header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 09 17 11.19.21

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 23. November 2020

  1. Vereine wünschen sich Vereinfachungen bei Bürokratie
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung
  2. Streit über den Status von Plattform-Arbeit
    Arbeit und Soziales/Anhörung
  3. 60 Klagen wegen Atemschutzmasken
    Gesundheit/Antwort auf Große Anfrage
  4. Suizide oft bei psychischen Erkrankungen
    Gesundheit/Antwort
  5. Pandemiepläne der DDR
    Gesundheit/Kleine Anfrage
  6. Grüne fragen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen
    Gesundheit/Kleine Anfrage


01. Vereine wünschen sich Vereinfachungen bei Bürokratie

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Anhörung

Berlin: (hib/AW) Das Ehrenamt in Deutschland leidet unter Bürokratie und einem zu komplexen Steuerrecht. Dies war der durchgängige Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag. Unterschiedlich bewerteten die Sachverständigen die Frage, inwieweit die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das ehrenamtliche Engagement belastet.

Dagmar Ernst vom Regionalsportbund Hannover wies darauf hin, dass immer mehr Vereine Probleme hätten, ihre ehrenamtlichen Vorstandsämter zu besetzen. Ein Grund dafür sei, dass viele Menschen ein solches Amt scheuten wegen der zunehmenden Bürokratisierung der Vereinsarbeit und der drohenden Haftung bei Verstößen gegen gesetzliche Auflagen. Es mache wenig Sinn, alle paar Jahre steuerliche Freibeträge, Freigrenzen und Pauschalen für die Vereine anzuheben. "Wir brauchen richtige Reformen", sagte Ernst. Sie räumte ein, dass die Einführung der DSGV prinzipiell zwar richtig gewesen sei und sich viele Vereine damit inzwischen arrangiert hätte. Allerdings könne es nicht sein, dass ein Verein mit 50 Mitgliedern die gleichen Anforderungen erfüllen muss wie ein Verein mit 100.000 Mitgliedern.

Lisi Maier vom Deutschen Bundesjugendring führte an, dass gerade jungen Menschen im Umgang mit gesetzlichen Regelungen unsicher seien, etwa bei der DSGVO, dem Urheber- oder dem Pauschalreiserecht. Dies erschwere das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen. Jugendverbände würden beispielsweise Ferienfahrten, Seminarwochenenden oder Zeltlager anbieten. Nach geltendem Recht würden sie damit in den meisten Fällen zu Pauschalreiseanbietern mit allen daraus resultierenden Regelungen des Verbraucherschutzes.

Gisela Meister-Scheufelen vom Normenkontrollrat Baden- Württemberg bestätigte, dass von den Vereinen das Steuerrecht, Datenschutz und rechtliche Vorgaben für Vereinsveranstaltungen als besonders belastend angesehen würden. Sie plädierte dafür, die Besteuerungsgrenze für Körperschafts- und Gewerbesteuer, die derzeit bei Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins bei 35.000 Euro und bei Einnahmen aus einem Zweckbetrieb bei 45.000 Euro liege, einheitlich auf 45.000 Euro festzulegen. Zudem sollte der steuerliche Freibetrag für die Körperschafts- und die Gewerbesteuer auf von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben werden.

Auch Stefan Nährlich von der Stiftung Aktive Bürgerschaft beklagte eine zu hohe Belastung durch Bürokratie. Eine Umfrage unter den derzeit 405 Bürgerstiftungen in Deutschland habe ergeben, dass die Führungskräfte in den Stiftungen etwa 53 Prozent ihrer erbrachten Arbeitsstunden auf die Erfüllung der Bürokratie verwenden müssten. Dabei mache es kaum einen Unterschied, ob es sich um haupt- oder ehrenamtliche Geschäftsführer handele. Mehr als zwei Drittel der befragten Vorstände und Geschäftsführer hätten angegeben, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen fünf Jahren gestiegen sei. Zwei Drittel seien der Meinung, dass der Aufwand weiter ansteigen würde. Als Hauptverursacher würden der Datenschutz, das Steuerrecht und die Stiftungsaufsicht genannt.

Frederick Richter von der Stiftung Datenschutz warnte vor vorschnellen Urteilen über die Auswirkungen der DSGVO. Diese sei erst vor zweieinhalb Jahren in Kraft getreten. Deshalb sei es zu früh, einen konkreten Änderungsbedarf an den gesetzlichen Anforderungen zu identifizieren. Richter verwies darauf, dass die DSGVO zwar in der Tat für alle Vereine und Organisationen unabhängig von der Größe gelte, dies bedeute jedoch nicht, dass auch alle gleichermaßen von den Auflagen betroffen seien. Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen argumentierte, dass die DSGVO keine so hohe Belastung für das ehrenamtliche Engagement darstelle, wie viele glaubten. An dieser Stelle kursierten auch viele Missverständnisse. Zudem würde der Datenschutz auch zum inneren Frieden in den Vereinen beitragen. Nach Ansicht von Rainer Sprengel vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement stellt die DSGVO einen wichtigen Baustein dar, um die individuellen Freiheitsrechte im digitalen Zeitalter zu schützen. Somit sei sie gerade für das ehrenamtliche Engagement wichtig.



02. Streit über den Status von Plattform-Arbeit

Arbeit und Soziales/Anhörung

Berlin: (hib/CHE) Die Idee der Linken-Fraktion, die Arbeit von Crowd-Workern wie die Arbeit von Angestellten zu behandeln, stößt bei Experten auf Zweifel. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagmittag deutlich, als zwei Anträge (19/1688619/22122) der Fraktion Die Linke zu Fragen der sozialen Sicherheit für Crowd-Worker auf der Tagesordnung standen. Als Crowd-Worker werden Menschen bezeichnet, die Arbeiten für digitale Plattformen erstellen und pro Auftrag für ihre Arbeit bezahlt werden. Die Diskussion unter Fachleuten dreht sich schon länger um die Frage, ob für diese Arbeit die gängigen Definitionen von Selbständigkeit zutreffen und wie eine bessere soziale und arbeitsrechtliche Absicherung erreicht werden kann beziehungsweise ob dies nötig ist.

Die Linke fordert in ihren Anträgen unter anderem einen Gesetzentwurf, der klarstellt, dass es sich bei Beschäftigten der Plattformökonomie grundsätzlich um Arbeitnehmer der Plattformbetreiber handelt. Auch soll eine Beweislastumkehr im Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung festgelegt werden, so dass die Plattformbetreiber widerlegen müssen, dass eine abhängige Beschäftigung existiert.

In der Anhörung äußerten Experten unter anderem mit dem Verweis auf eine dünne statistische Datenlage Zweifel, ob eine Regulierung dieser Arbeitsformen sinnvoll sei. So sagte Lisa Allegra Markert von Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., Plattformarbeit habe bisher noch keine Marktmacht und sei eher ein Randphänomen. "Es hat auch viele Vorteile, die meisten Plattformarbeiter sind zufrieden mit ihrer Arbeit", ergänzte sie. Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V. betonte, es sei zwar ein wachsendes Phänomen, aber hauptsächlich ein nebenberufliches. "Die meisten Selbständigen sind gerne selbständig und wollen nicht per Zwang zu Angestellten werden", so Lutz.

Vanessa Barth von der IG Metall betonte dagegen, es gebe sehr wohl "strukturelle Schieflagen", so seien die Selbständigen gegen eine Kündigung ihres Accounts bei einer Plattform völlig machtlos. "Solche eine Kündigung hat die gleichen Auswirkungen wie die Kündigung eines Angestelltenverhältnisses", sagte sie. Johanna Wenckebach, Arbeitsrechtlerin am Hugo Sinzheimer Institut, betonte, man könne nicht einfach feststellen, dass es sich bei Plattformarbeitern um Selbständige handele. Wenckebach unterstützte den Vorschlag der Beweislastumkehr, weil es bisher ein großes Ungleichgewicht beim Wissen über Abläufe gebe. Eine solche Beweislastumkehr bezeichnete wiederum Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung als "weder hilfreich noch sinnvoll". "Zum einen ist der Begriff der Gig-Ökonomie noch zu unspezifisch, zum anderen würde eine auf diesen Bereich beschränkte Beweislastumkehr die Statusfeststellung noch verwaltungsaufwändiger und streitanfälliger machen", heißt es dazu in der Stellungnahme der Rentenversicherung.



03. 60 Klagen wegen Atemschutzmasken

Gesundheit/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/PK) Im Zusammenhang mit bestellten Atemschutzmasken sind rund 60 Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium anhängig. Das geht aus der Antwort (19/24337) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23717) der FDP-Fraktion hervor.

In 46 Fällen seien die Verfahren noch nicht abgeschlossen. Der Streitwert dieser Verfahren dürfte knapp im dreistelligen Millionenbereich liegen, hieß es. Bisher sei noch kein Verfahren gerichtlich entschieden worden.



04. Suizide oft bei psychischen Erkrankungen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Zahl der Suizide in Deutschland ist seit Jahren tendenziell rückläufig. 2018 nahmen sich insgesamt 9.396 Menschen das Leben, wie aus der Antwort (19/24310) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage(19/23848) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Männer scheiden wesentlich öfter freiwillig aus dem Leben als Frauen. Die meisten Suizide wurden 2018 bei Menschen im Alter zwischen 50 und 55 Jahren registriert. Auch im Alter zwischen 75 und 80 Jahren gab es vergleichsweise viele Suizide.

Die Suizidalität geht nach Angaben der Bundesregierung häufig mit behandelbaren psychischen Erkrankungen einher.



05. Pandemiepläne der DDR

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit den Pandemieplänen der DDR befasst sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (19/24316). Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Bundesregierung in der Struktur des DDR-Gesundheitssystems und insbesondere der Polikliniken vorbildhafte oder nachahmenswerte Aspekte sieht.



06. Grüne fragen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Forschungsbemühungen der Bundesregierung in der Corona-Pandemie sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/24314) der Grünen-Fraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, inwieweit die Bundesregierung ein systematisches Wissensmanagement über Erkenntnisse zu der Pandemie betreibt.