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Reise-News: Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 21. November 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.

Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft.

Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran, auch ein Grenzübertritt nach Griechenland ist derzeit nicht möglich. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.

Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.

Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dies gilt nicht für Anschlussflüge von internationalen Flugverbindungen bei einer Umsteigezeit von unter 24 Stunden. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.

Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre an Samstagen ab 20 Uhr bis Sonntag um 10 Uhr und an Sonntagen ab 20 Uhr bis Montag 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages).

Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.

Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen.
Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.

Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels geschlossen und bieten nur Speisen zur Mitnahme bzw. nach 20 Uhr ausschließlich Lieferservice an.