxis nicht zutreffend ab. Zum Betreuungsrecht heißt es, die Ergebnisse zweier im Auftrag des Bundesjustizministeriums durchgeführten Forschungsvorhaben hätten gezeigt, dass das Gebot größtmöglicher Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung nicht durchgängig zufriedenstellend verwirklicht ist und es zudem Qualitätsmängel bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gebe, die auch Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich machten.
Berlin: (hib/PK) Datenschutz und Datensicherheit spielen nach Angaben der Bundesregierung bei der Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) eine herausragende Rolle. Die Regelungen zur ePA seien gemessen an den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung bereits mit dem Start 2021 auch ohne ein differenziertes Rollen- und Rechtemanagement datenschutzkonform ausgestaltet, heißt es in der Antwort (19/24527) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24103) der Grünen-Fraktion.
Die Patientenakte werde 2021 stufenweise eingeführt. Zunächst werde für die Versicherten die Möglichkeit geschaffen, umfassende medizinische Informationen im Rahmen ihrer persönlichen Behandlung bereitzustellen. Das technisch aufwendigere sogenannte feingranulare Berechtigungskonzept folge zu Jahresbeginn 2022.
Berlin: (hib/PK) Studien deuten nach Angaben der Bundesregierung auf einen leicht rückläufigen Trend bei Medikamentenmissbrauch und Medikamentenabhängigkeit hin. Demnach lag 2012 die Prävalenz für Medikamentenmissbrauch bei 8,9 Prozent, für Medikamentenabhängigkeit bei 4,5 Prozent, heißt es in der Antwort (19/24523) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24056) der FDP-Fraktion.
2018 lag die Prävalenz für Missbrauch bei 7,8 Prozent, die für Abhängigkeit bei 3,5 Prozent. Ein Großteil des Missbrauchs betreffe Schmerzmittel, wohingegen Schlaf- oder Beruhigungsmittel deutlich seltener missbräuchlich genutzt würden. Eine vergleichbare Tendenz gebe es den Studien zufolge bei der Medikamentenabhängigkeit.