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GdP: Handlungssicherheit für die Polizei / Zur Reform des Infektionsschutzgesetzes

Mittwoch, den 18. November 2020

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Jörg Radek (Foto) zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes am Mittwochnachmittag in Berlin:

„Genauso funktioniert Gewaltenteilung: Gerichte kritisieren eine Entscheidung der Verwaltung, der Gesetzgeber reagiert darauf, schafft gesetzliche Grundlagen und die Polizei hat damit Handlungssicherheit. 

Es wird endlich Zeit, dass von der Politik verbindliche gesetzliche Regelungen für Pandemiezeiten geschaffen werden. Denn: Wer die Versammlungsfreiheit für seine ideologischen Anschauungen missbraucht und andere vorsätzlich großen Gefahren aussetzt muss die möglichen Folgen kennen und bei Zuwiderhandlungen auch deutlich spüren. Angesichts weitreichender Einschränkungen für die Bevölkerung und zahlenmäßig deutlich gestiegener Demonstrationen und Kundgebungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus braucht die Polizei eine klare Handhabe in ganz Deutschland. Das gilt auch für die Gerichte und Verwaltungen. 

Der Rechtsstaat muss gerade in diesen Zeiten Stärke zeigen. Zehntausende Polizistinnen und Polizisten dürfen bei ihren Einsätzen nicht länger der Gefahr ausgesetzt werden, sich mit dem Corona-Virus anzustecken. In diesem Zusammenhang gilt der Dank an die Kolleginnen und Kollegen für ihren stundenlangen polizeilichen Einsatz mit Augenmaß anlässlich der teils gewalttätigen Anti-Corona-Demonstrationen in Berlin.“