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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 23. November 2020

  1. Existenzminimumbericht der Bundesregierung
    Finanzen/Unterrichtung
  2. Rechnungshof: Staat hinkt bei Umsatzsteuerbetrug hinterher
    Finanzen/Unterrichtung
  3. Zu früh für Konsequenzen aus AvP-Pleite
    Finanzen/Antwort
  4. Vorgezogene Investitionen im Bundeshaushalt 2021
    Haushalt/Antwort
  5. Lobby-Einfluss auf Jahressteuergesetz 2020
    Finanzen/Kleine Anfrage
  6. Gefährdung des Steuergeheimnisses durch Sprachsteuerung
    Finanzen/Kleine Anfrage


01. Existenzminimumbericht der Bundesregierung

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat dem Parlament den zweijährlichen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (19/22800) vorgelegt. Gemäß dem Verfassungsgrundsatz, dass Steuerpflichtigen der zum Lebensunterhalt notwendige Betrag verbleiben muss, berechnet die Regierung regelmäßig den sogenannten sozialhilferechtlichen Mindestbedarf. An ihm orientieren sich dann auch die Steuerfreibeträge. Die für den Existenzminimumbericht errechneten Mindestbedarfe für Alleinstehende sowie für Kinder liegen 2021 und 2022 über den geltenden steuerlichen Freibeträgen. Es besteht daher eine verfassungsrechtliche Pflicht, diese zu erhöhen. Die Bundesregierung weist in dem Bericht aber darauf hin, dass sie den Vorschlag einer Erhöhung über den Mindestbedarf hinaus bereits auf den Gesetzgebungsweg gebracht hat.



02. Rechnungshof: Staat hinkt bei Umsatzsteuerbetrug hinterher

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/PST) Der Bundesrechnungshof stellt dem Staat bei der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug ein schlechtes Zeugnis aus. In einem Bericht gemäß der Bundeshaushaltsordnung, den er dem Bundestag als Unterrichtung (19/24000) zugeleitet hat, schreibt er: "Trotz der bisherigen Anstrengungen des Gesetzgebers und der Verwaltung bei der Betrugsbekämpfung ist bis heute keine Trendwende erkennbar." Die "Betrugslandschaft" passe sich "immer wieder an neue Rahmenbedingungen an". Dies führe seit Jahren zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe und benachteilige zudem steuerehrliche Unternehmer. In einer Vielzahl von Prüfungen habe er "neben Vollzugsmängeln auch strukturelle Defizite sowie Rückschritte bei der Betrugsbekämpfung" festgestellt, schreibt der Bundesrechnungshof.

2002 habe der Gesetzgeber ein Maßnahmenpaket verabschiedet, um insbesondere grenzüberschreitende Karussellgeschäfte zu bekämpfen. Es werde aber von den Finanzbehörden nicht oder nicht gezielt angewendet. Eine ebenfalls 2002 eingeführte monatliche Erklärungspflicht für Unternehmensgründer habe der Gesetzgeber ausgesetzt, die Umsatzsteuer-Sonderprüfung weise "seit Jahren kontinuierlich sinkende Prüfquoten" auf. Beides bewertet der Bundesrechnungshof als schweren Rückschritt im Kampf gegen den Umsatzsteuerbetrug. Die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld auf den Empfänger einer Leistung habe sich zwar als erfolgreich erwiesen, da sie aber nur für bestimmte Umsätze anwendbar sei, hätten sich die kriminellen Aktivitäten in andere Bereiche verschoben.

Große Mängel sehen die Kassenprüfer des Bundes auch bei der IT-Unterstützung der nationalen und europäischen Betrugsbekämpfung. Die Betrugsmodelle der Zukunft lägen im Internet, aber die Finanzverwaltung suche "weder systematisch nach ausländischen Internetanbietern, noch verfügt sie über Kontrollmechanismen zur steuerlichen Erfassung von Social-Media-Akteuren", schreibt der Rechnungshof. Bei einer neuen EU-weiten Regelung zur Besteuerung des Internethandels hinke Deutschland bei der Umsetzung hinterher.



03. Zu früh für Konsequenzen aus AvP-Pleite

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Ob sich aus der Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters für Apotheken AvP die Notwendigkeit gesetzgeberischer oder anderweitiger Maßnahmen ergibt, lasse sich noch nicht abschließend beurteilen. Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24157) auf eine Kleine Anfrage (19/22599) der FDP-Fraktion. Auch sei ihr kein vergleichbarer Fall aus der Vergangenheit bekannt. Ansonsten beantwortet die Regierung die Fragen mit Verweisen auf frühere Auskünfte gegenüber Fragestellern und dem Finanzausschuss des Bundestages.



04. Vorgezogene Investitionen im Bundeshaushalt 2021

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat eine detaillierte Aufstellung vorgelegt, welche Investitionen, die ursprünglich erst später realisiert werden sollten, im Rahmen ihres Konjunkturpakets zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf das Jahr 2021 vorgezogen werden. Diese Tabelle ist Bestandteil ihrer Antwort (19/24183) auf eine Kleine Anfrage (19/23652) der FDP-Fraktion. Zusammenfassend teilt die Regierung darin mit, dass von noch ausstehenden sieben Milliarden Euro für vorgezogene Investitionen im Regierungsentwurf 3,038 Milliarden auf die Einzelpläne der Ressorts verteilt seien.



05. Lobby-Einfluss auf Jahressteuergesetz 2020

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Die Fraktion Die Linke verlangt von der Bundesregierung Auskunft darüber, welchen Einfluss Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter auf ihren Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2020 genommen haben, und hat dazu eine Kleine Anfrage (19/24304) gestellt.



06. Gefährdung des Steuergeheimnisses durch Sprachsteuerung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Die Gefährdung persönlicher Daten von Steuerpflichtigen durch die Verwendung von Sprachsteuerungen wie Alexa und Siri in der Steuerverwaltung ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/24142). Die Fragesteller gehen davon aus, dass auch Finanzamtsbedienstete etwa auf ihren privaten oder dienstlichen Handys solche Dienste installiert haben. Sie weisen darauf hin, dass darüber laufende Daten in Clouds gespeichert würden, auf die wiederum US-Geheimdienste Zugriff hätten. Deshalb wollen sie von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sie zur Verwendung von Sprachsteuerungen in der Steuerverwaltung steht, welche Dienstanweisungen es dazu gibt, welche Fälle der Verletzung des Steuergeheimnisses durch den Einsatz von Sprachsteuerungen, Konferenz-Tools und Ähnlichem in der Steuerverwaltung ihr bekannt sind und wie sie sicherstellt, dass Mitarbeiter in Heimarbeit derartige Systeme deaktivieren.