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Sachsen-Anhalt-News: Verbot der Reichsflaggen in der Öffentlichkeit

Freitag, den 23. Oktober 2020

Erben: Auch Sachsen-Anhalt muss endlich Fakten schaffen, denn Reichsflaggen haben auch hier auf Balkonen und in Gartenparzellen nichts zu suchen

Der Innensenator des Landes Bremen hat bereits im September angeordnet, dass Polizei und Ordnungsbehörden gegen das Zeigen jeglicher Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen in der Öffentlichkeit vorzugehen haben. Jüngst hat auch der Innenminister in NRW eine solche Weisung an die Sicherheitsbehörden erteilt. Vom Gesetzgeber ausdrücklich verboten ist nur die mit dem Hakenkreuz versehene Reichsfahne von 1935 - 1945.

Wenn Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen auf Demonstrationen von Rechtsextremisten gezeigt werden, dann geht die Polizei seit vielen Jahren in den meisten Ländern, so auch in Sachsen-Anhalt, dagegen vor, weil dies eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.

Doch auf immer mehr Balkonen und an Fahnenmasten in Kleingartenparzellen werden Reichsflaggen öffentlich gezeigt. Hiergegen gehen jetzt die Behörden in Bremen und NRW vor. Dort ist das öffentliche Zeigen der Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921, der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933, der  Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 und der Reichsflagge ab 1892 / Flagge des "Dritten Reichs" von 1933 bis 1935 verboten, weil es eine Gefahr für die öffentliche Ordnung darstellt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben (Foto) begrüßt dies und wünscht sich einen solchen Erlass auch vom hiesigen Innenminister: "Wer mit offenen Augen durch Sachsen-Anhalt geht, sieht Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen auf Balkonen und an Fahnenmasten in Kleingartenparzellen. Die sie aufhängen, wissen genau, dass es sich nicht um die gesetzlich verbotene Flagge handelt. Sie nutzen diese Lücke gezielt, doch wollen genau dasselbe symbolisieren. Sie wollen Sympathie für den Nationalsozialismus zum Ausdruck bringen, denn längst haben sich nicht gesetzlich verbotene Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen als Symbole der Rechtsextremisten etabliert. Sie wollen mit den Fahnen einschüchtern und Besitz ergreifen.“