header-placeholder


image header
image
justice 2060093 960 720

Aus dem Gerichtssaal: Landgericht Dessau-Roßlau: Schwurgericht verhängt lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes

Freitag, den 6. November 2020

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts hat gestern gegen einen 55-Jährigen Mann aus dem Landkreis Wittenberg eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. 

Das Gericht hat es im Ergebnis der neuntägigen Hauptverhandlung als bewiesen angesehen, dass der Angeklagte in den Morgenstunden des 27.01.2019 in Zahna zufällig auf den späteren Geschädigten, einen 77-Jährigen Mann traf, der gerade mit seinem Hund unterwegs war. In der Folge kam es zu einem Streitgespräch zwischen beiden, das ein Zeuge aus einiger Entfernung wahrgenommen hat. Im weiteren Verlauf verbrachte der Angeklagte den Geschädigten auf die Ladefläche seines Transporters und fuhr mit ihm zu seinem Grundstück, wo er ihn den ganzen Tag über festsetzte. In der darauffolgenden Nacht transportierte er das Opfer nach Zahna zurück und ließ es mit einem Netz an den Füßen gefesselt in einem entlegenen Wassergraben zurück. Nach den rechtsmedizinischen Feststellungen ist der Tod durch Ertrinken eingetreten. Das Opfer wurde in den Vormittagsstunden des 28.01.2019 aufgefunden und wies erhebliche Spuren äußerlicher Gewalteinwirkung auf, unter anderem eine Rippenserienfraktur.

Bereits am Vortag war nach einer Vermisstenmeldung der Ehefrau eine großangelegte Suchaktion der Polizei unter Mitwirkung von Einsatzkräften der Feuerwehr, Anwohnern, Familienangehörigen und mehreren Spürhunden ohne Erfolg geblieben. Nach umfangreichen Ermittlungen ist der Angeklagte im März 2020 festgenommen worden.

Die Vorsitzende hat die konsequente Aufklärungsarbeit der Polizei hervorgehoben, die zu einer erdrückenden und lückenlosen Indizienkette geführt habe, mit der der Tatnachweis habe erbracht werden können. Dazu hätten insbesondere gesicherte DNA-Spuren und der Einsatz sog. Mantrailer-Hunde beigetragen. Die Kammer ist davon ausgegangen, dass der Angeklagte entweder aus Rachsucht und damit aus niedrigen Beweggründen oder aber zur Verdeckung einer anderen Straftat gehandelt hat. Der Geschädigte hatte Jahre zuvor, ohne allerdings den Angeklagten namentlich zu belasten, eine Strafanzeige erstattet, in deren Folge dieser 2015 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Mit dem Urteil ist die Kammer weitestgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft sowie der Ehefrau und der Tochter des Opfers, die als Nebenkläger aufgetreten sind, gefolgt. Der Verteidiger des Angeklagten hatte wegen fehlenden Tatnachweises einen Freispruch gefordert. Die Voraussetzungen für die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld hat das Gericht verneint. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.