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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 25. November 2020

  1. Ex-DFB-Kapitän Lahm: Fußball kann Brücken bauen
    Sport/Ausschuss
  2. Experten für moderneres Sanierungs- und Insolvenzrecht
    Recht und Verbraucherschutz/Anhörung
  3. AfD fordert Neuausrichtung der Sahelpolitik
    Auswärtiges/Antrag
  4. Revitalisierung von Innenstädten
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag
  5. Umnutzung von Gewerbeimmobilien
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag
  6. AfD fordert Änderung der Digitalnovelle
    Gesundheit/Antrag
  7. Atomforschung in Karlsruhe: Nukleare Sicherheit im Fokus
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort


01. Ex-DFB-Kapitän Lahm: Fußball kann Brücken bauen

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland soll nach dem Motto "Eine EURO für alle" als Hebel zur Förderung des Ehrenamtes und der Steigerung gesellschaftlicher Verantwortung genutzt werden. Das betonten der Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Fritz Keller, sowie der Geschäftsführer der DFB Euro GmbH, Philipp Lahm, und die als Beraterin fungierende ehemalige Fußball-Nationalspielerin Celia Sasic am Mittwoch vor dem Sportausschuss.

Seit dem Sommermärchen von 2006 sei viel Zeit ins Land gegangen, sagte der frühere Kapitän der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. In dieser Zeit habe sich viel verändert. So hat sich aus der Sicht Lahms der Profisport immer weiter vom Amateursport entfernt. Zudem drifteten die unterschiedlichen Milieus in der Gesellschaft immer weiter auseinander. Neue Technologien, "die eigentlich dazu führen sollten, uns zu verbinden", hätten offenkundig positive und negative Effekte hervorgerufen. Das Vertrauen in den organisierten Sport, in Politik und Medien habe neue Tiefstände erreicht. "Der Fußball darf angesichts dieser Herausforderungen nicht neutral und unbeteiligt bleiben, denn er kann hier eine wichtige Rolle spielen", sagte Lahm während der Sitzung. Der Fußball könne Brücken bauen und Integration ermöglichen.

DFB-Präsident Keller räumte Fehlentwicklungen im Fußball grundsätzlich, aber auch beim DFB ein. Er habe aber vor gut einem Jahr sein Amt angetreten, um Klarheit zu schaffen und für Transparenz zu sorgen. Mit Good Governance sei man auf dem Weg, die Probleme schnellstmöglich anzugehen, gab sich Keller zuversichtlich. Die Ausgliederung aller Wirtschaftsbereiche müsse so schnell wie möglich erfolgen, sagte er. Der Verband habe kein Recht dazu, ein Steuersparmodell auf Basis eines eingetragenen Vereins zu sein. Hartnäckig werde er auch auf eine Aufklärung des "Sommermärchens" dringen, so Keller. Die darüber liegenden Schatten müssten weg, auch wenn das nicht jedem gefalle.

Mit Blick auf die Euro 2024 hob der DFB-Präsident den Nutzen eines solchen Turniers für die Amateurvereine hervor. Nach der WM 2006 sei die Zahl der Mädchen und Jungen in den Vereinen sprunghaft angestiegen. Außerdem könne der Fußball von einer verbesserten Infrastruktur profitieren. Keller konstatierte, dass das Freizeitverhalten der Kinder und Jugendlichen heute ein anderes sei "als vor Jahren". Dementsprechend müsse überlegt werden, wie die Spielflächen in den Amateurvereinen "vielleicht mal für ein Flashmob-Turnier genutzt werden können".

Auf den gesamtgesellschaftlichen Nutzen der Euro 2024 angesprochen, sagte die Beraterin der DFB Euro GmbH, Celia Sasic, das Turnier solle nicht nur auf wenige Zielgruppen wie etwa Männer oder nur Fußballer ausgerichtet werden, "sondern auch auf Frauen". Auch bei der Arbeit innerhalb der DFB Euro GmbH spiele weder das Geschlecht noch die Herkunft eine Rolle. Dies müsse auch nach außen sichtbar gemacht werden. Eine Reihe von Antidiskriminierungsprojekten sei auf den Weg gebracht worden. "Wir sind aber noch nicht im Ziel", sagte Sasic.

