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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 25. November 2020

  1. Digitales rückt in Kartell-Fokus
    Wirtschaft und Energie/Ausschuss
  2. Ernährungssituation in Kamerun verschärft sich
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  3. Kindersterblichkeit in Nigeria weiterhin auf hohem Stand
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort
  4. Kosten für Kanzleramts-Ausbau
    Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort
  5. Finanzierung von palästinensischen Schulmaterialien
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage
  6. Nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit in Indien
    Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage


01. Digitales rückt in Kartell-Fokus

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Überwiegend positiv haben die Sachverständigen geplante Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beurteilt. Bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter der Leitung von Matthias Heider (CDU/CSU) bewerteten sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen" (GWB-Digitalisierungsgesetz, 19/23492) sowie Anträge der FDP (19/23688), der Linken (19/23698 neu) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/2370119/23705).

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, meinte, seine Behörde habe sich schon verschiedentlich mit Amazon oder Facebook angelegt und teils auch einvernehmliche und damit rasche Lösungen gefunden. Die Verfahren dauerten allerdings lange, wenn sie durch die Instanzen gingen. Die im Gesetzentwurf in diesem Zusammenhang angepeilten Verbesserungen würden dem Kartellamt ungemein helfen, sagte er mit Blick auf die von ihm als maßvoll eingestuften Anpassungen zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, um frühzeitiger auf Wettbewerbsgefährdungen reagieren und dauerhafte Schädigungen verhindern zu können.

Daniela Seeliger von der Kanzlei Linklaters beurteilte den Regierungsentwurf grundsätzlich positiv. Es sei richtig und notwendig, das Gesetz maßvoll an die Erfordernisse der Digitalisierung anzupassen. Die vorgeschlagenen Änderungen seien in den meisten Fällen ausgewogen. Sie seien ausreichend wirksam und gingen nicht über das notwendige Maß hinaus. Die Forderung nach einer Verschärfung des Entwurfs halte sie für nicht gerechtfertigt.

Achim Wambach (Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung) sah in seiner mit den Mitgliedern der Monopolkommission abgestimmten Stellungnahme weiterhin Probleme bei der Durchsetzung der bestehenden Missbrauchsregeln. Er empfahl, die Mitwirkungspflichten der Unternehmen zu intensivieren, um das Informationsgefälle zwischen ihnen und den Wettbewerbsbehörden bei der Sachverhaltsermittlung zu verringern und schnellere behördliche Interventionen zu gewährleisten. Die geplante Beschränkung des gesetzlichen Auftrags der Monopolkommission auf die Würdigung abgeschlossener kartellbehördlicher Verfahren wäre, wie er meinte, ein falsches Signal im Hinblick auf die gesetzliche verankerte Unabhängigkeit der Monopolkommission.

Rupprecht Podszun (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) sprach von einem "kartellrechtlichen Schlüsselmoment". Selten zuvor sei ein Update der Regelungen so erforderlich gewesen. Das bisherige kartellrechtliche Instrumentarium genüge für die "Zähmung der Internetgiganten", wie er es ausdrückte, nicht. Kritisch seien stets Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Kartellrechts zu sehen. Das gelte auch für neuerliche Anläufe zur Freistellung bestimmter Medienunternehmen. Im Bereich der Krankenhausfusionskontrolle solle eine Korrektur nicht über die Bindung an das Krankenhausrecht ohne Einbindung der Wettbewerbsbehörde erfolgen, sondern über die zu berücksichtigenden Umsätze.

Anselm Rodenhausen (Zalando) vertrat die Ansicht, die Bundesregierung komme mit dem Gesetzentwurf ihrer ambitionierten und notwendigen Zielsetzung, einen Ordnungsrahmen für die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft zu setzen, sehr nahe. Das deutsche Wettbewerbsrecht brauche ein Update. Denn digitale Märkte folgten neuen Mechanismen. Sie erleichterten den Aufbau von Marktmacht und machten den Missbrauch von Marktmacht umso folgenschwerer. So fielen etwa große geographische Entfernungen weniger ins Gewicht. Im Online-Handel könnten Kunden theoretisch auch vom anderen Ende der Welt einkaufen.

