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Sachsen-Anhalt-News: Landesverwaltungsamt fördert Investitionen in digitale Bildungsinfrastruktur

Samstag, den 21. November 2020

Whiteboards und andere technische Geräte im Wert von 25 Mio. Euro für die ersten 164 Schulen im Land –darunter 29 Magdeburger Schulen

In diesem Jahr konnte die Anschaffung von Laptops, Tablets und anderen technischen Geräten im Wert von über 25 Mio. Euro für die ersten 164 Schulen im Land bewilligt werden, darunter 29 Magdeburger Schulen, die 6,7 Mio. Euro für neue technische Ausrüstungen erhalten. Das ist der erste Zwischenstand zum Förderprogramm „DigitalPakt Schule“, welches am 1. Oktober 2019 angelaufen war.

„Grüne Tafel, weiße Kreide, Staubwolken – lange Zeit die Standartausrüstungen jedes Klassenraums – haben vielerorts langsam ausgedient. Sie weichen immer mehr Whiteboards, PCs und Tablets. Der Einzug moderner Technik in die Klassenzimmer ist auch angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie ein Muss. Das Landesverwaltungsamt unterstützt diesen Prozess durch gute Beratung der Schulträger und zügige Bewilligung der Anträge.“ so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye (Foto).

Das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“, das zwischen dem Bund und den Bundesländern am 17.05.2019 vereinbart wurde, ermöglicht dem Land Sachsen-Anhalt Investitionen in die digitale Bildungsstruktur in Höhe von rund 137,5 Mio. Euro. Pro Schüler stehen 507 Euro zur Verfügung.

Davon fließen:

-  79,1% des Gesamtbudgets (108.862.690) Euro in öffentliche Schulen,

-  0,9 %, (1.145.346 Euro) in Schulen in Trägerschaft des Landes,

-  9,4 % (12.996.499 Euro) in Schulen in freier Trägerschaft (private Schulen),

-  5 % (6.879.100 Euro) in landesweite Maßnahmen (z. B. Lehrerfort- und Weiterbildung),

-  5 % (6.879.100 Euro) in länderübergreifende Maßnahmen,

-  0,6 % (819.265 Euro) in Schulen für Pflegeberufe (ab dem 1.1.2020).

Die höchsten Förderungen bekommen die Städte Halle (Saale) und Magdeburg, da diese die höchsten Schülerzahlen im Land aufweisen.

Aber auch kleinere Bildungseinrichtungen, insbesondere von freien Trägern der anerkannten Ersatzschulen profitieren vom Förderprogramm. So bekommt das Deutsche Erwachsenen-Bildungswerk als gemeinnützige Schulträger GmbH für die „kleinste Schule“ im Land mit nur 24 Schülern, die in Wittenberg zu Pflegefachkräften ausgebildet werden, 12.190 Euro. Die Edith-Stein-Stiftung als privater Schulträger mit der höchsten Schülerzahl kann mit mehr als 1,6 Mio. Euro rechnen. In Trägerschaft der Edith-Stein-Schulstiftung des Bistums Magdeburg befinden sich vier Grundschulen (Magdeburg, Halle, Oschersleben, Haldensleben), eine Sekundarschule (Halle) und drei Gymnasien (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau).

„Im Rahmen des vorgegebenen Budgets entscheiden die Schulträger eigenverantwortlich, in welche Schulstandorte mit welchem Umfang investiert werden soll.“, so der Präsident weiter.

Damit überall die notwendigen Voraussetzungen für den sinnvollen Einsatz moderner Digitaltechnik vorhanden sind, stellt das Land Sachsen-Anhalt über das Finanzministerium bis Ende 2021 allen Schulen im Land – aus Landesmitteln finanziert – einen Glasfaseranschluss im Rahmen des Projektes „Schulen ans Netz“ zur Verfügung und trägt auch bis Ende 2023 die Betriebskosten dafür.

Mit Hilfe der Fördermittel aus dem DigitalPakt können insbesondere Anzeige- und Interaktionsgeräte, digitale Arbeitsgeräte, schulgebundene Laptops, Notebooks und Tablets als mobile Endgeräte angeschafft, aber auch digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen wie Lern- und Kommunikationsplattformen, Portale usw. geschaffen werden.

Die förderfähigen Investitionen werden mit 90% (Fördersatz) gefördert, mindestens 10% müssen die Schulträger an Eigenmitteln aufbringen.

„Um eine nachhaltige positive Wirkung zu erzielen, erfolgt die Förderung entsprechend der Vorgabe des Bundes ausschließlich konzeptbezogen, d. h. keine Förderung erfolgt ohne Qualifizierung des Lehrpersonals und ohne pädagogisches Konzept, denn kein Medium allein erzeugt gute Bildung.“, erklärt Pleye die Fördervorgaben.

Bis zum 30. Juni 2021 können die Schulträger ihre Anträge beim Landesverwaltungsamt stellen. Das Geld aus dem DigitalPakt kann dann bis zum Jahr 2024 ausgezahlt werden.