Der DFB, so Philipp Lahm, habe schon viele Kampagnen dahingehend angestoßen. Wichtig sei es, diese Antidiskriminierung auch zu leben. Nicht umsonst sei mit Celia Sasic eine Frau ein Gesicht der Euro 2024 der Männer, sagte der Ex-Nationalspieler. Im Jahre 2020 sollte so etwas normal sein, befand er.



02. Experten für moderneres Sanierungs- und Insolvenzrecht

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) (19/24181) und zwei Anträge der Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/2056019/24379) zum Thema Insolvenzvermeidung standen auf der Tagesordnung einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Die Sachverständigen begrüßten den Regierungsentwurf als weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung des Sanierungsstandortes Deutschland, kritisierten jedoch einige Punkte und machten Verbesserungsvorschläge. So bemängelte Stephan Madaus von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, dass das Inkrafttreten des Gesetzes kaum als hinreichende Hilfestellung für Unternehmen angesehen werden könne, die aktuell von pandemiebedingten Einschränkungen betroffen und aus diesem Grund in wirtschaftlichen Schwierigkeiten seien. Hier bedürfe es weiterer Hilfen.

Kritik kam auch an der Regelung zur Vertragsbeendigung. Mechthild Greve von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Christoph Niering vom Verband Insolvenzverwalter Deutschlands forderten deren ersatzlose Streichung. Greve zufolge ist die Vertragsbeendigung außerhalb des Insolvenzverfahrens ein Fremdkörper und stellt einen Eingriff in die Eigentumsrechte der Gläubiger dar. Niering erklärte, eine Umsetzung würde eine weitreichende Erhöhung von Vertragsrisiken auslösen.

Madaus äußerte Verständnis für berechtigte Kritik, warnte aber vor einer Streichung des Instruments insgesamt. Es sollte bedacht werden, dass gerade für Filialunternehmen die Anpassung von Verbindlichkeiten aus laufenden Dauerschuldverhältnissen eine wesentliche Restrukturierungsmaßnahme sei. Demgegenüber schätzt auch die Frankfurter Fachanwältin für Insolvenzrecht Petra Heidenfelder die vorgesehene Regelung als konfliktträchtig ein. Darüber hinaus sei das Gesetz in der Entwurfsform eher für große Unternehmen geeignet, da es sehr beratungsintensiv sei.

Kritisch äußerten sich die Sachverständigen auch zum Gesetzgebungsverfahren. Der Insolvenzanwalt Lucas Flöther aus Halle warnte vor einer überstürzten Einführung von Regelungen, die massive Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft hätten. Der neue Rechtsrahmen könne zu einem Paradigmenwechsel im deutschen Sanierungs- und Insolvenzrecht führen - weg von einer Gläubigerbefriedigung hin zu einen Entschuldung. Niering erklärte, der aktuelle Pandemie-Hintergrund sollte bei der Umsetzung nicht dazu führen, die Diskussion zu verkürzen.

Auch Christoph Thole von der Universität zu Köln kritisierte den aus seiner Sicht engen Zeitplan. Es bestehe die Gefahr, dass die Restrukturierungs- und Insolvenzgerichte mit einer Umsetzung zum 1.1.2021 überfordert würden. Thole würdigte in seinem Statement das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) als Kernbestandteil des Entwurfs. Es trage den beiden grundsätzlichen Strömungen in der deutschen Insolvenz- und Restrukturierungslandschaft weitgehend Rechnung, nämlich der Wahrung der Gläubigerinteressen einerseits bei gleichzeitiger Schaffung von Sanierungsanreizen und -möglichkeiten für den Schuldner andererseits. Das StaRUG erscheine insbesondere geeignet, die in finanziellen Restrukturierungen erforderliche Einbindung sogenannter Akkordstörer (unnachgiebige Gläubiger) zu lösen.