Für Ralf Scheibach vom Verband der Automobilindustrie war es insbesondere fraglich, ob die Vorschläge zur Missbrauchsaufsicht und zur Fusionskontrolle für die zukünftige Positionierung der Automobilindustrie geeignet sind. Die Erstellung, Speicherung und Verarbeitung von technischen wie personenbezogenen Daten sei heute schon Kernbestandteil von Forschung und Entwicklung. Die Nutzung der Datenwirtschaft bei Herstellung, Vertrieb und Nutzung von Kraftfahrzeugen stelle eine wesentliche Grundlage für die Wettbewerbsposition von Herstellern und Zulieferern künftig dar.

Robby Riedel (Deutscher Gewerkschaftsbund) begrüßte die geplante Neujustierung der Missbrauchsaufsicht. Hervorzuheben sei, dass der Zugang zu Daten als ein Kriterium der Marktbeherrschung herangezogen werden solle. Die gezielte Nutzung von Daten könne Wettbewerbsvorteile generieren und nehme eine zusehends größere Bedeutung für Wertschöpfungsketten auch in der industriellen Produktion ein. Unerwünschte Marktkonzentrations- und Monopolisierungstendenzen seien die Folge. Er verwies auf den horizontalen Interessenausgleich zwischen den Unternehmen. Nötig sei auch ein vertikaler Interessenausgleich zwischen Unternehmen und Beschäftigten.

Klaus Müller (Verbraucherzentrale Bundesverband) begrüßte das Vorhaben der Bundesregierung, das Wettbewerbsrecht an die Entwicklungen der digitalen Ökonomie anzupassen. Die im Mittelpunkt stehende Modernisierung der Missbrauchsaufsicht mit ihren angestrebten Verschärfungen sei notwendig und zu begrüßen - ebenso wie die damit einhergehenden Regelungen und Durchsetzungsbefugnisse des Bundeskartellamts. Müller machte klar, dass die praktische Umsetzung von Datenzugangsansprüchen stets im Einklang mit dem europäischen Datenschutzrecht stehen müsse.



02. Ernährungssituation in Kamerun verschärft sich

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) In Kamerun gibt es laut Bundesregierung große regionale Unterschiede in der Ernährungssituation. Diese seien vorrangig durch Konflikte, aber durch klimatische Einflüsse und Marktstörungen verursacht, schreibt sie in einer Antwort (19/24427) auf eine Kleine Anfrage (19/23963) der AfD-Fraktion. Die Folge seien Flucht- und Migrationsbewegungen innerhalb Kameruns und aus den Nachbarländern nach Kamerun. Die aufnehmenden Gemeinden hätten unzureichend große Landflächen, um dies zu kompensieren.

"Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist wesentlich von der Wiederherstellung der Sicherheit in den betroffenen Regionen und der Rückführung der Binnenvertriebenen abhängig", urteilt die Bundesregierung. Darüber hinaus verschlechterten Extremwetterereignisse wie unregelmäßige Regenfälle und verlängerte Trockenzeiten die Ernährungssituation vor allem in den Nordregionen. Die anhaltende Corona-Pandemie habe im Jahr 2020 zu weiteren Versorgungsengpässen mit Produktions- und Transportmitteln geführt sowie Absatzmärkte verkleinert und so die Ernährungssituation weiter verschärft.



