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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 19. Oktober 2020

  1. Keine Verzögerungen bei Nordzulauf zum Brenner-Basistunnel
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  2. Infrastrukturmaßnahmen im Schienennetz Baden-Württembergs
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  3. Risiko eines zusätzlichen Finanzbedarfs bei der FBB
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  4. Verbesserte soziale Bedingungen für Lkw-Fahrer
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  5. Projektziele des Neubaus der Ortsumfahrung Schwerin
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. Keine Verzögerungen bei Nordzulauf zum Brenner-Basistunnel

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Ein bedarfsgerechter Ausbau des Brenner-Nordzulaufes ist laut Bundesregierung durch das "Zweistufenkonzept" gewährleistet. Verzögerungen bei der Realisierung des Nordzulaufs zum Brenner-Basistunnel seien nicht erkennbar, heißt es in der Antwort der Regierung (19/22744) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21791).

Die deutsche Eisenbahnstrecke München - Kiefersfelden - Grenze D/A sei der wichtigste Nordzulauf für die Alpenquerung über den Brenner nach Italien, schreibt die Bundesregierung. Das Bedarfsplanvorhaben sei im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege enthalten und gehöre zum transeuropäischen Korridor Skandinavien-Mittelmeer, der die nördliche EU-Außengrenze mit dem Mittelmeerraum verbindet.

Im Rahmen des Programms "Digitale Schiene Deutschland (DSD)" werde in der ersten Stufe des Ausbaus die Bestandsstrecke zwischen München und der Grenze, welche Teil des transeuropäischen Korridors Skandinavien-Mittelmeer (Scan-Med) ist, mit dem European Train Control System (ETCS) ausgerüstet. "Das Starterpaket des Programms DSD soll bis 2030 umgesetzt sein", heißt es in der Antwort. Durch ETCS und die vorgesehene Verdichtung der Blockabstände zwischen München - Trudering - Grafing würden die Kapazitäten des Brenner-Nordzulaufs erhöht und den Verkehrsunternehmen zwischen München und Verona eine einheitliche Leit- und Sicherungstechnik bereitgestellt.

Als zweite Stufe sehe das Konzept im Gemeinsamen Planungsraum Deutschland/Österreich die Realisierung der Neubaustrecke von Schaftenau (Österreich) bis Grafing vor. "Die Inbetriebnahme des Brenner-Nordzulaufs ist im Jahr 2040 geplant", schreibt die Regierung. Die grenzüberschreitende Neubaustrecke im Inntal sowie die Umfahrung von Rosenheim sollen der Vorlage zufolge im Jahr 2038 fertig gestellt sein.



02. Infrastrukturmaßnahmen im Schienennetz Baden-Württembergs

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist auf der Strecke Biberach - Laupheim West keine Blockverdichtung geplant, da aufgrund des aktuellen Betriebsprogramms keine verkehrliche Notwendigkeit besteht." Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22879) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22040) mit. Die Abgeordneten hatten sich nach "kurzfristig umsetzbaren Infrastrukturmaßnahmen im Schienennetz Baden-Württembergs" erkundigt.

In der Antwort geht die Bundesregierung auf die angesprochenen Projekte ein und verweist auf die Planungen der DB AG. Danach ist keine Überleitstelle zwischen Tübingen und Reutlingen geplant, "da bisher kein verkehrlicher oder betrieblicher Bedarf besteht". Aus dem gleichen Grund ist der Antwort zufolge auch keine Blockverdichtung zwischen Pforzheim und Wilferdingen-Singen geplant.



03. Risiko eines zusätzlichen Finanzbedarfs bei der FBB

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage der Bundesregierung besteht mit Blick auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie das Risiko eines zusätzlichen Finanzbedarfs für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es sei nicht davon auszugehen, dass die FBB in der Lage ist, sich selbstständig und vollumfänglich am Kapitalmarkt zu finanzieren, heißt es in der Antwort der Regierung (19/23155) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/22735).

Zur Beantwortung der Frage, ob die Bundesregierung die Auffassung der FBB teilt, dass mit einer signifikanten Steigerung der Einnahmen für den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) zu rechnen ist, wogegen laut Medienberichten die Einnahmen nach Eröffnung des BER niedriger ausfallen könnten als durch die FBB erwartet, heißt es: "Die Bundesregierung hat die Angaben der FBB, dass die Einnahmen pro Passagier am BER höher sein werden, zur Kenntnis genommen."



04. Verbesserte soziale Bedingungen für Lkw-Fahrer

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Mobilitätspaket I beinhaltet aus Sicht der Bundesregierung Verbesserungen für die sozialen Bedingungen der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer und sorgt für einen faireren Wettbewerb innerhalb der gesamten Europäischen Union. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/22748) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/22266) hervor. Mit der Reform der Sozialvorschriften im Straßenverkehr, der regelmäßigen Rückkehrpflicht der Fahrzeuge in den Niederlassungsmitgliedstaat des Unternehmens und den Regelungen zur verpflichtenden Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Version seien wirksame Instrumente zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen - zum Beispiel in Form von Briefkastenfirmen - geschaffen worden, schreibt die Bundesregierung. Außerdem sei die Anwendung der Entsendevorschriften auf Berufskraftfahrerinnen und -fahrer in Zukunft klarer geregelt. Das Verbot, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen, schaffe Rechtsklarheit und sorge für eine deutliche Verbesserung der Situation der Fahrerinnen und Fahrer.



05. Projektziele des Neubaus der Ortsumfahrung Schwerin

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Wesentliches Projektziel des Neubaus der Ortsumfahrung Schwerin auf der B 104 ist laut Bundesregierung "die Verbesserung der Verbindung zwischen den Oberzentren Schwerin und Lübeck und der Erreichbarkeit der A 14 und A 20 aus weiten Teilen Westmecklenburgs". Weitere bedeutende Ziele des Projekts seien die Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt, die Lärm- und Luftschadstoffimmissionsminderung sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt, heißt es in der Antwort der Regierung (19/23064) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22720).

Nach dem Ergebnis der Projektbewertung nach Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) sei für die B 104 Ortsumgehung (OU) Schwerin ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,6 ermittelt worden, teilt die Regierung mit. Mit Feststellung der Bauwürdigkeit seien eine hohe Umweltbetroffenheit, eine nicht bewertungsrelevante raumordnerische Bedeutung sowie eine mittlere städtebauliche Bedeutung konstatiert worden.

Auf der Gesamtplanebene wie auch auf der auf der Ebene der Vorplanung seien Alternativszenarien überprüft worden, heißt es in der Antwort. "Die gewählte OU Schwerin im Zuge der B 104 bedeutet eine deutliche Streckenverkürzung zur A 14", schreibt die Bundesregierung. Aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung dieser Verkehrsrelation stellt die bestehende "stark angebaute Ortsdurchfahrt mit einer umwegigen Verkehrsführung (Nullvariante)" aus ihrer Sicht "keine Alternative" dar.