Flöther gab zu bedenken, dass die neuen Regelungen keine Fehlanreize setzen dürften. Unternehmen, die ohne staatliche Unterstützung versuchten, die Corona-Krise zu bewältigen, dürften nicht benachteiligt werden gegenüber anderen Unternehmen, die staatliche Hilfe in Anspruch genommen hätten und sich auf Basis des neuen Gesetzes von diesen Verbindlichkeiten ohne die Konsequenz einer Insolvenz befreien könnten.

Ein weiterer Kritikpunkt war die Höhe der Vergütung der Restrukturierungsbeauftragten. So forderte BRAK-Vertreterin Greve, die vorgesehene Regelung dringend zu ändern, andernfalls blockiere der Streit um das Stundenbudget und die Höhe der Vergütung entweder das Vorankommen des Verfahrens oder es bestehe die Gefahr, sich im Nachgang mit dem Restrukturierungsbeauftragten darüber streiten zu müssen. Niering erklärte, der Entwurf reagiere auf den langjährig aufgestauten Änderungsbedarf bei den Vergütungsregeln für Insolvenzverwalter lediglich mit Mindestanpassungen, die vor allem bei kleinen Insolvenzverfahren deutlich hinter den notwendigen Änderungen zurückblieben.

Andrej Wroblewski, Insolvenzrechtsexperte beim IG Metall Vorstand, sieht als Hauptmangel des Entwurfs die fehlenden Beteiligungsrechte für Arbeitnehmervertreter im StaRUG-Verfahren. Die Betriebsräte müssten an der Gläubigerversammlung beteiligt werden. Ihnen sollte die Möglichkeit gegeben werden, über die Zukunft der Arbeitsplätze mitzubestimmen. Die mit dem Gesetz umzusetzende EU-Richtlinie ermögliche dies.

Der Berliner Rechtsanwalt Lutz Paschen erklärte, im Entwurf seien der Schutz vorleistungspflichtiger Gläubiger bei Lieferungen im Rahmen einer Stabilisierungsanordnung sowie die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten noch nicht hinreichend berücksichtigt worden. Auch die Haftungsvorschriften im Restrukturierungsrecht sollten nochmals überarbeitet werden.

Der SanInsFoG-Entwurf wurde am 18. November 2020 erstmals im Plenum debattiert. Er dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie und Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts an die durch die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie geprägte Sondersituation. Eingeflossen in den Entwurf sind auch die Ergebnisse der Evaluation des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG).

Mit dem Entwurf soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der es Unternehmen ermöglicht, sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Dies solle auf Grundlage eines Restrukturierungsplans geschehen, den die Gläubiger mehrheitlich angenommen haben.

Die Grünen kritisieren in ihrem Antrag, dass die im Regierungsentwurf vorgesehenen Instrumente für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kaum Anwendung finden könnten. Von der Bundesregierung fordern sie daher ein vereinfachtes Verfahren. Die FDP spricht sich in ihrem Antrag für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht aus. Unverschuldete Insolvenzen sollen vermieden und überlebensfähige Unternehmen gesichert werden.



03. AfD fordert Neuausrichtung der Sahelpolitik

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) "Für eine Neuordnung der deutschen Sahelpolitik anhand realpolitischer Richtlinien" macht sich die AfD-Fraktion in einem Antrag stark (19/24653). Die Bundesregierung wird darin unter anderem aufgefordert, für die Förderung föderaler Strukturen in Vielvölkerstaaten wie Mali zu werben und die rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung von UN-Schutzzonen zur Stabilisierung von gescheiterten Staaten zu prüfen. Außerdem solle sie "in Nord-West-Afrika stärker mit Frankreich zusammenarbeiten" und die jeweilige Afrika-Strategie beider Länder eng miteinander abstimmen. Generell gelte es, sich nicht in die inneren Angelegenheiten afrikanischer Staaten einzumischen sowie "den Brain-Drain aus afrikanischen Staaten nach Europa zu stoppen und nicht zum eigenen Vorteil afrikanische Fachkräfte abzuwerben", schreiben die Abgeordneten.



