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Coronahilfen für Sachsen-Anhalts Sportvereine

Freitag, den 23. Oktober 2020

In Sachsen-Anhalt können Sportvereine und -verbände zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie durch die Coronapandemie vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen. Hierfür stehen gegenwärtig 1.000.000 Euro Landesmittel zur Verfügung. Mit der Gewährung der Billigkeitsleistungen („Coronahilfen Sport“) sollen insbesondere kleinere, ehrenamtlich geführte Sportvereine in ihrer Existenz gesichert werden.

Sachsen-Anhalts Sportminister Holger Stahlknecht (Foto):

„Unsere Sportvereine und Verbände sind wichtige Säulen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es ist mir wichtig, dass wir die Vereine unterstützen, die wegen der Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Ich danke ausdrücklich denjenigen, die haupt- und ehrenamtlich mit großem Engagement trotz der erheblichen Einschränkungen in den vergangenen Monaten das Vereinsleben in unserem Land weitergeführt haben.“

Die entsprechende Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt sowie das Antragsformular sind auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, das Bewilligungsbehörde ist, unter „Coronahilfen Sport“ abrufbar:

lsaurl.de/CoronahilfenSport

Direktlink „Richtline Coronahilfen Sport“:

lsaurl.de/RichtlinieCoronahilfeSport

Direktlink „Antragsformular Coronahilfen Sport“:

lsaurl.de/AntragCoronahilfeSport