03. Kindersterblichkeit in Nigeria weiterhin auf hohem Stand

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Nigeria zählt laut Bundesregierung global weiterhin zu den Ländern mit der höchsten Kindersterblichkeit. Der Anteil der chronischen Unterernährung bei Kindern sei mit über 36 Prozent annähernd konstant, schreibt sie in einer Antwort (19/24426) auf eine Kleine Anfrage (19/23962) der AfD-Fraktion. Zudem sei der Anteil an Unterernährten in der Gesamtbevölkerung in den vergangenen Jahren von 7,6 auf mehr als zwölf Prozent im Jahr 2020 angestiegen.

Gute agrar-ökologische Voraussetzungen mit mehr als 35 Prozent landwirtschaftlicher Nutzfläche böten prinzipiell Möglichkeiten für eine nachhaltige Lebensgrundlage. Jedoch sei die landwirtschaftliche Produktion durch fehlenden Zugang zu Produktionsmitteln - wie zertifiziertem Saatgut oder Maschinen - eingeschränkt. "Es besteht eine starke Diskrepanz zwischen den tatsächlichen und möglichen Agrarerträgen", erklärt die Bundesregierung. Eine weitere Ursache seien fehlende staatliche Investitionen in die Landwirtschaft. Derzeit liege der entsprechende Budgetanteil nur bei etwa drei Prozent des gesamten Staatshaushaltes.

"Die Lage wird durch Konflikte, bewaffnete Auseinandersetzungen und kommunale Spannungen insbesondere in den nordwestlichen und nord-zentralen Staaten weiter verschärft", heißt es in der Antwort weiter. Die Lebensmittelversorgung habe sich zudem im Zuge der Covid-19-Pandemie verschlechtert.



04. Kosten für Kanzleramts-Ausbau

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Der Ausbau des Bundeskanzleramts dürfte nach Schätzungen der Bundesregierung mindestens 600 Millionen Euro kosten. Kostensteigerungen in den nächsten Planungsphasen seien durch die Preissteigerungen am Bau von jährlich etwa sechs Prozent in Berlin und Brandenburg unvermeidlich, heißt es in der Antwort (19/24271) auf eine Kleine Anfrage (19/24060) der AfD-Fraktion zur Begründung.

Gleichzeitig verteidigt die Bundesregierung die Ausbaupläne gegen Kritik, das Vorhaben sei zu teuer und zu groß. So sei eine Kindertagesstätte für Beschäftigte mit Familienpflichten wichtig. Sie könnten die in der Nachbarschaft gelegene Bundestags-Kita nicht mehr nutzen, da diese die Plätze selbst brauche. Gleichzeitig werde die Kanzleramts-Kita auch anderen Behörden offen stehen, falls es freie Plätze gibt. Generell sei die Kita Bestandteil des Gesamtkonzeptes mit all seinen energetischen und sicherheitstechnischen Anforderungen, erklärt die Bundesregierung auf die Frage nach den Kosten. Der finanzielle Aufwand könne daher nicht isoliert betrachtet oder mit den Kosten anderer Kitas verglichen werden.



05. Finanzierung von palästinensischen Schulmaterialien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Inwieweit die Bundesregierung der Palästinensischen Autonomiebehörde finanzielle Mittel im Bereich Bildung (un-)mittelbar zur Verfügung stellt, möchte die FDP-Fraktion mittels einer Kleinen Anfrage (19/24322) erfahren. Außerdem will sie wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung hat bezüglich der Verwendung von EU-Mitteln für Schulmaterialien, in denen laut Studien internationaler Forschungsinstitute weiterhin Antisemitismus und Hass gegen Israel geschürt werde.



06. Nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit in Indien

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/JOH) Die nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Indien mit Fokus auf Frauenförderung und Gleichberechtigung der Geschlechter ist erneut Gegenstand einer Kleinen Anfrage (19/24341) der AfD-Fraktion. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie groß der deutsche staatliche Finanzierungsanteil am Vorhaben "Kooperationsprojekt zur Förderung marginalisierter Bevölkerungsgruppen" ist und welche konkreten (Teil-)Projekte bereits durchgeführt wurden beziehungsweise noch werden.