header-placeholder


image header
image
SAN News

Nichts unversucht lassen im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch / Unterstützung für UBSKM aus Sachsen-Anhalt

Sonntag, den 4. Oktober 2020

Aus Sachsen-Anhalt kommt Rückenwind für die Forderung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, nach einem entschiedeneren Vorgehen in Bund und Ländern. Sozialministerin Petra Grimm-Benne erklärte in Magdeburg: „Der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört zu den abscheulichsten Straftaten. Staat und Gesellschaft sind gefordert, Prävention, Intervention und Hilfen zu stärken sowie das Zusammenwirken der verschiedenen Professionen zu intensivieren. Nichts darf unversucht bleiben, Kinder und Jugendliche besser vor Übergriffen zu schützen. Wir dürfen nicht nachlassen, sondern sind vielmehr gefordert, uns dauerhaft mit größtem Elan und entschlossener Klarheit dem gesellschaftlichen Auftrag zu stellen.“

Der Unabhängige Beauftragte hat am 2. Oktober 2020 in Berlin unter dem Titel „Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ ein Positionspapier 2020 veröffentlicht, mit dem er nach eigenem Bekunden Handlungsempfehlungen für Bund und Länder zusammenführt sowie mit Blick auf die Bundestagswahl und Landtagswahlen im Jahr 2021 Anstöße für die programmatische Vorbereitung der Parteien geben will. Rörig bezeichnet darin den Kampf gegen sexuellen Missbrauch als eine „vorrangige nationale Aufgabe“, die gesamtgesellschaftlich begriffen und aktiv geführt werden müsse.

Der Kinder- und Jugendbeauftragte des Landes, Holger Paech, nannte Rörig einen „kompromisslosen Vorkämpfer für Kinder und Jugendliche und den Schutz vor sexualisierter Gewalt, der wiederholt unerschrocken den Finger in die Wunde legt und keine Auseinandersetzung scheut.“ Paech, der zentraler Ansprechpartner des Landes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist, betonte: „Die Zeit des Wegduckens, des Weghörens und Vertuschens ist ein für allemal vorbei. Ich fühle mich unterstützt und motiviert, die interministerielle Zusammenarbeit im Themenfeld Schutz vor sexuellem Kindesmissbrauch weiter zu qualifizieren und dazu beizutragen, dass externer Fach- und Sachverstand noch offensiver in politisches Agieren und Verwaltungshandeln einbezogen wird. Eine Grundvoraussetzung für Erfolg ist ein offenes, selbstkritisches und faires Zusammenwirken auf Augenhöhe zwischen Bund und Ländern.“

Johannes-Wilhelm Rörig ist im Dezember 2011 als Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ernannt worden ist. In seinem aktuellen Papier fordert er den Bund unter anderem auf, ab dem Jahr 2021 beginnend eine auf Dauer angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungsinitiative mit einem Volumen von mindestens fünf Millionen Euro pro Jahr aufzulegen, die Familiengerichtsbarkeit weiter zu qualifizieren, bessere rechtliche Rahmenbedingungen wie etwa Voraussetzungen für eine EU-rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung zu schaffen  sowie die Förderung  des Bundes etwa im Rahmen des Kinder- und Jugendplans, der Filmwirtschaft oder des Leistungs- und Spitzensports stets strikt an Kinderschutzstandards zu koppeln. Zudem will Rörig sein Amt gesetzlich verankert wissen und vergleichbar dem Datenschutzbeauftragten regelmäßig weitreichend gegenüber dem Bundestag, Bundesregierung sowie dem Bundesrat berichten.

Von den Ländern verlangt Rörig einen „ressortübergreifenden Masterplan“ zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Bestandteile soll demnach unter anderem sein, dass schulische Schutzkonzepte und die dafür nötigen personellen und finanziellen Ressourcen verbindlich in den Schulgesetzen der Länder regelt werden. Auch will Rörig, dass in den Förderrichtlinien der Länder Schutzkonzepte verbindlich und damit als eine Finanzierungsvoraussetzung festgeschrieben werden. Neben der Qualifizierung von Fachkräften in Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe, dem Ausbau von Beratungsleistungen sowie die technische und personelle Verstärkung von Ermittlungsbehörden spricht sich Rörig auch für spezialisierte Fachstellen für Täterarbeit und Tätertherapie aus. Zugleich bekräftigt der Bundesbeauftragte seine Forderung nach einem „hochrangig angesiedelten und möglichst gesetzlich verankerten Landesbeauftragten“ für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat mit Kabinetts-Beschluss vom 7. Juli einen zentralen Ansprechpartner des Landes für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs benannt.