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Reise-News: Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 31. Oktober 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.

Beschränkungen im Land

Am 30.10.2020 hat die belgische Regierung folgende beschränkende Maßnahmen für den Zeitraum 2.11. bis 13.12.2020 beschlossen:
Nicht-essentielle Geschäfte werden geschlossen. Online-Bestellung und Abholung bleibt möglich. Supermärkte sind geöffnet, dürfen aber nur essentielle Waren verkaufen.

Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.

Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.

Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks werden ab dem 3.11.  geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich.

Die Herbstferien werden bis zum 13.11.2020 verlängert.

Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten.

 In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.

Restaurant, Cafés und Bars sind seit 19. Oktober 2020 geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Discotheken und Clubs bleiben geschlossen.

Einkäufe können höchstens zu zweit (bzw. begleitet von betreuungsbedürftigen Kindern) innerhalb von max. 30 Minuten erfolgen.

Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden.  Alle Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks sind geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.