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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 24. November 2020

  1. Umgang der Bundesbodenverwaltung BVVG mit Pachtverzug
    Finanzen/Antwort
  2. Hackerangriffe auf Energie- und Gesundheitssektor
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Umgang der Bundesbodenverwaltung BVVG mit Pachtverzug

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat Vorwürfe eines ruinösen Vorgehens der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) gegenüber Pächtern im Fall eines Zahlungsverzugs zurückgewiesen. Unter Berufung auf entsprechende Berichte hatte die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/22985) von der Regierung wissen wollen, ob auch kurzfristiger Verzug bei Pachtzahlungen zur sofortigen Kündigung von Pachtverträgen durch die BVVG geführt habe, selbst wenn dadurch die Existenzgrundlage des Betriebs akut gefährdet wurde. In ihrer Antwort (19/23993) führt die Bundesregierung aus, dass die BVVG bei Zahlungsverzug mit einer Pachtrate das übliche Mahnverfahren anwende. Dabei werde jeweils rechtzeitig auf die Möglichkeit hingewiesen, eine Stundung zu vereinbaren. Vor einer außerordentlichen Kündigung prüfe die BVVG jeweils unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall, ob diese tatsächlich angemessen ist. Wie die Regierung weiter ausführt, hätten seit 2010 lediglich neun Pächterinnen oder Pächter eine Kündigung durch die BVVG gerichtlich überprüfen lassen. In allen Fällen habe die BVVG recht bekommen.



02. Hackerangriffe auf Energie- und Gesundheitssektor

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Anfälligkeit kritischer Infrastrukturen vor Hackerangriffen ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/24247) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23851). Danach stieg die Zahl erfolgreicher Hackerangriffe im Energiesektor in Deutschland von vier im Jahr 2018 über zehn im vergangenen Jahr auf 26 im laufenden Jahr. Zugleich nahm die Zahl solcher Angriffe im Gesundheitssektor von elf über 16 auf 43 zu, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht.

Unter dem Begriff Hackerangriffe wurden die Ausnutzung von Schwachstellen, Hacking und Manipulationen, Schadprogramme (Malware), "gezielte, mehrstufige kombinierte Angriffe (APT-Angriffe)" sowie die Verhinderung von Diensten erfasst, wie die Bundesregierung dazu ausführt. Zugleich verweist sie in der Antwort darauf, dass nur für die Betreiber Kritischer Infrastrukturen bei festgestellten Störungen eine Verpflichtung zur Meldung an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) besteht.