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Bundesrat billigt Zukunftsprogramm für Krankenhäuser

Plenarsitzung des Bundesrates am 09.10.2020

Das Förder- und Investitionsprogramm für Kliniken in der Corona-Pandemie kommt. Am 9. Oktober 2020 billigte der Bundesrat das vom Bundestag am 18. September 2020 verabschiedete Zukunftsprogramm für Krankenhäuser.

Drei Milliarden Euro Unterstützung

Ziel des Gesetzes ist es, die Kliniken zu unterstützen - unter anderem durch drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für eine modernere und bessere investive Ausstattung.

Neuer Fonds für Investitionen

Ein neuer Krankenhauszukunftsfonds ermöglicht Investitionen, zum Beispiel in moderne Notfallkapazitäten und in bessere digitale Infrastrukturen der Krankenhäuser. Gefördert werden sollen Maßnahmen zur Digitalisierung der Ablauforganisation und Kommunikation, der Telemedizin, Robotik und Hightech-Medizin. Auch Investitionen in die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser und die regionalen Versorgungsstrukturen können Unterstützung erhalten.

Strukturfonds erweitert

Der Bundestagsbeschluss erweitert den Krankenhausstrukturfonds, der bereits vor einigen Jahren zur Förderung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen gebildet worden war. Das Gesetz verlängert die Laufzeit des Fonds nun um zwei Jahre bis 2024.

Corona-Prämie für Pflegepersonal

Krankenhäuser, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet sind, können ihren Beschäftigten eine Prämie bis zu 1000 Euro zahlen - als Anerkennung für deren Leistungen bei der Bewältigung der Krise. Dafür stehen insgesamt 100 Millionen Euro bereit.

Kinderkrankengeld erweitert

Ebenfalls in Folge der Corona-Belastungen dehnt das Gesetz den Leistungszeitraum für das so genannte Kinderkrankengeld aus: Beschäftigte, die ihr erkranktes Kind zu Hause betreuen müssen und daher nicht arbeiten können, haben im Jahr 2020 Anspruch auf 15 Arbeitstage, Alleinerziehende auf 30 Arbeitstage.

Kinderzuschlag und Pflegeunterstützungsgeld

Das Gesetz verlängert zudem zahlreiche Corona-bedingte Regeln bis zum Jahresende, die eigentlich Ende September ausgelaufen wären - so die vereinfachte Berücksichtigung des Vermögens beim Kinderzuschlag und die Ansprüche von Beschäftigten, die Angehörige pflegen: Die Entschädigung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung sowie das Pflegeunterstützungsgeld können bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Monate, in denen wegen der Pandemie ein geringeres Einkommen erzielt wurde, bleiben bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familienpflegezeitgesetz auf Antrag unberücksichtigt.

Unterzeichnung - Verkündung - Inkrafttreten

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zu großen Teilen am Tag darauf in Kraft treten.

Bundesrat fordert weitere Änderungen

In einer begleitenden Entschließung setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass die Länder Anträge auf Förderung von Investitionsmaßnahmen aus dem Krankenhauszukunftsfonds noch bis Ende des Jahres 2022 stellen können. Außerdem weist er auf die besondere Situation der Universitätskliniken hin und fordert, die Ausgleichsregelungen für Corona-bedingte Ausfälle bis mindestens 31. März 2021 zu verlängern.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.