header-placeholder


image header
image
international 2694689 960 720

Reise-News: Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise

Donnerstag, den 12. November 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Marokko wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Marokko ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Präfekturen Berrechid, Casablanca, Fès, Mèknes, Marrakech, Tanger, Tétouan und Settat.

Marokko ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.

Einreise

Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.

Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind geschlossen, eine Öffnung ist nicht absehbar. Die Landgrenze zu Algerien ist geschlossen, eine Ein- und Ausreise aus Marokko ist damit derzeit nur unter besonderen Voraussetzungen mit Sonderflügen möglich.

Ein- und Ausreisemöglichkeiten bestehen für Personen mit Wohnsitz in Marokko und deren unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern und Kinder). Dies gilt sowohl für marokkanische als auch für ausländische, z.B. deutsche Staatsangehörige.

Zur Einreise ist ein COVID-19-PCR-Test erforderlich, wobei die Probenentnahme nicht mehr als  72 Stunden vor dem Check-in erfolgt sein darf (ein serologisches Gutachten wird nicht mehr verlangt). Das Testergebnis muss in französischer, hilfsweise englischer Sprache vorgelegt werden. Eine deutsche Sprachfassung ist u.U. nicht ausreichend.

Reiseverbindungen

Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu bieten die jeweiligen Transportgesellschaften. Die zur Einreise nach Deutschland erforderliche digitale Einreiseanmeldung ist bei Ausreise aus Marokko am Check-in Schalter in Marokko vorzuweisen. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen kommen. Die Sonderregelungen gelten bis auf weiteres.

Beschränkungen im Land

Der Ausnahmezustand wurde verlängert und gilt vorerst bis zum 10. Dezember 2020.