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Sachsen-Anhalts Chef der Staatskanzlei und Kulturminister Rainer Robra fordert einen rücksichtsvollen Umgang mit Kultureinrichtungen

Montag, den 23. November 2020

Staats- und Kulturminister Rainer Robra (Foto) erinnert anläßlich der aktuellen Pandemiedebatte, dass Kultur keine beliebige Freizeitaktivität, sondern ein Staatsziel darstelle, das zu schützen und zu fördern sei. Dieser Maßstab gelte bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch in Corona-Zeiten.

Dazu Robra: „Es ist abzuwägen, ob das berechtigte Ziel, die Kontakte der Bevölkerung stark zu begrenzen, die vollständige Schließung von Kultureinrichtungen für das Publikum gebietet oder ob es vertretbare Spielräume gibt. Die Kultureinrichtungen und die selbständigen Künstlerinnen und Künstler benötigen dringend eine verlässliche Orientierung, wann und in welcher Weise sie ihr Publikum wieder erreichen können“

„Angesichts der gegenüber dem Frühjahr sehr viel weitergehenden Öffnung vieler anderer Einrichtungen in Wirtschaft und Gesellschaft kann es verantwortet werden, Kulturstätten möglichst bald und mit Augenmaß wieder für Publikum zugänglich zu machen“, fügte er hinzu. Die Öffnung von Museen, Ausstellungshäusern und Gedenkstätten nur für Einzelbesucher habe eine geringe Kontaktintensität. Bis auf die Begrenzung der Besucherzahlen können sie ihrer Natur nach keinen wirklich nennenswerten Beitrag zur Beschränkung von Kontakten leisten.

„Auch Theater, Opern und Orchester, die es in überschaubaren Zahl gibt, entfalten bei einer Öffnung mit den bewährten Hygienekonzepten und für eine begrenzte Anzahl von Besuchern, für die auf dem Wege von und zur Aufführung die inzwischen verschärften Schutzmaßnahmen gelten, im Vergleich mit der Geschäftswelt eine geringe Kontaktintensität. Als Bildungseinrichtungen sollten sie darüber hinaus Kooperationen mit Kitas und Schulen eingehen können, um als Arbeitsorte für den kohortierten schulischen Unterricht und die kulturelle Bildung zur Verfügung stehen und damit zugleich den Schulbetrieb entlasten zu können,“ so Robra.

Für den Schutz des Gesundheitswesens vor Überlastungen wäre es wesentlich wichtiger, neben allgemeinen Kontaktbeschränkungen, verbesserter Hygiene und mehr Schnelltests einen besseren Schutz besonders gefährdeter Gruppen, wie alte Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, zu gewährleisten. „Es ist davon auszugehen, dass es auf diesen Gebieten in der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin am 25. November 2020 weitere Maßnahmen geben wird“, kündigte Robra abschließend an.