04. Revitalisierung von Innenstädten

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion plädiert für ein Förderprogramm zur Rettung der Innenstädte. In einem Antrag (19/24658) fordern die Abgeordneten ein Instrument gezielt zur Revitalisierung von Zentren zu entwickeln, das sich über fünf Jahre erstrecken soll bei einem Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro. Kommunen müssten die Möglichkeit erhalten, Innenstadtmanager nach dem Vorbild eines Centermanagements einzusetzen. Diese sollten auf eine richtige Mischung von Handel und Gewerbe achten und sich Leerständen widmen. Auch solle kostenloses WLAN in Innenstädten gefördert werden. Darüber hinaus geht es den Abgeordneten um mehr Freiheit und Platz für Autos in der Innenstadt. Zentren müssten für den motorisierten Individualverkehr attraktiver werden.

Zur Begründung heißt es, Städten und Kommunen solle die Möglichkeit gegeben werden, aus einem Katalog verschiedener Maßnahmen diejenigen zur Förderung auszuwählen, die aus ihrer Sicht in der konkreten Situation am besten geeignet sind, den innerstädtischen Einzelhandel zu stärken.



05. Umnutzung von Gewerbeimmobilien

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion fordert Änderungen im Planungsrecht, um Gebäude flexibler nutzen zu können und so Innenstädte zu stärken. In einem Antrag (19/24661) plädieren die Abgeordneten für Ausnahmetatbestände im Bauplanungsrecht, nach denen Nutzungsänderungen von Einzelhandelsimmobilien leichter genehmigt werden können. Bedingung sei, dass die Beeinträchtigungen für Nachbarn im Rahmen bleiben. Außerdem solle die kleinteilige Nutzungsmischung von Gewerbeimmobilien generell rechtlich erleichtert werden, erklären die Abgeordneten. Zur Begründung heißt es, der ohnehin durch den Online-Handel leidende Einzelhandel werde durch die pandemiebedingten Maßnahmen zusätzlich getroffen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass Innenstädte ihrer wesentlichen Funktionen beraubt werden. "Sowohl behutsame und verträgliche Nutzungsänderungen müssen ebenso ermöglicht werden wie die kleinteilige Nutzungsmischung ehemaliger Kaufhäuser oder Einkaufszentren."



06. AfD fordert Änderung der Digitalnovelle

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert Änderungen an dem im Dezember 2019 in Kraft getretenen Digitale Versorgung Gesetz (DVG). So heißt es in einem Antrag (19/24655) der Abgeordneten unter anderem, es sei jede Datenspeicherung, -übermittlung und -verarbeitung im Rahmen des DVG an die individuelle Zustimmung des Versicherten zu binden. Zudem dürfen pseudonymisierte Gesundheitsdaten nicht an Dritte übermittelt werden.



07. Atomforschung in Karlsruhe: Nukleare Sicherheit im Fokus

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Auskunft zur Atomforschung am Joint Research Center (JRC) in Karlsruhe und im dort entstehenden Neubau ("Flügel M") gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/24361) auf eine Kleine Anfrage (19/23968) der Linksfraktion.

Das JRC stelle keine Kernbrennstoffe her, betont die Bundesregierung. Die Forschung konzentriere sich auf die Bewertung der nuklearen Sicherheit, auf die Kontrolle der Nicht-Weiterverbreitung von Kernmaterial (unter anderem durch die Entwicklung hochempfindlicher Messmethoden) sowie auf Technologien zur Dekontamination, Sanierung und Stilllegung von Kernanlagen. Auf eine weitere Frage der Linksfraktion teilt die Bundesregierung mit, dass im "Flügel M" maximal 80 Kilogramm Plutonium gelagert würden.