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Sachsen-Anhalt-News: 16-Jähriger, alkoholisierter Teenager zeigt Bundespolizisten "Stinkefinger", beleidigt sie und leistet Widerstand

Montag, den 16. November 2020

Eisleben (ots) - Am frühen Sonntagmorgen, den 15. November 2020 war eine Streife der Bundespolizei gegen 01:40 Uhr im Bereich Eisleben unterwegs, um den ansässigen Bahnhof zu kontrollieren. Auf dem Weg dorthin bemerkten sie drei Personen auf dem Bürgersteig, wovon einer den Bundespolizisten mit beiden Mittelfingern den "Stinkefinger" zeigte. Zudem ballte der alkoholisierte Teenager seine rechte Faust und schlug sie in seine linke Handfläche. Daraufhin wurde der 16-Jährige kontrolliert. 

Die Aufforderung seine Identität preis zu geben, kam er nur sehr widerwillig nach. Außerdem begann er die Einsatzkräfte mit ehrverletzenden Worten massiv zu beleidigen. Bei der sich anschließenden Durchsuchung seiner Sachen schmiss er den Beamten den Inhalt seiner Hosentaschen provokant vor die Füße. Auch auf den Tatvorwurf der Beleidigung reagierte er sehr höhnisch und verspottete die Bundespolizisten. Dies ändert allerdings nichts daran, dass er sich wegen Beleidigung verantworten muss. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Deutsche entlassen. Jedoch fing er erneut an, die Bundespolizisten lautstark mit Worten wie "dumme Drecksbullen", "Spinner" und vieles mehr zu beleidigen. Da solch ein Verhalten nicht toleriert wird, wurde er erneut gestellt sowie eine Streife der zuständigen Landpolizei zur Verstärkung gerufen. 

Die Polizisten versuchten den bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten Jugendlichen zu beruhigen, was jedoch misslang. Er beleidigte lautstark weiter, war extrem aufbrausend, verletzte mehrfach den persönlichen Distanzbereich der Einsatzkräfte und versuchte sich der Maßnahme zu entziehen. Letztendlich musste er zu Boden gebracht und in die Dienststelle der Landespolizei verbracht werden. Dort wurde er von seinem Erziehungsberechtigten abgeholt. Neben der Strafanzeige wegen Beleidigung erhält er eine weitere Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.