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Reise-News: Schweiz: Reise- und Sicherheitshinweise

Freitag, den 20. November 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Epidemiologische Lage

Die Schweiz ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. In allen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde.

Einreise

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen.

Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert. 

Ab 23. November 2020 sind  Andorra, Luxemburg, Montenegro, Tschechien, die österreichischen Bundesländer Oberösterreich und Salzburg sowie das Überseegebiet Französisch-Polynesien als Risikogebiete aufgeführt.  

Busunternehmen im internationalen Reiseverkehr sind seit dem 12. Oktober 2020 verpflichtet, den zuständigen schweizerischen Behörden von Passagieren aus Risikoländern/-gebieten bei Einreise in die Schweiz auszufüllende Kontaktkarten (Fragebögen) zu übergeben bzw. bei Bedarf zur Verfügung zu stellen und ihre Passagiere vor Fahrtantritt über die Auskunfts-und etwaige Quarantänepflicht schriftlich zu unterrichten.


Beschränkungen im Land

Für Restaurants und Bars gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Diskotheken und Tanzlokale sind geschlossen. Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind nicht gestattet. Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt. Informationen zu aktuell geltenden weiteren Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. In der vom Bundesrat beschlossenen COVID-19-Verordnung gilt eine Empfehlung zum Homeoffice.

Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.

Das Gesundheitssystem ist aufgrund der hohen Zahlen von COVID-19-Patienten derzeit stark belastet.

Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen.