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Bundesrat fordert mehr Verbraucherschutz im Onlinehandel mit E-Zigaretten

Plenarsitzung des Bundesrates am 09.10.2020

Der Bundesrat will Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor illegalen importierten E-Zigaretten schützen. Am 9. Oktober 2020 forderte er die Bundesregierung auf, sich mit seinen Vorschlägen zu befassen.

Onlinehandel im Fokus

Angebote im Onlinehandel sollen künftig genauso gekennzeichnet werden wie Produkte im stationären Handel. Der Bundesrat möchte Betreiber von Online-Marktplätzen verpflichten, Eigenkontrollen zur Überprüfung der Produktangebote an E-Zigaretten und E-Liquids auf Rechtskonformität durchzuführen und illegale Produkte zu entfernen. Außerdem fordert er die Bundesregierung auf, die Möglichkeit verstärkter Zoll-Kontrollen gegen die Einfuhr illegaler E-Zigaretten zu prüfen.

Verbotene Inhaltsstoffe und toxische Wirkungen

Mängel bei E-Zigaretten, die die Gesundheit gefährden können, seien insbesondere verbotene Inhaltsstoffe, falsche Kennzeichnungen oder fehlende Informationen über toxikologische Wirkungen, warnt der Bundesrat.

Verbraucherschutz auch bei Importen

Die bisherigen Maßnahmen der Behörden gegen Anbieter seien häufig nicht erfolgreich gewesen, weil viele Unternehmen ihren Sitz im Ausland hätten: Ein erheblicher Teil des Handels mit E-Zigaretten entfalle auf den internationalen Onlinehandel. Verbraucherschutz sei aber auch bei Importen zu gewährleisten, fordern die Länder in ihrer Entschließung.

Nächste Station: Bundesregierung

Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich mit den Vorschlägen befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.